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Gesetzliche Grundlagen


Krankenanstalten

Für Spitalsangelegenheiten obliegt die Grundsatzgesetzgebung dem Bund. Die Ausführungsgesetzgebung und die Vollziehung sind Angelegenheiten der Länder.

Vereinbarungen zwischen Bund und den Ländern verfolgen neben der Sicherstellung des Finanzierungserfordernisses auch das Ziel, österreichweit ein gleichwertiges Niveau der Gesundheitsversorgung mit hoher Qualität sicherzustellen. Vereinbart ist auch eine über die Ländergrenzen hinausgehende Abstimmung. Auf Bundesebene ist dazu ein Strukturfonds eingerichtet. Dieser wird von einer Kommission geleitet, die sich aus Vertretern der mit dem Spitalswesen befassten Stellen zusammensetzt (Bund, Länder, Sozialversicherung, Städte- und Gemeindebund, Bischofskonferenz, Evangelischer Oberkirchenrat, Ärztekammer, Patientenanwaltschaften). Die Strukturkommission hat die Grundlagen für das Krankenanstaltenfinanzierungssystem festzulegen und weiterzuentwickeln.

Die Länder sind verpflichtet einen Krankenanstaltenplan zu erlassen, der im Rahmen des Österreichischen Krankenanstalten- und Großgeräteplanes Vorgaben für die Fondskrankenanstalten enthält.

Versicherung

In Österreich besteht die Pflichtversicherung für alle unselbständig Erwerbstätigen, eine Wahl des Versicherungsträgers ist nicht möglich. Der zuständige Versicherungsträger ist abhängig vom Beschäftigungsort bzw. vom Arbeitgeber.

Bei selbständig Erwerbstätigen besteht ebenfalls die Pflichtversicherung. Je nach Kammerzugehörigkeit kann eine Wahl des Versicherungsträgers möglich sein (Versicherungspflicht).

Die Aufnahme der Versicherung erfolgt für unselbständig Erwerbstätige durch den Arbeitgeber, bei Gewerbetreibenden durch das Anmelden des Gewerbes. Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger sind automatisch versichert. Familienmitglieder wie nicht erwerbstätige Ehepartner und Kinder werden mitversichert.

Durch die Aufnahme verschiedener Erwerbstätigkeiten kann es zu einer Mehrfachversicherung kommen. Die Höhe der Versicherungsbeiträge ist für das Jahr durch die Höchstbeitragsgrundlage gedeckelt. Darüber hinausgehende Beitragszahlungen müssen bei der Mehrfachversicherung vom Versicherungsnehmer aktiv zurückgefordert werden.

Finanzierung


Die Finanzierung des Gesundheitssystems erfolgt durch Krankenversicherungsbeiträge und Selbstbehalte, sowie durch Zuschüsse von Bund, Ländern und Gemeinden zu Krankenanstalten.

Krankenversicherungsbeiträge

Bei unselbständig Erwerbstätigen besteht der Krankenversicherungsbeiträge aus einem Arbeitnehmer- und einem Arbeitgeberanteil. Der Arbeitnehmeranteil wird direkt vom Gehalt abgezogen.
Arbeitnehmeranteil 3,95%
Arbeitgeberanteil 3,40%
Höchstbeitragsgrundlage mtl. 3.540€

Bei Gewerbetreibenden wird der Krankenversicherungsbeitrag durch die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) ermittelt.

Beitragssatz 9,1%
Höchstbeitragsgrundlage mtl. 4.235€

Selbstbehalte

Selbstbehalte existieren in verschiedensten Formen:
  • Selbstbehalte bei Medikamenten (Rezeptgebühr)
  • Selbstbehalte bei Heilbehelfen
  • Selbstbehalte bei Arztbesuchen bei einzelnen Sozialversicherungsträgern (Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA), Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB))
  • Selbstbehalte bei stationären Behandlungen in Krankenanstalten
  • E-Card-Gebühr
  • Früher: Krankenscheingebühr (mit der Einführung der E-Card abgeschafft)
  • Früher: Ambulanzgebühr (aufgrund zu großen Verwaltungsaufwandes nach kurzer Zeit wieder abgeschafft)

Ambulante Versorgung

  • Durchschnittliche Ärztedichte
Ein berufsausübender Arzt/Ärztin für durchschnittlich 213 Einwohnerinnen. Im Vergleich der letzten 10 Jahre gab es eine Zunahme um 26,3%.

  • Krankenstandstage pro Fall/insgesamt bei Berufstätigen. 12,1 T. / xxx

  • Facharztdichte für
    • Innere Med
    • Gyn
    • Augen
    • HNO
Im Vergleich der letzten 10 Jahre gab es eine Zunahme bei den Fachärzten um 52,5%.

  • Nutzungsdichte
    • insbesondere bei Vorsorgemedizin

  • Zahnärztedichte
Ein berufsausübender Zahnarzt für 1.988 Einwohnerinnen Im Vergleich der letzten 10 Jahre gab es eine Zunahme bei den prakt. Zahnärzten um 25,4%.

  • Apothekendichte
  • Arzneimittelverbrauch

  • Ambulante Pflegedienste

  • Kosten in diesem Bereich
Für die ambulante Gesundheitsversorgung haben private Haushalte und ihre Versicherungsunternehmen im Jahre 2004 ca. 2 Mrd. Euro ausgegeben. Zwischen 1997 auf 2004 sind diese Ausgaben durchschnittlich um 3,3% jährlich gestiegen.

