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Das isländische Godentum entstand, als entmachtete norwegische Häuptlinge sich bei ihrer Auswanderung aus Norwegen geschworen hatten, sich ihre Unabhängigkeit nie mehr von einem König nehmen zu lassen. Die Bezeichnung "Gode" ist allerdings schon viel älter und gemeingermanisch, wie z. B. das althochdeutsche "cotinc" für "Richter" beweist. Auch skandinavische Runensteine erwähnen schon vor der Besiedelung Islands Goden.

Bei der Gründung des ersten Althings 930 in Island gab es 36 Goden. Ein Gode hatte ausschließlich Befugnisse über seine Gefolgsleute. Die Basis dafür war die freiwillige persönliche Bindung zwischen dem Goden und seinen Gefolgsleuten, den so genannten Dingmannen, sowie die gegenseitigen Rechte und Pflichten. Die Bindung an ein bestimmtes Territorium bestand in der ersten Phase nicht. War der Gefolgsmann mit seinem Goden unzufrieden, konnte er sich einen neuen (von den drei Goden seines Thingbezirks)wählen. Nach der Einteilung Islands in vier Landesteile, so genannte Viertel und der Einrichtung so genannter Viertelsgerichte im Jahre 965 erhöhte sich die Zahl der Goden auf 39. Jedes Viertel bestand aus drei Thingbezirken, der Norden jedoch aus vier, da sich die natürliche Landschaftsgliederung hier der Dreiteilung widersetzte. Jeder Thingbezirk erhielt drei Goden und diese hatten gemeinsam Thing zu halten, so hatten die Ost-, Süd- und Westviertel je 9 Goden und das Nordviertel 12. einer der drei Goden, die ein Thing zusammen leiteten, hatte offenbar einen höheren Rang, wie sich aus den Quellen ergibt. Eine Bezeichnung für diese Obergoden ist nicht bekannt, aber möglicherweise wurden sie "Diar" oder "Dróttnar" genannt wie die Obergoden in der Ynglinga Saga. Es gab auch einen obersten Goden, der "Allsherjargódi" genannt wurde und der in der in der isländischen Landnámabók erwähnt wird. Um bei der Versammlung auf dem Althing einen Ausgleich zu schaffen, bekamen das Ost-, Süd- und Westviertel jeweils drei "Zusatzgoden", die von den übrigen neun Goden gewählt wurden. Auf dem Althing waren folglich 48 Goden vertreten, während es außerhalb des Althings in den Vierteln nur 39 Goden blieben.

Als nächste Gerichtsinstanz erhielt jedes Landesviertel ein übergeordnetes Thing. Über diesem stand dann die log-rétta, der gesetzgebende Ausschuss, der von allen Goden des Landes gebildet wird und zum Althing tagte. In der heidnischen Zeit betreute jeder Gode ein Heiligtum (ein derartiger Gode hieß "Vé-Gódi") oder Haupttempel ("Hof-Gódi") und nahm dafür Tempelzoll (Hoftollr) ein. Es gab auch weibliche Goden, "Gydjar" (Einzahl: Gydja) genannt.

Nach der Christianisierung Islands waren auch die beiden Bischöfe Mitglieder des Althing. Jeder ordentliche Gode (nun "Lag-Gódi" genannt) hatte wie zuvor zwei Berater (in heidnischer Zeit wohl Hilfspriester), so dass sich die Gesamtzahl der Vertreter im Parlament auf 147 erhöhte. Aus der Mitte dieser Vertreter wurde für den Zeitraum von 3 Jahren ein Gesetzessprecher (Lögsögumadr) gewählt, dessen einzige Aufgabe darin bestand jedes Jahr ein Drittel der mündlich überlieferten Gesetze vorzutragen. Er stand dabei auf dem Lögberg (Gesetzesberg) und konnte die hinter ihm aufragende Wand der Allmännerschlucht als natürlichen Verstärker benutzen. Erst im Jahre 1117 wurden die Gesetze niedergeschrieben.

Die Godenwürde hatte den Charakter einer öffentlichen Institution mit gewissen obrigkeitlichen Befugnissen, so dass ein Gode seine Godenwürde auch verlieren konnte, wenn er sich bestimmter Versäumnisse oder Übertretungen schuldig machte. Sie beinhaltete in erster Linie Gewalt und war keine Einkommensquelle. Dabei hatten sie aber kein Exekutivrecht, sondern bestimmten nur die Mitglieder der Gerichte. Die starke Stellung der Goden hatte somit institutionelle Grenzen.

Ganz ähnlich funktionierte das Løgting als das Gremium der Goden auf den Färöern. Es wurde bereits um 900 gegründet. Siehe: Wikingerzeit auf den Färöern

Isländische GeschichteFäröische Geschichte

Gode (præst) | Gothi

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