Ein Gipsverband wird in der Regel zur äußeren, mechanischen Fixation eines Knochenbruches (Fraktur) angelegt. Diese Art der Behandlung der Frakturbehandlung nennt man konservativ und wird vor allem bei unkomplizierten, nicht verschobenen bzw. nach dem Reponieren stabiler Knochenbrüche angewandt. Das Gegenteil dazu ist die operative Behandlung, bei der die einzelnen Knochenteile mittels Metallteilen fixiert werden (siehe Osteosynthese).
Als weitere Indikationen für das Anlegen eines Gipsverbandes gelten z.B. Ruhigstellung und/oder Schmerzlinderung bei schweren Zerrungen und Prellungen sowie nach operativer Behandlung von Sehnen- und Bänderrissen.
Meist werden Gipsverbände an den Extremitäten angelegt.
Mehr als ein Jahrhundert lang veränderte sich am Gipsverband nicht viel. Erst im auslaufenden 20. Jahrhundert trat der Gipsverband immer mehr in den Hintergrund und wird fast nur noch zur kurzzeitigen Fixation verwendet. Bei längeren Behandlungen werden inzwischen überwiegend Kunstofffasern mit Kunstharz verwendet. Die Vorteile sind noch schnellere Härtung, noch geringeres Gewicht und bessere Resistenz gegen Nässe. Allerdings sind die Kosten bedeutend höher und die Frage nach der Umweltverträglichkeit (bei Herstellung und Entsorgung) der Verbände wird kaum gestellt. Kunststoffgipse werden im deutschen Sprachraum häufig mit dem englischen Begriff Cast bezeichnet.
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