In einer Gesellschafterversammlung (auch Generalversammlung) kann ein einzelner Gesellschafter durch Ausübung seines Stimmrechts Einfluss auf die Entscheidungen einer Gesellschaft nehmen.
Nach dem Gesetz sind die Gesellschafter (auch der einzige Gesellschafter) das oberste willensbildene Organ der Gesellschaft. In der Lenkung und Entscheidung sind die Gesellschafter für alle Gesellschaftsangelegenheiten zuständig, die ihr nicht durch Gesetz oder durch den Gesellschaftsvertrag entzogen oder anderen Organen zugewiesen sind. Der Gesellschafterversammlung (auch dem Alleingesellschafter) kommt grundsätzlich keine Vertretungsbefugnis zu. Die Willensbildung der Gesellschaft erfolgt grundsätzlich durch Beschlüsse, die in der Gesellschafterversammlung gefasst werden.
This article is licensed under the GNU Free Documentation License.
It uses material from the
"Gesellschafterversammlung".
Home Page • arts • business • computers • games • health • hospitals • home • kids & teens • news • physicians • recreation• reference • regional • science • shopping • society • sports • world