article

Das Girokonto (von Ital. il giro: der Kreis, wegen der Möglichkeit das Geld "kreisen" zu lassen) ist ein Konto zur Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Es wird von einem Kreditinstitut geführt. Zahlungen werden zu Gunsten und zu Lasten des Girokontos gebucht.

Geschichte


Früher wurden Löhne und Gehälter bar ausbezahlt. Mieten und sonstige Kosten wurden mittels Bargeld beglichen. Seit 1906 bot die PTT der Schweiz Girokonten unter der Bezeichnung Postscheckdienst an. Noch in den 1950er Jahren gab es die so genannte Lohntüte. Heute erfolgt die Auszahlung der Gehälter sowie der überwiegenden Zahl von Zahlungen über Girokonten.

Da Girokonten dadurch eine hohe Bedeutung erhalten haben, besteht seit 1995 eine Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses (ZKA), wonach alle Banken und Sparkassen jedem Bürger auf Wunsch ein Girokonto auf Guthabenbasis zur Verfügung stellen sollen (Jedermann-Konto).

In Frankreich und Belgien gibt es entgegen der Rechtslage in Deutschland, in Österreich und in der Schweiz einen Kontrahierungszwang. Entgegen der weitläufigen Meinung besteht in Deutschland für Sparkassen kein Kontrahierungszwang, d.h. die Sparkasse kann unter Umständen die Eröffnung eines Kontos ablehnen.

Rechtliches


Das Girokonto ist in Deutschland rechtlich in den Paragraphen 676f bis 676h des BGB geregelt. Eine Kündigung des Girokontos ist für den Kunden jederzeit ohne Einhaltung einer Frist möglich. Die Bank darf hierfür keine Bankgebühren erheben. Auch die Bank hat (unter der Maßgabe der ZKA-Empfehlung) die Möglichkeit das Konto zu kündigen.

Das Girokonto kann mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten auch für Minderjährige eingerichtet werden.

Ein Girokonto ist immer auch ein Kontokorrentkonto, also ein Konto in laufender Rechnung nach § 355 HGB, bei dem täglich ein Saldo, der einem der beiden beteiligten Parteien zusteht, ermittelt wird.

Nutzung des Girokontos


Vom Überziehen des Kontos spricht man, wenn das Guthaben für die Verfügungen nicht ausreicht, die Bank also einen Kredit gewährt. Dies wird als Dispositionskredit vertraglich vereinbart. Voraussetzung ist díe Akzeptanz der SCHUFA-Klausel sowie entsprechende Bonität.

Der Kontoinhaber kann über das Girokonto mittels Barabhebungen, Bareinzahlungen, Überweisungen, Lastschriften, Daueraufträge verfügen. Die Aufträge können schriftlich, per Telefon, Online-Banking oder Selbstbedienungs-Terminals erfolgen.

Weit verbreitet ist die Nutzung der über das Girokonto abgewickelten Debit-Karten wie der maestro-Karte (früher ec-Karte) und Kundenkarte.

Kontoauszüge und Kontenabschlüsse


Die Bank ist verpflichtet, dem Kunden Kontoauszüge zur Verfügung zu stellen. Dies erfolgt meist über Kontoauszugsdrucker. Seltener erhält der Kunde Auszüge per Post. Zunehmend wird der Kontoauszug auch elektronisch bereit gestellt.

In regelmäßigen Abständen (meist quartalsweise) rechnet die Bank das Konto ab und belastet Zinsen und Gebühren. Gemäß AGB muss der Kunde diesen Abschlüssen binnen sechs Wochen widersprechen, wenn Fehler auftreten.

Kosten des Girokontos


Guthaben werden üblicherweise nicht oder nur gering verzinst. Für das Halten größerer Beträge ist das Girokonto daher nicht empfehlenswert. Die Verzinsung einer Überziehung ist im Gegensatz hierzu relativ hoch. Meist wird eine Kontoführungsgebühr als Pauschale oder je Buchungsposten berechnet. Es gibt jedoch eine Reihe von Banken, die kostenlose Girokonten anbieten.

Weblinks


Siehe auch


Zahlungsverkehr

Demand account | Rachunek bankowy

 

This article is licensed under the GNU Free Documentation License. It uses material from the "Girokonto".

Home Pageartsbusinesscomputersgameshealthhospitalshomekids & teensnewsphysiciansrecreationreferenceregionalscienceshoppingsocietysportsworld