The Ordeal by Fire by Dierec Bouts the Older.jpg).]] Die Bezeichnung Gottesurteil oder Ordal ist die deutsche Übersetzung der im Mittellateinischen gebräuchlichen Begriffe iudicium dei oder iudicium divinum. Über Bezeichnungen wie godes ordal (angelsächsisch) oder godis ordil (mittelniederdeutsch) erfolgte die direkte Übertragung unter Einbeziehung des wohl aus dem Althochdeutschen stammenden Wortes ordel (= Ur-Sprung bzw. Ur-Teil) in die Volkssprache bis hin zum Begriff Gottesurteil.
Dem Gottesurteil liegt die Vorstellung zugrunde, ein höheres Wesen greife im Zusammenhang eines Rechtsfindungsprozesses ein, um den Sieg der Gerechtigkeit zu garantieren.
Das Wort 'Ordal' wird im Allgemeinen synonym für Gottesurteil benutzt. Allerdings weisen Rechtshistoriker darauf hin, dass man die Bezeichnung 'Ordal' im Grunde immer dann korrekt anwende, wenn es darum gehe, dass Menschen ein Vertrauen in das Recht hätten, ganz gleich, in welcher Form es in ihrem jeweiligen sozialen Kontext gefunden werde, und dies könne eben auch ohne jegliche Gottesvorstellung geschehen.
Der Begriff Ordal kommt etymologisch - so weit man das Wort zurückverfolgen kann - von 'or - deal' (ahd. ordel) und bedeutet so viel wie 'Ur-Teil' oder auch 'Ur-Sprung'.
Auch das Alte Testament liefert Beweise für die frühe Anwendung von Gottesurteilen (so etwa laut Levitikus 5,21 ff. oder 1. 1. Buch Samuel 10, 17 ff.)
Gottesurteile gab es im alten China, Japan, Indien und Ägypten, etwas weniger gebräuchlich waren sie in der griechischen und römischen Kultur.
Im frühen Mittelalter waren Gottesurteile üblich bei den heidnischen Germanen, Dänen, Burgundern, Franken, Angelsachsen und Wikingern und sie wurden auch nach der Christianisierung weiter praktiziert, insbesondere bei Rechtsfindungsprozessen, bei denen ein Geständnis oder Zeugen fehlten.
Während im Heidentum in erster Linie Zweikampf, Feuerprobe und Wasserprobe üblich waren, wurden durch die Kirche mildere Varianten wie Kreuzordal (mit erhobenen Armen während der Messe vor einem Kreuz stehen), Hostienordal oder der über Reliquien gesprochene Reinigungeid eingeführt.
Im 13. Jahrhundert wurde die Beteiligung von christlichen Geistlichen an solchen Gottesurteilen durch die Bestimmungen des IV. Laterankonzils untersagt. Dies trug dann allmählich zum Verschwinden der Gottesurteile aus dem Rechtsleben bei, zumal auch von weltlicher Seite immer öfter ein Verbot der Gottesurteile erging. So lehnte beispielsweise der deutsche Kaiser Friedrich II. in seinen Konstitutionen von Melfi die Durchführung von Gottesurteilen als fehlerhaft ab.
Aus dem offiziellen Rechtsleben in Europa verschwanden die Gottesurteile im zwölften und dreizehnten Jahrhundert und wurden durch weltliche Gesetzgebung und Justiz ersetzt.Die zugrunde liegende Idee überlebte jedoch in der Praxis der Folter, die während der nächsten Jahrhunderte anstelle des Gottesurteils trat.
Dennoch gab es auch weiterhin Beispiele für die Anwendung von Gottesurteilen. So wurde z.B. gelegentlich im Zusammenhang mit der Ketzerverfolgung die Feuerprobe angewandt. Im Zuge der Hexenverfolgung in der Frühen Neuzeit erlebten einige Gottesurteile noch einmal eine Art Renaissance und tauchten als so genannte Hexenproben wieder auf. Hier ist in erster Linie die Wasserprobe zu nennen, aber auch die Feuerprobe fand manchmal noch Anwendung.
Daneben gibt es bis ins 20. Jahrhundert Beispiele dafür, dass die Vorstellung, Gott greife im Zusammenhang einer Urteilsfindung ein, auch weiterhin eine gewisse Faszination beibehalten hat und z.T. auch die tatsächliche Justizpraxis beeinflusst.
Je nach Ordal wurde das Wunder entweder im Fall der Unschuld (beispielsweise bei der Feuerprobe) oder im Fall der Schuld (Bahrprobe, Wasserprobe mit kaltem Wasser, Hostienordal) erwartet.
Zu den einseitigen Ordalen gehören etwa:
Bei Abwehrordalen geht es darum, eine Anschuldigung abzuwehren, d. h. der Angeklagte setzt sich einem Ordal aus um seine Unschuld zu beweisen.
Hierzu gehören etwa:
Vielfach sind in unserem modernen Sprachgebrauch noch Reste der ehemaligen Anwendung und auch der Popularität der Gottesurteile nachvollziehbar geblieben. So erinnert beispielsweise das Sprichwort "Dafür halte ich meine Hand ins Feuer." an das alte Gottesurteil der Feuerprobe.
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