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Die Gesetzgebende Nationalversammlung war das erste als Legislative tätige Parlament Frankreichs.

Ihre Bildung geht auf die erste Revolutionsverfassung von 1791 zurück. Die Mitglieder der Verfassunggebenden Nationalversammlung wurden nicht mehr zur Wahl in die gesetzgebende Nationalversammlung zugelassen.

Das Wahlsystem (Zensuswahlrecht) war ebenfalls in der ersten Revolutionsverfasung von 1791 festgelegt. Demnach durften nur französische Männer über 25 wählen, die ein mindestens jährliches Steueraufkommen von 2-5 Livres (3 Arbeitstage) hatten. Dadurch wurde die Zahl der Wahlberechtigten Franzosen von einer Gesamtbevölkerung von ungefähr 20-25 Millionen auf 4 Millionen vermindert. Diese 4 Millionen Wahlberechtigten wählten 50000 Wahlmänner, die mindestens einen Besitz von 100-400 Arbeitstagen haben mussten. Diese Wahlmänner wählten 274 Abgeordnete in die gesetzgebende Nationalversammlung. Die Legislaturperiode sollte laut Verfassung 2 Jahre betragen. Der König (konstitutionelle Monarchie) konnte dieses Parlament nicht auflösen.

Die Zusammensetzung der gesetzgebenden Nationalversammlung war: ca. 136 Jakobiner (radikale und gemäßigte Girondisten), ca. 345 Unabhängige Konstitutionalisten, ca. 264 Liberale und adlige Bürger Feuillants.

Französische Revolution

 

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