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Unter Gewerbeaufsicht versteht man die Überwachung der Einhaltung von Gesetzen vor allem im Umweltschutz, inklusive Abfallrecht aber auch zum technischen und sozialen Arbeitsschutz durch eine staatliche Behörde. Dabei ist die Gewerbeaufsicht nicht nur Überwachungsbehörde sondern auch für diverse Genehmigungen und Erlaubnisse zuständig. International ist die Gewerbeaufsicht unter dem Namen Arbeitsinspektion oder Arbeitsschutzinspektion bekannt. Wobei zu beachten ist, dass in den meisten anderen Ländern Umweltschutz und Arbeitschutz in getrennten Behörden behandelt wird.

Nicht zu verwechseln mit Ordnungsämtern.

In Deutschland heißt es je nach Bundesland Gewerbeaufsichtsamt oder Amt für Arbeitschutz oder Amt für Umweltschutz, die vorgesetzte Behörde ist in der Regel die Bezirksregierung oder das Regierungspräsidium, darüber die "Ministerien für Soziales" und "Umweltministerien" (unter den verschiedensten Namen).

In Bayern vollziehen die dem Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz unterstellten und den Regierungen angegliederten Gewerbeaufsichtsämter auch den technischen und stofflichen Verbraucherschutz.

In Baden-Württemberg wurde die Gewerbeaufsicht zum 1. Januar 2005 aufgelöst und in die 4 Regierungspräsidien sowie in 44 Land- und Stadtkreise eingegliedert. Diese Entscheidung der Landesregierung hat die Schlagkraft der Gewerbeaufsicht natürlich stark geschwächt, was allerdings von Politik und Wirtschaft gewünscht ist.

In Berlin ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin - LAGetSi - seit 1998 die staatliche Arbeitsschutzbehörde unter der Fachaufsicht der Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz.

Die Niedersächsische Gewerbeaufsichtsverwaltung nimmt mit ihren 10 Staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern Aufgaben im Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz wahr. Im Rahmen der Auflösung der Bezirksregierungen zum 1. Januar 2005 sind diese Ämter nunmehr direkt dem Umweltministerium und dem Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit unterstellt.

In Österreich gibt es verschiedene Kompetenzen:

Ergänzung:

Bei der Gewerbeaufsicht handelt es sich um eine Behörde, die Zuständigkeiten im Umweltschutz, Arbeitsschutz und Abfallrecht hat. Der Schwerpunkt liegt dabei häufig im Bereich Umweltschutz, wobei die Grenzen zwischen Umweltschutz und Arbeitsschutz oft fließend sind (Beispiel Lärm oder Gefahrstoffe).

Gesetze zum sozialen Arbeitsschutz:


Siehe auch: Berufsgenossenschaft

Weblinks


  • http://www.lfas.bayern.de
  • http://www.gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de
  • http://www.lagetsi.berlin.de
  • http://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de

Arbeitsschutz | Gewerberecht

 

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