Die Krankenversicherungen sind privatwirtschaftliche Unternehmen, es gibt keine staatliche Krankenkasse. Jede Krankenkasse ist aber gesetzlich verpflichtet, jeden in die Grundversicherung aufzunehmen, der einen entsprechenden Antrag stellt und im Tätigkeitsgebiet der Kasse Wohnsitz hat. Der dadurch möglicherweise entstehende Wettbewerbsnachteil von Kassen, die mehr ältere und/oder kranke Mitglieder haben, wird mit einem speziellen Fonds (Risikoausgleich) nur teilweise ausgeglichen. Für die Zusatzversicherung (d.h. alle Leistungen, die über die gesetzliche Grundversicherung hinausgehen) sind die Kassen hingegen frei, welche Verträge sie mit wem abschliessen wollen. Sie können die Prämien frei festlegen und Interessenten abweisen. Dachverband der Krankenversicherer ist Santésuisse. Die Schweiz ist nach den USA ein Pionierland der Managed care. Schon 1990 wurde die erste Health Maintenance Organization (HMO) gegründet; weitere folgten später. Dazu kommen immer mehr Hausarztmodelle.
Die Finanzierung der staatlichen Krankenhäuser erfolgt einerseits durch Bezahlungen der Behandlungen, andererseits durch Zuschüsse der Kantone oder Gemeinden. Wegen dieser teilweisen kantonalen Finanzierung verlangen alle staatlichen Krankenhäuser von Einwohnern des Standortkantons niedrigere Taxen als von Auswärtigen. Wegen dieser unterschiedlichen Kosten deckt die gesetzliche Grundversicherung jeweils nur die Behandlung in der allgemeinen Abteilung in einem Krankenhaus im Wohnkanton. (Ausnahmen gelten in Notfällen und da, wo eine bestimmte Leistung im Wohnkanton gar nicht angeboten wird, wie z.B. Herzchirurgie oder Neurochirurgie, die auf Zentren beschränkt ist). Dachverband der Schweizer Krankenhäuser ist H+. Die Pflegenden sind im Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK zusammengeschlossen *
Die Finanzierung der Privatkrankenhäuser erfolgt dagegen in der Regel nur aus den Behandlungstaxen, die deswegen markant höher sind als die in den allgemeinen Abteilungen der staatlichen Krankenhäuser. Die gesetzliche Grundversicherung deckt deswegen die Behandlung in Privatkliniken nicht.
Ambulante Behandlungen dagegen werden von der Grundversicherung in der ganzen Schweiz und bei jedem zugelassenen Leistungserbringer gedeckt. Dies sind neben freipraktizierenden (niedergelassenen) Ärzten auch Ambulatorien der staatlichen und privaten Krankenhäuser. Dachverband der Ärzte ist die FMH (Foederatio Medicorum Helveticorum, Vereinigung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte).
Die Gesundheitskosten sind in den letzten Jahrzehnten schneller angestiegen als die allgemeine Teuerung, schneller auch als das Bruttoinlandsprodukt (BIP).
Die Gründe für diesen Anstieg sind Gegenstand heftiger Diskussionen. Genannt werden der Fortschritt, die Alterung, unterentwickelte Prävention, ungenügende Qualitätssicherung, der Föderalismus ("26 Gesundheitswesen"), mangelnde Koordination, falsche Finanzanreize, die Macht der Interessenverbände, die Kommerzialisierung, die gestiegene Anspruchshaltung der Konsumenten und der Leistungserbringer, hohe Arzt- und Zahnarzteinkommen, das "Wettrüsten" der Krankenhäuser im Konkurrenzkampf, zu hohe Medikamentenpreise, zu geringe Verwendung von Generika, die zu hohe Arzt-, Spital- und Gerätedichte sowie unnötige Operationen, Untersuchungen, Medikamente, Arztbesuche und zu lange Krankenhausaufenthalte. Zudem hängt die Höhe der Gesundheitsausgaben gemäss vielen internationalen Vergleichen auch stark vom Wohlstand des Landes (gemessen z.B. am BIP pro Einwohner) ab.
Die politischen Gegenmassnahmen konzentrierten sich bisher vor allem auf die Pharmaindustrie, die Patienten (höhere Kostenbeteiligung), die Krankenhäuser und die freipraktizierenden Ärzte. Beispielsweise ist aktuell (seit 2002) ein Zulassungsstop in Kraft, der bewirkt, dass grundsätzlich keine neuen Praxen mehr erlaubt werden. Die Schliessung als überflüssig betrachteter Krankenhäuser ist eine in verschiedenen Kantonen propagierte und teils auch durchgeführte Massnahme. So haben die Kantone Bern und Zürich in den letzten Jahren je etwa 9 Krankenhäuser geschlossen, in vielen Fällen unter heftigem Streit.
