Unter Gleichstellung versteht man die Angleichung der Chancen von benachteiligten gesellschaftlichen Gruppen, Behinderte, Migranten, Kinder bildungsferner Eltern, in allen Lebensbereichen. Im Zuge der Gleichstellung der Geschlechter wird auch die Benachteiligung von Männern aufgrund ihrer Geschlechterrolle in bestimmten Bereichen betrachtet.
Das Gegenteil von Gleichstellung ist Ungleichbehandlung, die sich im Regelfall - dort wo sie nicht sachlich begründet ist - als Diskriminierung darstellt. Oft sind politische Bestrebungen zur Gleichstellung mit jenen zur Chancengleichheit identisch.
In bestimmten Kontexten wie der ethischen Diskussion über Tierschutz wird darüber hinaus sogar von der zivilrechtlichen Gleichstellung von Tier und Sache gesprochen, was aber keine rechtliche Grundlage hat, da gemäß § 90a BGB Tiere keine Sachen sind.
Der Begriff der Gleichstellung grenzt sich ab gegen denjenigen der Gleichberechtigung. Während die Gleichberechtigung die juristische Gleichbehandlung zum Ziel hat, geht die Diskussion um Gleichstellung davon aus, dass die juristische Gleichbehandlung nicht automatisch zu einer faktischen Gleichbehandlung führt.
In Österreich wird synonym auch das Wort Gleichbehandlung verwendet.
Aufgrund der unterschiedlichen Konzeptionen, der unterschiedlichen gesellschaftlichen Resonanz und der unterschiedlichen politischen Maßnahmen werden die Themen in eigenen Artikeln dargestellt:
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"Gleichstellung".
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