Gleichberechtigung bezeichnet die rechtliche Gleichheit verschiedener Rechtssubjekte in einem bestimmten Rechtssystem.
Die Gleichberechtigung ist in den Ideen von Humanismus und Aufklärung verwurzelt und Wesenskern der Menschenwürde. Sie war als Gleichberechtigung der sozialen Stände im Staat (égalité) neben Freiheit (liberté) und Brüderlichkeit (fraternité) eine Forderung der französischen Revolution. Erst im zwanzigsten Jahrhundert folgte in Europa die Gleichberechtigung der Frau im Staat, die sich an der Einführung des Frauenwahlrechts nachzeichnen lässt.
Das GG formuliert die Gleichberechtigung in Art. 3 Absatz 3 als Differenzierungsverbot:
Siehe auch: Gleichheitssatz
Beides gilt als Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichberechtigung. Vielfach wird Gleichberechtigung mit Gleichheit und Gleichstellung gleichgesetzt bzw. verwechselt. Nach Verfassung und Menschenrechten bedeutet Gleichberechtigung jedoch nicht:
Kritiker der "Gleichstellungspolitik" sehen darin einen Konflikt mit dem Grundsatz der Gleichberechtigung. Die Gleichberechtigung von Mann und Frau, an sich nur ein Unterfall des allgemeinen Differenzierungsverbots (Art. 3 Abs. 3 GG) würde mit "Gleichstellung" im oben erwähnten Sinn verwechselt.
Siehe auch: Gleichstellung, Gender Mainstreaming, Chancengleichheit, Feminismus, Maskulismus, Klassismus
Diskriminierung | Grundrechte | Feminismus | Maskulismus | Wertvorstellung
Ligestilling | Social equality | Igualdad social | Tasa-arvo | Égalité sociale | שוויון | Równość (polityka i socjologia) | Igualdade | Jämställdhet | גלייכרעכטיגייט
This article is licensed under the GNU Free Documentation License.
It uses material from the
"Gleichberechtigung".
Home Page • arts • business • computers • games • health • hospitals • home • kids & teens • news • physicians • recreation• reference • regional • science • shopping • society • sports • world