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Ein Grenzübergang (GÜG) auch Grenzübertrittstelle, ist eine Stelle an einer Staatsgrenze, über die hinweg Verkehr möglich ist. Bei Staaten, die nicht dem Schengener Abkommen angehören, findet dort meist eine Grenzkontrolle sowie eine Zollkontrolle statt. Hierfür werden an diesen Stellen Kontrollgebäude errichtet. Es gibt Straßen-, Eisenbahn-, Schifffahrts-, Fußgänger- und Flughafen-Grenzübergänge. Gelegentlich werden auch illegale Grenzübergänge genutzt.

Grenzübergang für den Straßenverkehr

Grenzuebergang D-NL Elmpt-Grenze.JL.jpg | Plovanija Grenzuebergang SI HR.JPG

Je nach Abkommen der beiden angrenzenden Staaten, können die Anlagen der Grenzübergänge verschieden ausgeführt werden. Speziell in der Zeit des Eisernen Vorhanges waren die beiden Grenzübergänge streng getrennt und oft kilometerweit von einander entfernt. In den letzten Jahren hat sich das Bild der Grenzübergänge in Europa stark geändert. Während in sogenannten Schengenländern die Grenzkontrolle im Normalfall ganz entfällt und der Grenzübergang kein Hindernis für den Personen- und Warenverkehr mehr darstellt, arbeiten in den anderen Ländern die Grenzbehörden eng zusammen und sind dadurch meist auch räumlich zueinander gerückt.

Grenzübergänge für den Schienenverkehr

Um einen möglichst kurzen Grenzaufenthalt des Zuges zu ermöglichen, sind in beiden Staaten je ein Bahnhof als Grenzbahnhof ausgestattet. Die Grenzbeamten pendeln jeweils zwischen den beiden Bahnhöfen und führen die Kontrollen im fahrenden Zug durch. Bei anderen Übergängen wird der Zug nur bis zur Grenze geführt, so dass die Passagiere zu Fuß einen Grenzübergang - der oft im Bahnhof integriert ist - passieren müssen.

Grenzübergänge an Flughäfen

Diese bilden einen Sonderfall und sind eigentlich keine Grenzübergänge im herkömmlichen Sinn, denn es gibt in diesem Bereich keine Staatsgrenze. Hier wird meist bei den jeweiligen Abflughafen und am Ankunftsflughafen die Grenzkontrolle des entsprechenden Landes durchgeführt. Es gibt auch Fälle wo bereits am Abflughafen auch die Kontrolle des Ankunftslandes durchgeführt wird. Damit wird verhindert, dass Passagiere die nicht einreisen dürfen in das Flugzeug kommen können. Außerdem muss der Zielflughafen kein internationaler Flughafen sein, der die notwendigen Einrichtungen zur Kontrolle besitzt.

Gerade im Flugverkehr sind die Grenzkontrollen nicht zu verwechseln mit den Sicherheitskontrollen, die nur sicherstellen sollen, dass der Flug reibungslos ablaufen kann.

Grenzübergang im Schiffsverkehr

Dabei muss unterschieden werden, ob es sich um Schiffe handelt, die über internationales Gewässer fahren (meist in der Hochseeschifffahrt) oder um direkte Grenzübertritte, wie in der Binnenschifffahrt. Meist wird es ähnlich gehandhabt wie im Flugverkehr. Bei Kreuzfahrten ist es in einigen Ländern üblich, dass Kontrollbeamte bereits am vorherigen Hafen zusteigen und während der Passage die vorgeschriebenen Formalitäten erledigen. Die Passagiere können dann im Zielhafen ohne größere Formalitäten ihre Rundfahrten antreten.

Siehe auch:


Border control | Gränsövergång

Verkehrsbauwerk | Grenze | Zoll

 

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