Ein Grenzübergang (GÜG) auch Grenzübertrittstelle, ist eine Stelle an einer Staatsgrenze, über die hinweg Verkehr möglich ist. Bei Staaten, die nicht dem Schengener Abkommen angehören, findet dort meist eine Grenzkontrolle sowie eine Zollkontrolle statt. Hierfür werden an diesen Stellen Kontrollgebäude errichtet. Es gibt Straßen-, Eisenbahn-, Schifffahrts-, Fußgänger- und Flughafen-Grenzübergänge. Gelegentlich werden auch illegale Grenzübergänge genutzt.
Je nach Abkommen der beiden angrenzenden Staaten, können die Anlagen der Grenzübergänge verschieden ausgeführt werden. Speziell in der Zeit des Eisernen Vorhanges waren die beiden Grenzübergänge streng getrennt und oft kilometerweit von einander entfernt. In den letzten Jahren hat sich das Bild der Grenzübergänge in Europa stark geändert. Während in sogenannten Schengenländern die Grenzkontrolle im Normalfall ganz entfällt und der Grenzübergang kein Hindernis für den Personen- und Warenverkehr mehr darstellt, arbeiten in den anderen Ländern die Grenzbehörden eng zusammen und sind dadurch meist auch räumlich zueinander gerückt.
Gerade im Flugverkehr sind die Grenzkontrollen nicht zu verwechseln mit den Sicherheitskontrollen, die nur sicherstellen sollen, dass der Flug reibungslos ablaufen kann.
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