Frühmittelalter
Der
frühmittelalterliche Thurgau reichte vom
Rhein bis zur
Schöllenen und vom
Bodensee bis in die Gegend von
Dietikon. Im
9. Jahrhundert wurde der
Zürichgau inklusive die zentralschweizerischen Gebiete vom Thurgau getrennt. Später sonderte sich das
Toggenburg, die alt-
sanktgallischen Lande sowie das
Appenzell vom Thurgau ab.
Hoch- und Spätmittelalter
Im
Hochmittelalter wurde die Landgrafschaft Thurgau von den
Herzögen von Zähringen verwaltet, danach von den Grafen von
Kyburg.
1264 kam sie an die Grafen von
Habsburg.
1460 wurde die Landgrafschaft Thurgau von den eidgenössischen Orten
Zürich,
Luzern,
Uri,
Schwyz,
Unterwalden,
Zug und
Glarus erobert – das Landgericht Thurgau verblieb aber bis 1499 in der Stadt
Konstanz – und bis
1798 als gemeinsames Untertanengebiet (gemeine Herrschaft) verwaltet.
Reformation
Die Reformation setzte sich im Thurgau
1529 beinahe vollständig durch, aber während der Gegenreformation im
16./
17. Jahrhundert wurden zahlreiche thurgauische Ortschaften rekatholisiert.
Kantonsgründung
Im März
1798 erlangte der Thurgau die Freiheit, doch bereits im April wurde der Thurgau eine Verwaltungseinheit der
Helvetischen Republik,
1803 ein selbständiger und gleichberechtigter
Kanton der
Schweizerischen Eidgenossenschaft.
1830 bis heute
Nach der
Julirevolution von
1830 machte der Thurgau unter der Führung des Pfarrers
Thomas Bornhauser den Anfang mit der Demokratisierung der schweizerischen Kantone durch seine neue, am
26. April 1831 angenommene Verfassung. Seitdem gehörte der Thurgau beständig zu den liberalen Kantonen, nahm teil an den
Badener Konferenzbeschlüssen, hob
1848 seine Klöster bis auf eines auf und erklärte sich für Annahme der neuen
Bundesverfassung wie auch für die Revisionen derselben
1872 und
1874. Nachdem schon
1837 und
1849 das Grundgesetz revidiert worden war, begann
1868 eine neue Revisionsbewegung, welche die Einführung des
Referendums und der
Initiative, der direkten Volkswahl der Regierung usw. anstrebte und in der Verfassung vom
28. Februar 1869 ihren Abschluss fand.
1920 wurde der Grosse Rat erstmals nach dem Proporzwahlrecht bestellt, 1988 schaffte eine Verfassungsrevision den typisch thurgauischen Dualismus von Ortsgemeinden und Munizipalgemeinden (siehe Frühere Gemeindeorganisation des Kantons Thurgau) ab zugunsten von einheitlichen politischen Gemeinden, und 1990 trat die neue Kantonsverfassung von 1987 in Kraft.
Weblinks
Schweizerische Kantonsgeschichte | Thurgau (Kanton)