Die Geschwindigkeit im Straßenverkehr ist neben der Verkehrsdichte eine grundsätzliche Größe im Straßenverkehr. Davon hängt der Verkehrsfluß, die Fahrzeit, die Unfallgefahr, die Umweltbelastung (Lärm, Abgase und Fahrbahnbelastung), der Kraftstoffverbrauch und die Fahrerbelastung ab.
In allen Ländern weltweit gibt es Festlegungen zur Geschwindigkeit in Straßenverkehr in den Verkehrsregeln. Dazu gehört die Höchstgeschwindigkeit, Mindestgeschwindigkeit und die Richtgeschwindigkeit.
Eine besondere Gefährdung entsteht durch überhöhte Geschwindigkeit, auf deren Konto die weitaus meisten Verkehrstoten gehen.
Dabei sind vom Kraftfahrer die konkreten Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Witterungsverhältnisse, seine eigenen Fähigkeiten und jene des gesteuerten Gefährts samt Ladung ins Kalkül zu ziehen. Bei einer sehr engen Fahrbahn, die das Risiko der Gefährdung entgegenkommender Fahrzeuge in sich bergen kann, muss sogar innerhalb der Hälfte der überschaubaren Strecke angehalten werden können. Dies verlangt § 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Angeordnete Höchstgeschwindigkeiten wie beispielsweise die Generalnorm in der Bundesrepublik Deutschland von innerorts Tempo 50 km/h oder außerorts von Tempo 100 km/h oder durch aufgestellte Verkehrsschilder sind einzuhalten. Wer dies nicht tut, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Ahndung des Verstoßes durch ein Verwarnungs- oder Bußgeld rechnen, wenn ihm dieser Verstoß nachgewiesen wird. Die Polizei oder andere Aufgabenträger führen Geschwindigkeitsmessungen beispielsweise mittels Radar oder Lasergeräten durch.
Autobahnen und bestimmte andere Straßen sind mit einer Richtgeschwindigkeit von 130 km/h von der Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 100 km/h ausgenommen. Die Verkehrszeichen mit Richtgeschwindigkeiten haben Empfehlungscharakter. Wer hier den höchsten Wert ignoriert, begeht keinen Verstoß, kann aber bei einem Unfall unter dem Aspekt der Betriebsgefahr eine höhere Schadensmithaftung als Nachteil erleiden.
Auf der Bundesautobahn 2 zwischen Hannover und Braunschweig wurde zwischenzeitlich eine versuchsweise Geschwindigkeitsbegrenzung auf 140 km/h eingeführt. Dies ist die erste Strecke in Deutschland, auf der eine Geschwindigkeitsbeschränkung besteht, die über der Richtgeschwindigkeit liegt.
Jemand, der die Vorfahrt zu beachten hat, muss dem anderen Verkehrsteilnehmer durch mäßige Geschwindigkeit signalisieren, dass er warten wird (§ 8 Absatz 2 StVO). Mit ermäßigter Geschwindigkeit muss man sich ferner jedem Zebrastreifen nähern. Fußgänger, welche die Fahrbahn überqueren wollen, sollen das ungefährdet von sich mit zu hohem Tempo nähernden Kraftfahrzeugen tun können. Die Fortbewegung des Autos ist auf Schrittgeschwindigkeit in verkehrsberuhigten Bereichen oder beim Passieren von Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel zurückzunehmen.
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"Geschwindigkeit (Straßenverkehr)".
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