Gewehr ist die umgangssprachliche Bezeichnung für Langwaffe. Es handelt sich um eine Schusswaffe deren Lauf und Verschluss im zusammengeschobenen Zustand eine Mindestlänge von 30 cm hat und deren Gesamtlänge mindestens 60 cm beträgt. Die Langwaffe zählt zu den Handfeuerwaffen, da sie von einer Person getragen, bedient und von der Schulter aus abgeschossen werden kann.
SpringfieldGewehr1903.jpeg Das Wort Gewehr stammt von dem altdeutschen Wort "weri" ab, was so viel wie Befestigung oder Verteidigung bedeutet. Der ursprüngliche Sinn lebt in dem Wort Wehr (Staudamm) weiter. Durch Kollektivbildung entstand das Wort "giweri" welches schließlich auf jegliche "abwehrende" Waffe, auch Blankwaffen übertragen wurde. Vor Erfindung der Feuerwaffen beschrieb "Gewehr" eine Waffe jeder Art. Ein sprachliches Relikt für ein "nichtfeuerndes Gewehr" ist das Seitengewehr. Ältester Vorläufer war das im 14. Jahrhundert aufgekommene primitive Handrohr.
Langwaffen werden für die Jagd, Schießsport und für Kriegszwecke eingesetzt. Man unterscheidet anhand der inneren Beschaffenheit des Laufes vor allem zwei Arten von Langwaffen, nämlich Flinten und Büchsen. Eine dritte Art der Langwaffe kommt üblicherweise im jagdlichen Bereich zur Anwendung. Dabei handelt er sich um die sogenannte kombinierte Waffe. Das ist eine Langwaffe, die mindestens einen gezogenen (Büchsenlauf) und mindestens einen glatten (Flintenlauf) Lauf besitzt. Beispiele für kombinierte Waffen sind u.a. der Drilling und die Büchsflinte. Bei Militär und Polizei werden gezogene langläufige Handfeuerwaffen in der Regel als Gewehr bezeichnet.
Auch Vorderlader sind naturgemäß Einzellader. Moderne Gewehre sind ausnahmslos Hinterlader.
Literarisch berühmt wurde durch Karl May der fiktive "Henrystutzen" von Old Shatterhand, der 25 Kugeln aufnehmen konnte.
Vollautomatische Waffen (dazu zählen auch Maschinenpistolen, Maschinengewehre und Maschinenkanonen) unterliegen in der Bundesrepublik Deutschland dem Kriegswaffenkontrollgesetz. Ihr Besitz ist nur den Streitkräften, den Behörden sowie bestimmten Staatsgästen erlaubt. Der private Besitz ist nur in Ausnahmefällen z.B. für wissenschaftliche Zwecke zugelassen. Der Besitz von Feuerwaffen, die Vollautomaten stark ähnlich sehen, ist nach dem neuen Waffengesetz in der BRD in vielen Fällen erlaubt. Solche „Anscheinswaffen“ bedürften jedoch zum sportlichen Schießen einer Zulassung durch das Bundeskriminalamt. Es muss unter anderem sichergestellt sein, dass die betreffende Waffe (Halbautomat) mit handelsüblichen Werkzeugen nicht in einen Vollautomaten umgebaut werden kann.
Riffel | Long gun | Fusil | Kivääri | Fusil | ?? | Geweer | Karabin | Puška | ??????? | ???