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Groß-Berlin ist eine Bezeichnung für das 1920 entstandene Stadtgebiet von Berlin, wie es bis heute mit nur wenigen Änderungen besteht.

Entwicklung zu Groß-Berlin


Mit der industriellen Revolution und der Gründung des Deutschen Reichs nach 1871 wuchs die bis dahin recht kleine Residenzstadt Berlin sehr schnell. Die bis dahin freien Flächen zu den Nachbargemeinden mit überwiegend landwirtschaftlicher Nutzung wurden zunehmend für Wohn- und Industriezwecke genutzt. Seit den 1890er Jahren gab es viele Klagen über die unabgestimmte Entwicklung bei der Stadt- und Verkehrsplanung, beispielsweise von Seiten der "Ältesten" der Kaufmannschaften. Andererseits profitierten diese reichen Berliner Bürger von der Zersplitterung: Bestimmte Vororte wie Grunewald waren "Steueroasen", u.a. deshalb entstanden dort Villenviertel.

Mit der Bildung eines Zweckverbandes Groß-Berlin (Gesetz vom 19. Juli 1911) wurde versucht, einerseits einige der Probleme zu überwinden, andererseits aber eine beherrschende Stellung des „roten“ Berlin in der preußischen und Reichspolitik weiterhin zu verhindern. Dieser Zweckverband war jedoch so unverbindlich, dass er die in ihn gesetzten Erwartungen kaum erfüllen konnte. Die immer stärkere soziale Differenzierung zwischen den Gemeinden bereitete zusätzliche Probleme und der Zweckverband hatte in Fragen des sozialen Ausgleichs keine Kompetenzen. Deshalb bedurfte es des Zusammenbruchs des Kaiserreichs durch Weltkrieg und Revolution, um die Eingemeindung endgültig politisch durchzusetzen. Als bleibender Erfolg des Zweckverbandes sind die ausgedehnten Wälder im Berliner Weichbild bis heute erhalten geblieben. Sie gehen auf den so genannten Dauerwaldvertrag von 1915 zurück.

Siehe auch: Geschichte Berlins

Das Groß-Berlin-Gesetz


Groß-Berlin-Gesetz wird in der Kurzform das „Gesetz über die Bildung einer neuen Stadtgemeinde Berlin“ genannt, das am 27. April 1920 vom Preußischen Landtag beschlossen wurde und am 1. Oktober 1920 in Kraft trat. Damit wurden in die bisherige Stadtgemeinde Berlin eingegliedert:

Der neue Stadtkreis Berlin schied aus der Provinz Brandenburg aus und bildete fortan einen eigenen Verwaltungsbezirk. Zu den bis dahin 1,9 Millionen Berlinern kamen damit nochmals 1,9 Millionen Einwohner dazu, knapp 1,2 Millionen davon allein durch die 7 umliegenden Städte. Das Stadtgebiet vergrößerte sich von 66 km² auf 883 km².

Es entstanden 20 Verwaltungsbezirke:

Bei der Bildung der Verwaltungsbezirke, denen eine Reihe von Selbstverwaltungsaufgaben zugeordnet wurden, wurde darauf geachtet, dass sich „bürgerliche“ und „proletarische“ Bezirke in etwa die Waage hielten. Trotzdem gab es bis 1923Los-von-Berlin-Bewegungen“, die jedoch alle scheiterten.

Durch das Gesetz gelang es, eine integrierte Stadtplanung und städtebauliche Gestaltung zu realisieren. Damit war auch eine wichtige Grundlage für den Aufstieg Berlins zu einer Metropole mit Weltgeltung in den Zwanziger Jahren geschaffen worden.

Das Gesetz entfaltet noch heute juristische Wirkung, denn in den amtlichen Kommentaren zum Einigungsvertrag von 1990 wird darauf Bezug genommen, um die Ausdehnung und die Grenzen des Bundeslandes Berlin zu definieren.

Weitere Verwendung der Bezeichnung Groß-Berlin


Im Laufe der Jahrzehnte verschwand der Begriff Groß-Berlin immer mehr aus dem Sprachgebrauch, war aber in der Verwaltung weiterhin präsent. So wurde er auch in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 aufgenommen, wo er bis zur Wiedervereinigung und der damit verbundenen Änderung des Artikels 23 im Jahr 1990 stand. Auch nannte sich die Stadtverwaltung in Ost-Berlin bis in die Sechziger Jahre noch Magistrat von Groß-Berlin.

Weblinks


Berliner Geschichte | Rechtsquelle (Deutschland) | Stadt-Umland-Organisation

 

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