Die Gesundheitsprämie (oder Kopfpauschale, nach einem Kompromiss beider Unionsparteien jetzt auch Solidarische Gesundheitsprämie genannt) ist ein Modell für die grundlegende Reform des Systems der Krankenversicherung in Deutschland. Das Modell soll die Lohnkosten von den Gesundheitskosten abkoppeln und so für Unternehmen das Einstellen von Arbeitskräften attraktiver machen.
Die Gesundheitsprämie wird von CDU/CSU gefordert, während SPD, Grüne und die neue Linkspartei die Bürgerversicherung favorisieren, die auch Beamte und Selbstständige zwangsweise in die gesetzliche Krankenversicherung einbezieht. Im Gegensatz dazu sieht das Modell der Gesundheitsprämie auch die Möglichkeit vor, private Versicherungen zur medizinischen Grundversorgung zu wählen.
Grundsätzlich gilt, dass jede (erwachsene) Person beitragspflichtig ist. Im derzeitigen Konzept ist vorgesehen, dass minderjährige Kinder keinen eigenen Beitrag zahlen müssen. Ehepartner sind jedoch beide beitragspflichtig, ebenso volljährige Kinder, die beispielsweise noch in der Ausbildung sind. Kann man die 109 Euro/Monat für die "persönliche Gesundheitsprämie" nicht aufbringen, dann springt der Sozialausgleich ein. Sozial Schwache werden über die Einkommensteuer wieder entlastet. Im Gegensatz zum bisherigen Krankenversicherungssystem sind die Beiträge bei der "persönlichen Gesundheitsprämie" nicht vom Arbeitseinkommen abhängig, allerdings ist der Beitrag zum Sozialausgleich (über die Einkommensteuer) vom Gesamteinkommen (Arbeitseinkommen, Mieteinkommen, Einkommen aus Kapitalerträgen, ...) abhängig. Auch die Bürgerversicherung kann durch eine Beitragsbemessungsgrenze nach oben begrenzt werden.
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"Gesundheitsprämie".
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