Die Dividende ist der Teil des Gewinns, den eine Aktiengesellschaft an ihre Aktionäre ausschüttet.
Ob eine Dividende gezahlt wird und in welcher Höhe, wird vom Management vorgeschlagen und von der Hauptversammlung beschlossen. Die Gewinnausschüttung erfolgt meist am Tag nach der Hauptversammlung. Es kann jedoch auch nach einem Geschäftsjahr mit Gewinn auf die Auszahlung einer Dividende verzichtet werden, z.B. wenn das Unternehmen eine größere Investition plant. Entscheidend für den Anspruch auf eine Dividendenzahlung bei ruhenden Beständen ist, ob der Aktionär am letzten Tag vor dem Ex-Tag die fragliche Aktie in seinem Wertpapierdepot verbucht hatte. Bei schwebenden Börsengeschäften bestimmt sich der Anspruch nach dem Schlusstag. Der letzte Tag vor dem Ex-Tag ist der letzte cum-/inklusiv-Tag. Der Ex-Tag ist i.d.R. der Zahlbarkeitstag, muss es aber nicht zwingend sein. Trotzdem wird in solchen Ausnahmefällen bei Kauf ab Ex-Tag kein Dividendenanspruch mehr erworben. Am Ex-Tag erfolgt der Abschlag der Bruttodividende vom Börsenkurs, was sich infolge anderer Marktfaktoren aber nicht sichtbar niederschlagen muss. Zwar spricht man davon, dass die Dividende aus dem Kurs heraus gerechnet wird, tatsächlich beachten allerdings die Marktteilnehmer lediglich die Ausschüttung und der Kurs kommt nach wie vor durch Angebot und Nachfrage zu Stande.
Die Ausschüttungen von Fonds werden zwar manchmal als Dividende bezeichnet, jedoch ist diese Bezeichnung nicht korrekt, da in den Ausschüttungen auch zinsartige Erträge enthalten sein können.
1. Dividenden
Bei Dividenden aus deutschen Aktien erfolgt regelmäßig ein Steuerabzug in Höhe von 20 % ( plus 5,5 % Solidaritätszuschlag) der auszuschüttenden Dividende in Form der Kapitalertragsteuer (KESt) durch Einbehalt von der Dividendenausschüttung bei der Aktiengesellschaft. Über die einbehaltene KESt plus Solidaritätszuschlag ist dem Dividendenempfänger durch die auszahlende Depotbank eine Steuerbescheinigung zu erteilen. Die Dividende wird überlichweise auf das zugehörige Konto eines Wertpapierdepots abzüglich der Steuern und eventueller Gebühren überwiesen.
Die Dividenden sind bei inländischen Personen im Normalfall sowohl im Privatvermögen als auch im Betriebsvermögen nach dem Halbeinkünfteverfahren als Einnahmen zu besteuern.
Ist der Empfänger einer Dividende eine inländische Kapitalgesellschaft (z.B. AG, GmbH) so kann die Einnahme je nach der Art der Beteiligung an der anderen Kapitalgesellschaft steuerfrei oder steuerpflichtig sein.
2. Leistung aus dem steuerlichen Einlagekonto gemäß § 27 KStG nF Ist die Ausschüttung der Dividende als Leistung aus dem steuerlichen Einlagekonto gemäß § 27 KStG nF erfolgt, so hat die Gesellschaft diese Ausschüttung als solche zu kennzeichnen. Diese Ausschüttung gilt als Rückgewähr von Einlagen und mindert die Anschaffungskosten. Sie ist keine steuerbare Einnahme und unterliegt damit nicht dem Steuerabzug in Höhe von 20 % (plus 5,5 % Solidaritätszuschlag).
Beispiel: 5 Euro Dividende pro Aktie zu 43 Euro (ergibt eine Dividendenrendite von 11,6%) ist besser als 10 Euro Dividende pro Aktie zu 95 Euro (Dividendenrendite von 10,5%).
Die veröffentlichten Dividendenrenditen beziehen sich üblicherweise auf die vom betreffenden Unternehmen zuletzt an die Aktionäre ausbezahlte Dividende und den aktuellen Kurs der Aktie.
Für einen Investor der die Aktie billiger als zum aktuellen Kurs gekauft hat, erhöht sich damit seine persönliche Dividendenrendite und umgekehrt.
Beispiel: Aktie gekauft um 20 Euro, aktueller Kurs der Aktie 43 Euro, aktuelle Dividende 5 Euro je Aktie veröffentlichte Dividendenrendite = (5/43*100) = 11,63% persönliche Dividendenrendite = (5/20*100) = 25%
In Deutschland ist es üblich, die Dividende nur einmal jährlich auszuschütten. In Europa sind mehrmalige Ausschüttungen bis hin zu quartalsweisen Dividendenzahlungen möglich. In den USA ist die quartalsbezogene Dividende die gängige Form.
Der Aktienindex DivDAX umfasst 15 Aktiengesellschaften des DAX mit der höchsten Dividendenrendite.
Von einer Stockdividende spricht man, wenn die Dividendenzahlung nicht durch Bargeld, sondern durch die Ausgabe von kostenlosen Aktien erfolgt.
Die Höhe der Ausschüttungen von Genussscheinen eines Unternehmens wird gelegentlich an die Höhe der Dividende einer Aktie desselben Unternehmens gekoppelt.
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