Gewässerschutz bezeichnet die Gesamtheit der Bestrebungen, die Gewässer (Oberflächengewässer und das Grundwasser) vor Beeinträchtigungen zu schützen.
Der Gewässerschutz hat verschiedene Zwecke:
- Reinhaltung des Wassers als Trink- oder Brauchwasser;
- Schutz aquatischer (d.h. vom Wasser abhängiger) Ökosysteme als Teilaufgabe des Naturschutzes.
Gewässerschutz wird deswegen teils nutzungsorientiert, teils losgelöst von Nutzungsinteressen betrieben. Zwischen diesen Ausrichtungen kann es zu Konflikten kommen. Hinsichtlich des Grundwassers steht er in engem Zusammenhang mit dem Bodenschutz.
Wasserreinhaltung
Die Wasserreinhaltung erfolgt mit dem Ziel, die Einflüsse der menschlichen Nutzungen der Gewässer und ihres Umlandes auf ein erträgliches Maß zu mindern. Im Bereich der
Europäischen Union wird durch die
Wasserrahmenrichtlinie die Erreichung eines
guten ökologischen Zustandes als Ziel der Gewässergüte und somit des Gewässerschutzes definiert. Auf nationaler Ebene dient dieser Aufgabe vor allem das
Wasserrecht, aber auch andere Gesetze aus dem Bereich
Umweltrecht.
Die Maßnahmen der Wasserreinhaltung können sein:
- Vermeidung der Gewässerbelastung durch Verzicht auf den Einsatz störender Stoffe beziehungsweise deren Rückhalt am Anfallort.
- Angepasste landwirtschaftliche Bewirtschaftung (z.B. Erosionsvermeidung, geringer Dünge- und Pflanzenschutzmitteleinsatz).
- Maßnahmen zur Abwasserableitung und -reinigung
- Ordnungsgemäße Abfallentsorgung.
- Vermeidung und Bekämpfung von Unfällen und Störfällen. z.B. durch Löschwasserrückhaltung.
Die Überwachung des Gewässerzustands und der Gewässerentwicklung nennt sich Gewässermonitoring.
Weblinks
- * Informationen zu aktuellen Forschungsprojekten des Fachgebiets Wasserreinhaltung der TU Berlin
Umwelt- und Naturschutz | Wasserwirtschaft | Limnologie