Eine Giftpille ist ein abwehrendes Vorgehen von Aktiengesellschaften, die der Gefahr ausgesetzt sind, feindlich übernommen zu werden. Mit einer Giftpille soll die Übernahme weit weniger attraktiv gestaltet werden oder gar verunmöglicht werden. Es geht darum, die Strategie des Angreifers auszuhebeln oder zu schwächen.
Das bedrohte Unternehmen kann auch einseitige Willenserklärungen gegenüber Stakeholdern machen, die einen neuen Eigner im Falle einer Übernahme extrem teuer kommen. So versprach z.B. Peoplesoft den Kunden, die sich nach der Oracle-Offerte zum Aktienerwerb dennoch für Peoplesoft-Produkte entschieden, eine drastische Preisrückerstattung, sollte der Hersteller binnen absehbarer Zeit von Oracle übernommen werden. Ein solches Angebot erscheint vor allem dann nachvollziehbar, wenn der Interessent, wie im Falle Oracle, in seinen Äußerungen durchklingen lässt, dass er nach einer erfolgten Übernahme die Vermarktung der Produkte des Wettbewerbers einstellen wird. Ebenso wäre es möglich z.B. verbindliche Ethik-Standards, Umweltschutzauflagen oder Mitbestimmungsmodelle zu verabschieden, die bei der Fortführung durch einen völlig gegenteilig operierenden Neu-Eigentümer nicht mehr mit dessen Geschäftskonzept korrelieren oder ihne zumindest so stark infizieren würden, dass die Übernahme nicht mehr vertretbar ist.
Eine andere Strategie ist die Möglichkeit einer Kapitalerhöhung. Die Ausgabe neuer Aktien verteuert den Unternehmenswert und außerdem kann der Übernahmekandidat beispielsweise massiv in Unternehmensbereiche investieren die dem Interessenten mehr schaden als nutzen würden oder z.B. selbst weitere Wettbewerber aufkaufen. Nicht zuletzt kann das Unternehmen auch mit einer massiven Verschuldung in neue Akquisitionen, Produkte oder Forschung und Entwicklung investieren, so dass die Eigenkapitalisierung einerseits unattraktiv wird, der Unternehmenswert für die Aktionäre auf der anderen Seite aber mit Erreichen der langfristigen Ziele wieder steigt. Ist absehbar, dass der Übernahmeinteressent die Schulden und die neue Geschäftsausrichtung nicht wird tragen wollen, kann auch diese Giftpille wirken. Solche Aktionen fügen dem bedrohten Unternehmen solange keinen Schaden zu, wie etwaige Eigenintressen des Managementes hinter die objektiven Belange der Aktionäre zurücktreten und die Aktionäre Vertrauen in das Management behalten.
Die Eigeninteressen des Managements können dabei den Interessen der Eigentümer durchaus entgegenlaufen. So ist eine Giftpille auch immer vor dem Hintergrund zu prüfen, ob dem Unternehmen mit der Übernahme durch einen ggf. stärkeren Konkurrenten trotz drohendem Arbeitsplatz- bzw. Standortverlustes insgesamt mehr gedient ist, als wenn es selbständig bleibt. Diese Entscheidung kann, muss jedoch nicht auch moralische Komponenten der Unternehmensführung betreffen bzw. betrifft immer auch sein Corporate Behavior, also das Verhalten eines Unternehmens im Rahmen seines Selbstverständnisses und seiner Unternehmensziele im gesamten strategischen und operativen Handlungsfeld.
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"Giftpille (Aktien)".
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