Unter einem Gesetzesartikel versteht man eine Einteilungseinheit eines Gesetzes. In der Schweiz werden Bundesgesetze wie auch die meisten kantonalen Gesetze in Artikel unterteilt. In Deutschland und Österreich erfolgt die Einteilung der meisten Gesetze in Paragraphen (§). Einige Gesetze werden aber auch in Deutschland in Artikel unterteilt. Die wichtigsten Beispiele hierfür sind das Grundgesetz, das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB), das Scheckgesetz (ScheckG) und das Wechselgesetz (WG). Im bayerischen Landesrecht gliedert man formelle Gesetze, das heißt Gesetze, die vom Landesgesetzgeber, dem Landtag, erlassen wurden, in Artikel, hingegen Rechtsvorschriften, die unterhalb des Gesetzes stehen (Rechtsverordnungen, Satzungen) in Paragraphen.
Nicht zu verwechseln sind Gesetze, deren einzelne Regelungen in Artikel untergliedert sind, mit den sogenannten Artikelgesetzen, in denen der Erlass oder die Änderung mehrerer anderer Gesetze zusammengefasst wird.
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"Gesetzesartikel".
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