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Das Wort Gründung (gründen) bezeichnet

  • im Bauwesen (auch Fundament) ein Tragelement zur Einleitung von Lasten eines Bauwerks in den Untergrund, siehe Gründung (Bauwesen)
  • im Rechtswesen das ins Leben Rufen eines Vereins, einer Gesellschaft oder einer Juristischen Person etc., siehe Gründung (Recht)
  • Gründung (Betriebswirtschaft) = Unternehmensgründung. Gründungsprozess aus drei Phasen : 1 Vorgründungsphase; 2. Gründungsphase; 3. Frühentwicklungsphase (nach Prof. Dr. Hering Modell in Anlehnung an Kland)

Das gleichlautende Wort Gründung, zusammengesetzt aus Grün und Dung beschreibt im Ackerbau und Gartenbau eine Form der Bodenverbesserung, siehe Gründüngung.

 

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