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Mit dem Bestehen der Gesellenprüfung endet die Ausbildung in einem Beruf des Handwerks.

In der Regel besteht die Gesellenprüfung aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Der theoretische Teil besteht aus einer schriftlichen Prüfung der Fachkenntnisse und der Kenntnisse im Bereich der Wirtschafts- und Sozialkunde. In der praktischen Prüfung wird das Gesellenstück bzw. eine Arbeitsprobe angefertigt.

Die Prüfung wird von einem Prüfungsausschuss der zuständigen Innung durchgeführt und von der Handwerkskammer beaufsichtigt. Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Zulassung zur Prüfung, die Bewertung der Prüfungsleistungen und letztlich über das Bestehen der Prüfung.

Nach bestandener Prüfung erhält der Geselle den Gesellenbrief, der für viele berufliche Tätigkeiten auch in anderen Gewerbezweigen Voraussetzung ist.

Siehe auch : Duale Ausbildung

Prüfung

 

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