Eine Grenzkontrolle ist die Kontrolle des Grenzverkehrs, das heißt die Kontrolle über einreisende und ausreisende Personen.
An Grenzkontrollen werden Polizeiorgane, teilweise auch Soldaten beider Länder tätig. Sie halten alle Personen an den jeweiligen Grenzen an und überprüfen deren Dokumente (Echtheit und Abgleich mit dem Fahndungsbestand). Des Weiteren werden mitgeführte Gegenstände wie Fahrzeuge, Ladung u. ä. kontrolliert.
Hauptzweck der Grenzkontrolle ist, die illegale Einreise in ein Land zu verhindern. Eine legale Einreise ist nur Inhabern der jeweiligen Staatsbürgerschaft, Inhabern von Visa oder Bürgern von Staaten, die aufgrund internationaler Abkommen kein Visum für die Einreise benötigen sowie Diplomaten auf Dienstreise möglich. Es gibt auch Fälle eine illegale Ausreise zu verhindern. Dies war in Europa bis zum Fall des Eisernen Vorhangs üblich. Heute wird es nur mehr zu diesem Zweck in manchen außereuropäischen Ländern, meist Diktaturen, durchgeführt. Danebeben werden im Rahmen der Ausreisekontrollen per Haftbefehl gesuchte Personen aufgegriffen.
An deutschen Schengen-Außengrenzen (z. B. Schweiz, internationale Flughäfen) ist die Bundespolizei zuständig.
An einigen Staatsgrenzen wird ein Sichtvermerk in den Reisepapieren eingetragen.
Je nach dem bilateralen Verhältnissen der beiden angrenzenden Ländern werden Grenzkontrollen durch Organe beider Staaten gemeinsam oder getrennt durchgeführt.
Neben Grenzkontrollen kann auch eine Zollkontrolle an der meist identischen Zollgrenze stattfinden.
Polizei | Zoll | Grenze | Border checkpoint
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