Weitere diskutierte Massnahmen sind die Aufhebung des Vertragszwangs (Versicherungen sollen die Möglichkeit erhalten, selektiv mit Ärzten Verträge abzuschliessen), die Förderung von HMOs (Health Maintenance Organizations), Hausarztmodellen und Gemeinschaftspraxen, die Einführung einer Einheitskasse statt der rund 90 Krankenversicherer, eine Altersgrenze für praktizierende Mediziner, strengere Zulassungsbestimmungen, Qualitätszertifizierung und die Aufhebung oder Einschränkung der sog. Selbstdispensation (direkter Verkauf von Medikamenten durch freipraktizierende Ärzte, wie er in der Schweiz in einem Teil der Kantone noch gestattet ist). Dazu kommen auf Patientenseite eine Erhöhung der Franchise und des Selbstbehalts sowie eine Reduktion des Grundleistungskatalogs (Pflichtleistungen der Krankenversicherer). Weiter werden Krankenhaus-Finanzierungssysteme eingeführt, welche die Kosten eindämmen sollen (Fallpauschalen/DRG). Bei den Medikamenten stehen die Förderung der Generika und Zulassung von Parallelimporten im Vordergrund. In der Schweiz sind zudem Versandapotheken und Mehrfachbesitz von Apotheken zugelassen. Kaum von Sparmassnahmen betroffen ist die Zahnmedizin (die ja nicht von der sozialen Krankenversicherung finanziert wird).
Die Krankenkasse hingegen muss jeder selbst bezahlen und die Höhe der Prämie ist nicht vom Lohn abhängig, sondern wird von der betreffenden Krankenkasse je nach Region festgelegt. Sie unterliegt der Genehmigung durch das Bundesamt für Gesundheit BAG. Personen mit niedrigem Einkommen bekommen allerdings einen staatlichen Zuschuss zu den Prämien.
Die umfassende Grundversicherung ist seit 1996 für alle Einwohner obligatorisch. Die Monatsprämie 2005 für Erwachsene ab 26 Jahren beträgt im Schnitt 290 Fr. (Extreme: Kanton Appenzell-Innerrhoden 193 Fr., Kanton Genf 411 Fr.). Die Kopfprämien belasten die unteren Einkommensschichten und die kinderreichen Familien besonders stark. Mit so genannten Prämienverbilligungen, die sich nach dem steuerbaren Haushaltseinkommen richten, wird gezielt entlastet. Die Prämienverbilligungen werden aus allgemeinen Steuermitteln finanziert. Da die Versicherungsleistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung seit 1996 pro Kopf im Durchschnitt um jährlich 5 Prozent gewachsen sind und die Haushaltseinkommen mehr oder weniger stagnieren, hat die Zahl der Versicherten mit Prämienverbilligung seit Einführung des Krankenversicherungsgesetzes beträchtlich zugenommen. Waren im Jahr 1996 rund 23 Prozent aller Versicherten berechtigt, Prämienverbilligungen zu beziehen, sind es im Jahr 2003 bereits 32,8 Prozent. In absoluten Zahlen ist dies ein Anstieg von rund 1,7 Millionen auf 2,4 Millionen Versicherten oder von rund 820'000 Haushalten auf 1,3 Millionen Haushalte.
Neben der obligatorischen Grundversicherung gibt es freiwillige Zusatzversicherungen, bei denen die Versicherer die Prämien je nach individuellem Risiko des Versicherten abstufen können. Im Gegensatz zur Grundversicherung kann der Krankenversicherer bei den Zusatzversicherungen die Neuaufnahme ablehnen.
Von den gesamten Kosten des Gesundheitswesens werden rund 2/3 direkt oder indirekt durch die Privathaushalte und nur noch 17% durch die öffentliche Hand getragen.
Die Schweiz kennt verschiedene Arten von Kostenbeteiligungen:
In der Schweiz ist der Anteil der nicht durch Versicherungen bezahlten Ausgaben hoch: gemäss OECD-Zahlen betragen die Barauslagen ("Out-of-pocket-Zahlungen") pro Einwohner 1'192$ (2003, kaufkraftbereinigt). Das entspricht 31,5% der Gesamtausgaben. So hoch ist die Selbstzahlerbelastung in keinem anderen OECD-Land, nicht einmal in den USA (793$).
| Beschäftigte im Gesundheitswesen, 2002: | 437000 oder 5970 pro 100000 Einwohner |
| Davon Ärzte: | 14408 oder 197 pro 100000 Einwohner |
| Krankenhäuser: | 572 oder 8 pro 100000 Einwohner. |
| Kosten pro Behandlungstag im Krankenhaus durchschnittlich: | 970 Franken (2002). |
| Kosten gesamtes Gesundheitswesen 2004: | 51,724 Milliarden Franken. |
| Lebenserwartung bei der Geburt: | 83 (f) bzw. 77.9 (m) Jahre. |
| Lebenserwartung im Alter von 65 Jahren: | 20.9 (f) bzw. 17.1 (m) Jahre. |
| Säuglingssterblichkeit: | 5 von 1000 Knaben, 4 von 1000 Mädchen |
Todesursachen (von insgesamt 61'283 Todesfällen im Jahr 2001):
Unfälle 2001
Kosten des Gesundheitswesens nach Leistungen, 2004, in Mio Fr.
Total 51724
Quelle: OECD Health Data (2005), Paris.
Rangfolge nach Kosten in kaufkraftbereinigten US-Dollars pro Kopf (2003)
Quelle: OECD Health Data (2005), Paris.
Rangliste der Gesundheitssysteme (WHO 2000). Bewertungskriterien: unter anderem behinderungsfreie Lebenserwartung, Bedürfnisorientierung, Kosten, Fairness der Finanzierung, Eingehen auf die Erwartungen der Bevölkerung und der Patienten. Die Rangliste ist umstritten.
1. Frankreich 2. Italien 3. San Marino 4. Andorra 5. Neuseeland 6. Singapur 7. Spanien 8. Oman 9. Österreich 10.Japan ... 18. Grossbritannien ... 20. Schweiz ... 25. Deutschland
(Verglichen wurden 191 Staaten, s. WHO, "The World Health Report 2000", Genf, 2000)
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