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Der Grad der Behinderung (GdB) ist ein Begriff aus dem deutschen Schwerbehindertenrecht. Es handelt sich um eine Maßeinheit für den Grad der Beeinträchtigung durch eine Behinderung. Benutzt wird der Begriff im Sozialgesetzbuch IX – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen –.

Hervorgegangen ist dieser Begriff aus der ursprünglichen Bezeichnung „MdE – Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit“, wie er noch heute im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung und im Recht der sozialen Entschädigung (Bundesversorgungsgesetz, Zivildienstgesetz, Soldatenversorgungsgesetz, Opferentschädigungsgesetz etc.) verwendet wird. Die abweichende Bezeichnung wurde eingeführt, um ausdrücklich klarzustellen, dass nicht (isoliert) eine Leistungsbeeinträchtigung im Erwerbsleben, sondern eine Beeinträchtigung in allen Lebensbereichen berücksichtigt wird.

Die Kriterien für die Bestimmung des GdB sind die „Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht“.

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Sozialrecht

 

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