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Die Gewerbeordnung ist ein deutsches Gesetz, das die Gewerbefreiheit inhaltlich bestimmt und beschränkt. Es wurde 1869 zur Zeit des Norddeutschen Bundes erlassen und gilt noch heute – freilich mit Änderungen – fort.

Basisdaten
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Titel: Gewerbeordnung
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Abkürzung: GewO
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Art: Bundesgesetz
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Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
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Rechtsmaterie: Gewerberecht
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FNA: 7100-1
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Datum des Gesetzes: 21. Juni 1869 (RGBl. 1869, S. 245)
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Inkrafttreten am:
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Letzte Änderung durch: Art. 3a des Gesetzes vom 6. September 2005
(BGBl. I S. 2725, 2727)

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Inkrafttreten der
letzten Änderung: 1)
14. September 2005 (Art. 5 des Gesetzes
vom 6. September 2005, BGBl. I S. 2725, 2727)

1) Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!
Grundsätzlich ist das Betreiben eines Gewerbes erwünscht. Notwendig ist aber regelmäßig keine Erlaubnis, sondern allein eine Anmeldung. Die Bestimmungen einzelner Gewerbe werden durch die Gewerbeordnung konkretisiert. Zudem wird das Arbeitsverhältnis bzw. der Arbeitsvertrag durch die Vorschriften der §§ 105–110 Gewerbeordnung näher bestimmt (Arbeitszeugnis, Direktionsrecht usw.).

Die Gewerbeordnung dient darüber hinaus auch der Gefahrenabwehr. Gerade für Gewerbe mit engem Bezugspunkt zur Kriminalität bestimmt die Gewerbeordnung die schuldhafte Verletzung gewerberechtlicher Pflichten zu Straftaten (somit gehört die Gewerbeordnung auch zum Nebenstrafrecht). Die Gewerbeordnung enthält auch die Regelungen zum Gewerbezentralregister beim Generalbundesanwalt.

Weblinks


Rechtsquelle (Deutschland) | Arbeitsschutz | Gewerberecht

 

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