  • Nicht eingeschlossen: betriebsärztliche Leistungen

Krankenanstalten

Für öffentlich allgemeine Krankenanstalten, öffentliche Sonderkrankenanstalten und private gemeinnützige allgemeine Krankenanstalten existiert eine öffentliche Finanzierung (2002: ca. 150 Fondskrankenanstalten für 72% der gesamtösterreichischen Spitalsbetten bzw. 85% der stationär versorgten Patienten).

Seit 1997 wird das System der Leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung angewandt. Es besteht aus zwei Finanzierungsebenen.

1. Der Kernbereich. Hier wird bundeseinheitlich je stationärem Aufenthalt eine Punkteanzahl vergeben, die sich aus der Leistungskomponente (abh. von der Diagnose) und der Tageskomponente (Aufenthaltsdauer, Dauer der Intensivbetreuung) zusammensetzt.

2. Der Steuerungsbereich. Hier kann landesspezifisch auf den Versorgungsauftrag der Krankenanstalten eingegangen werden.

Die auf landesebene verwalteten Fonds zur Finanzierung der Fondskrankenanstalten beziehen ihre Beiträge aus folgenden Quellen:

Quelle Finanzierungsanteil
Sozialversicherung ca. 51%
Umsatzsteueranteile (Bund, Land, Gemeinden) ca. 8%
Zusätzliche Mittel des Bundes ca. 2%
Beihilfen nach dem Gesundheits u. Sozialbereich-Beihilfengesetz ca. 6%
Landesmittel ca. 15%
Gemeindemittel ca. 10%
Ausgleichsmittel ca. 2%
Sozialhilfe ca. 1%
Beiträge, Refundierungen u. ähnl. ca. 1%
Ausländische Patienten ca. 3%

Strukturfond Der Strukturfonds erhält seine Mittel aus einem Anteil des Aufkommens an der Umsatzsteuer und sonstigen Bundesbeiträgen.

Strukturfond 2001
Anteil des Umsatzsteueraufkommens 236 Mio. €
sonstige Bundesbeiträge 242 Mio. €

Statistiken


Quelle: Statistik Austria, Jahrbuch der Gesundheitsstatistik 2003

Einrichtungen des Gesundheitswesens

Krankenanstalten 272
davon mit Öffentlichkeitsrecht 48,9%
Bettenanzahl in Krankenanstalten 67.708
Betten pro 100.000 Einwohner (Bettendichte) 834
Einwohner je Apotheke 3.655

Ländervergleich

Bundesland Bettendichte EW je Apotheke
Wien 1.171 5.163
Kärnten 920 3.609
Salzburg 911 4.137
Steiermark 866
Oberösterreich 735 3.326
Tirol 688 3.734
Niederösterreich 659
Vorarlberg 616 4.692
Burgenland 564

Kosten

Bereich 2003 Veränderung zu 2002
Gesamteinnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung 10.933 Mio. € 2,8%
davon Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern 8.834 Mio. € 2,2%
Aufwand der gesetzlichen Krankenversicherung 11.072 Mio. € 2,4%
davon Aufwand für Krankenanstalten 3.039 Mio. €
davon Aufwand für ärztliche Hilfe 2.729 Mio. €
davon Aufwand für Medikamente und andere Heilmittel 2.341 Mio. € 2,3%
davon medizinische Rehabilitation 198 Mio. €
davon Früherkennung von Krankheiten und Gesundheitsförderung 84 Mio. €
Fälle vertragsärztlicher Hilfe je Versichertem 6,73
Kosten je vertragsärztlicher Hilfe 44,93 € 0,1%

internationaler Vergleich


Kostenvergleich des Gesundheitswesens,
in % des BIP (Bruttoinlandsprodukt) (2003):______
Rang Land % des BIP
1 USA 15
2 Schweiz 11,5
3 Norwegen 10,3
4 Frankreich 10,1
5 Kanada 9,9
6 Niederlande 9,8
7 Portugal 9,6
8 Italien 8,4
9 Großbritannien 7,7
10 Österreich 7,6
Quelle: OECD Health Data (2005), Paris.

Kostenvergleich 2003, in kaufkraft-
bereinigten US-Dollars pro Kopf

Rang Land US-$
1 USA 5635
2 Norwegen 3807
3 Schweiz 3781
4 Luxemburg 3190
5 Island 3115
6 Kanada 3003
7 Deutschland 2996
8 Frankreich 2903
9 Niederlande 2976
10 Dänemark 2763
11 Österreich 2280
Quelle: OECD Health Data (2005), Paris.

Rangliste der Gesundheitssysteme (WHO 2000). Bewertungskriterien: unter anderem behinderungsfreie Lebenserwartung, Bedürfnisorientierung, Kosten, Fairness der Finanzierung, Eingehen auf die Erwartungen der Bevölkerung und der Patienten. Die Rangliste ist nicht unumstritten.

1. Frankreich
2. Italien
3. San Marino
4. Andorra
5. Neuseeland
6. Singapur
7. Spanien
8. Oman
9. Österreich
10. Japan ...
18. Großbritannien ...
20. Schweiz ...
25. Deutschland

(Verglichen wurden 191 Staaten, s. WHO, "The World Health Report 2000", Genf, 2000)

Siehe auch


Literatur


Weblinks


Österreich | Öffentliche Verwaltung (Österreich) | Sozialstaat

 

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