Eine Gewinnrücklage ist ein Teil des Eigenkapitals einer Kapitalgesellschaft. Es handelt sich um eine Rücklage aus bereits erwirtschafteten und versteuerten Gewinnen vergangener Perioden, die nicht ausgeschüttet wurden (thesaurierte Gewinne).
Im Bilanzgliederungsschema (§ 266 Abs. 3 HGB) sind folgende Arten von Gewinnrücklagen aufgeführt:
Als Gewinnrücklage dürfen nur Beträge ausgewiesen werden, die im Geschäftsjahr oder in einem früheren Geschäftsjahr aus dem Ergebnis gebildet worden sind (§ 272 Abs. 3 HGB).
Die gesetzliche Rücklage darf nur aufgelöst werden, um Verluste auszugleichen. Die anderen Gewinnrücklagen können frei verwendet werden, etwa zur Finanzierung oder Ausschüttung von Dividenden, wenn der Jahresüberschuss hierzu nicht ausreicht.
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"Gewinnrücklage".
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