Unter Gesundheitspolitik versteht man einerseits den Politikbereich, der sich mit der Planung, Organisation, Steuerung und Finanzierung des Gesundheitssystems beschäftigt und für dessen Funktionalität verantwortlich ist. Dazu gehören unter vielem anderen Verhandlungen mit den Verbänden der Krankenkassen, der Krankenhausträger, der Ärzte und Apotheker und der Pharmaindustrie und die Regelung in entsprechenden Gesetzen und Verordnungen. Zuständig ist in Deutschland auf Bundesebene hauptsächlich das Bundesministerium für Gesundheit. Die Bundesländer haben eigene, allerdings im Umfang weitaus geringere Zuständigkeiten (z. B. Organisation des öffentlichen Gesundheitsdienstes).
Zur Gesundheitspolitik gehört andererseits auch die Beeinflussung anderer gesundheitsrelevanter Politik- und Lebensbereiche wie Bildung, Arbeit, Wohnen, Ernährung, Verkehr, Umwelt, Familie, Freizeit. Diese "indirekte Gesundheitspolitik" kann sich auf die Volksgesundheit stärker auswirken als das eigentliche Gesundheitssystem.
Diese Ziele werden nicht durch den Staat allein erfüllt, sondern sind ein Leistungsversprechen, das teilweise von privatwirtschaftlich organisierten Strukturen (zum Beispiel privaten Krankenhäusern, niedergelassenen Ärzten, Zahnärzten usw.) erfüllt werden soll.
Seit 1976 gibt es in Deutschland indirekte Transferleistungen von der gesetzlichen Krankenversicherung zu anderen sozialen Sicherungssystemen (Renten- und Arbeitslosenversicherung). Die hierdurch entstanden Beitragserhöhungen wurden unter dem Begriff der Kostenexplosion als politisches Mittel zu Leistungskürzungen benutzt und führten unter dem Schlagwort der "Reform" zu zahlreichen Veränderungen in der Struktur dieses Sozialsystems. Durch die Komplexität dieser Strukturveränderungen kam es in der Folge zu einem immer stärkeren Einfluß der Verwaltungen und damit zu einer wachsenden Formalisierung der Arbeitsabläufe.
Seit 2002 sind in Deutschland Modelle in der Diskussion, die die bisherige Dualität von gesetzlicher Krankenversicherung mit Kontraktionszwang und Familienmitversicherung sowie der Privaten Krankenversicherung, die ab einer bestimmten Einkommenshöhe (Beitragsbemessungsgrenze) Risiken nach individueller Bewertung (Alter, Vorerkrankungen, Geschlecht etc.) pro Person festlegt, ablösen. Hauptsächlich in der Debatte ist dabei ein Modell der Gesundheitsprämie und einer Bürgerversicherung in unterschiedlichen Ausgestaltungen.
Der Deutscher Bundestag hat am 17. Februar 2006 mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD das umstrittene Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) beschlossen. Es soll am 1. März 2006 in Kraft treten.
Gesundheitswesen Schweiz, Gesundheitsziel, Schweizerische Gesellschaft für Gesundheitspolitik, Gesundheitssystem
zur Geschichte der Gesundheitspolitik:
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