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Unter Girosammelverwahrung wird die Grundform der Depotverwahrung von Wertpapieren verstanden.

Hierbei erwirbt der Kunde kein Eigentum an einzelnen, nummerierten Stücken. Er hat keinen Anspruch auf Herausgabe bestimmter Stücke, sondern von unbestimmten Stücken in Höhe des ihm zustehenden Betrages oder in Höhe der Stückzahl.

Wertpapiere und Börse

 

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