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Die Gesundheitsprämie (oder Kopfpauschale, nach einem Kompromiss beider Unionsparteien jetzt auch Solidarische Gesundheitsprämie genannt) ist ein Modell für die grundlegende Reform des Systems der Krankenversicherung in Deutschland. Das Modell soll die Lohnkosten von den Gesundheitskosten abkoppeln und so für Unternehmen das Einstellen von Arbeitskräften attraktiver machen.

Die Gesundheitsprämie wird von CDU/CSU gefordert, während SPD, Grüne und die neue Linkspartei die Bürgerversicherung favorisieren, die auch Beamte und Selbstständige zwangsweise in die gesetzliche Krankenversicherung einbezieht. Im Gegensatz dazu sieht das Modell der Gesundheitsprämie auch die Möglichkeit vor, private Versicherungen zur medizinischen Grundversorgung zu wählen.

Auswirkungen auf den Arbeitnehmer


Jeder gesetzlich Krankenversicherte zahlt eine „persönliche Gesundheitsprämie“ von 109 Euro pro Monat (vorläufige Werte), maximal 7 % des Einkommens. Nebeneinkünfte, Zinsen und Mieten werden einbezogen.

Grundsätzlich gilt, dass jede (erwachsene) Person beitragspflichtig ist. Im derzeitigen Konzept ist vorgesehen, dass minderjährige Kinder keinen eigenen Beitrag zahlen müssen. Ehepartner sind jedoch beide beitragspflichtig, ebenso volljährige Kinder, die beispielsweise noch in der Ausbildung sind. Kann man die 109 Euro/Monat für die "persönliche Gesundheitsprämie" nicht aufbringen, dann springt der Sozialausgleich ein. Sozial Schwache werden über die Einkommensteuer wieder entlastet. Im Gegensatz zum bisherigen Krankenversicherungssystem sind die Beiträge bei der "persönlichen Gesundheitsprämie" nicht vom Arbeitseinkommen abhängig, allerdings ist der Beitrag zum Sozialausgleich (über die Einkommensteuer) vom Gesamteinkommen (Arbeitseinkommen, Mieteinkommen, Einkommen aus Kapitalerträgen, ...) abhängig. Auch die Bürgerversicherung kann durch eine Beitragsbemessungsgrenze nach oben begrenzt werden.

Auswirkungen auf den Arbeitgeber


Der bruttolohnabhängige Beitragsanteil des Arbeitgebers wird bei 6,5% des Bruttoeinkommens fixiert und ist damit von zukünftig steigenden Gesundheitskosten abgekoppelt. Beitragserhöhungen gehen damit nur noch zu Lasten des Arbeitnehmers. Damit soll der Anstieg der Lohnnebenkosten gestoppt werden, der für die hohe Arbeitslosigkeit und die Wachstumsschwäche der deutschen Wirtschaft mitverantwortlich gemacht wird.

Finanzierung


  • Die Arbeitgeberbeiträge (65 Milliarden Euro/Jahr) fließen in einen Gesundheitsfonds, der aus Steuermitteln weiter aufgefüllt werden soll (Die Schätzungen schwanken zwischen 7 und 25 Milliarden Euro/Jahr). Zur Finanzierung soll der Spitzensteuersatz geringer abgesenkt werden als im gemeinsamen steuerpolitischen Konzept von CDU und CSU vorgesehen (statt auf 36 % nur auf 39 %).
  • Aus dem Fonds erhalten die Krankenkassen zunächst 60 Euro pro Versichertem als so genannte Arbeitgeberprämie.
  • Außerdem sollen die Kinderversicherung und ein Sozialausgleich für Geringverdiener aus dem Fonds finanziert werden. Aus Gründen der verfassungsrechtlich gebotenen Gleichbehandlung werden auch die Kinder von Privatversicherten in die Förderung einbezogen.

Literatur


  • Rothgang, Wasem, Greß: Kopfprämienmodelle in der GKV - lohnt sich ein Systemwechsel. Diskussionspapier Nr. 140 des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der Universität Duisburg-Essen (online als .pdf-Datei)

  • Beck, Eberhard/Borchert, Jürgen *: "Kopfpauschale - ein Anschlag auf die Bürgerfreiheit" DGB-Bildungswerk Hessen e.V., März 2005 (Hintergründe und Meinungen zur Gesellschaft, Band 2).
    Weitere Information unter: http://www.dgb-bildungswerk.org/publikationen/kopfpauschale.html

Weblinks


Gesetzliche Krankenversicherung | Steuern und Abgaben

 

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