Gewinnwarnung und Gewinnerwartung sind Begriffe aus dem Sprachumfeld der Börse.
Jede Aktiengesellschaft prognostiziert am Anfang eines Geschäftsjahres bzw. eines Quartals einen eventuellen Geschäftsgewinn. Wird das erwartete Ergebnis nicht erfüllt bzw. deutlich unterschritten, wird von der Gesellschaft eine „Gewinnwarnung“ herausgegeben. Der Begriff steht damit im Gegensatz zum allgemeinen Sprachverständnis, das hier eine Warnung vor höherem Gewinn vermuten würde. Die Ankündigung eines besonders großen, unerwarteten Gewinnes wird als „Gewinnerwartung“ bezeichnet. Nach § 15 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) ist die Gewinnwarnung eine Pflichtmitteilung und hat unverzüglich (ad hoc) zu erfolgen. Nach einer Gewinnwarnung stoßen häufig Aktieninhaber ihre Anteile ab, so dass die Kurse sinken.
Das Wort „Gewinnwarnung“ wurde 2001 zum Unwort des Jahres gewählt. Nach Meinung der Jury ist es ein „von Aktionären verwendeter sachlich falscher Begriff, der vor geringeren Gewinnen als erwartet warnt“.
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"Gewinnwarnung".
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