Die GmbH & Co. KG ist eine Kommanditgesellschaft, deren persönlich haftender Gesellschafter eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist. So lässt sich die Haftung des Komplementärs beschränken, ohne die Rechtsform der Kommanditgesellschaft aufgeben zu müssen. An sich haftet der Komplementär in der KG unbeschränkt.
Die im Rechtsverkehr angegebene Firma, also auch der Name auf Angeboten, Rechnungen etc., muss eindeutige Hinweise auf beschränkt haftende Gesellschafter enthalten. Ein Zusatz wie GmbH & Co. KG muss dort unbedingt angegeben und darf nicht einfach durch KG ersetzt werden, obwohl die Firma selbst eigentlich Kommanditgesellschaft ist. Vereinzelt ist bei älteren Unternehmen auch eine Firma nach dem Muster KG (Unternehmensname) GmbH & Co. anzutreffen.
Außerdem muss die GmbH keine Kapitaleinlage für die KG leisten. Sie kann sich auf die Geschäftsführung beschränken, die dann vom Vertreter der GmbH, also dem GmbH-Geschäftsführer, ausgeübt wird.
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