Vorbemerkung: Obgleich im Artikel „Geschichte des Fernsehens“ eine chronologische Erzählweise überwiegt, ist er in erster Linie thematisch gegliedert. Eine chronologische Auflistung der Ereignisse findet sich unter Chronologie des Fernsehens. Außerdem stellt der folgende Artikel die technischen Innovationen nicht für jedes Land gesondert dar. Der Artikel beschäftigt sich überwiegend mit den Entwicklungen im deutschsprachigen Raum.
Für die Anfänge des neuen Mediums siehe auch: Geschichte des Hörfunks.
Auf die Möglichkeit, Bilder punkt- und zeilenweise abzutasten und die Helligkeitswerte elektrisch zu übertragen, sowie den Nutzen einer derartigen Technik wies schon 1843 Alexander Bain hin. Die erste brauchbare Realisierung erfand 1883 Paul Nipkow. Sein elektrisches Teleskop, welches mit Hilfe einer rotierenden Scheibe (Nipkow-Scheibe), die mit spiralförmig angeordneten Löchern versehen war, Bilder in Hell-Dunkel-Signale zerlegte beziehungsweise wieder zusammensetzte meldete er am 4. Januar 1884 zum Patent an. Nach den Ideen von Paul Nipkows gelangen Anfang des 20. Jahrhunderts die ersten Fernsehbildübertragungen. Paul Nipkow wird deshalb als der Erfinder der ersten praktischen Realisationsmöglichkeit des Fernsehens bezeichnet.
Die Leistungsfähigkeit dieser Einrichtung war verglichen mit den heutigen Standards jedoch gering, da Verstärker fehlten, die die bei der Übertragung entstehenden Verluste kompensierten und zudem die Bildzerlegung und -zusammensetzung mit mechanischen Teilen nur eine geringe Bildauflösung zuließ. Des Weiteren war die Betrachtung des übertragenen Bildes an der „Teleskop“-Röhre immer nur einer einzelnen Person möglich.
1897 entwickelten Ferdinand Braun und Jonathan Zenneck die Kathodenstrahlröhre, auch Braunsche Röhre genannt. Mittels eines Elektronenstrahls und seiner Steuerung durch elektromagnetische Spulen ließen sich aufeinander folgende Bildpunkte auf einer mit Leuchtstoff beschichteten Glasscheibe projizieren. Die Braunsche Röhre fand ihre ersten Anwendungen in Messapparaturen (z.B. Oszilloskope). Durch Weiterentwicklungen wurde sie die Grundlage für die bis heute am weitesten verbreitete Methode, Bilder für das Fernsehen darzustellen.
1906 führte Max Dieckmann eine Braunsche Röhre für 20-zeilige Schattenbilder ein. Aber erst nach Einführung des Röhrenverstärkers konnte D. von Mihály 1919 mit Hilfe eines oszillographischen Bildzerlegers einfache Bilder über mehrere Kilometer übertragen. Ähnliches gelang 1925 Dieckmann mit einer Braunschen Röhre in München. Die Fernsehvorführungen von August Karolus im gleichen Jahr beruhten auf der Ausnutzung des elektrooptischen Kerr-Effekts, die Karolus mit Hilfe der von ihm verbesserten Kerr-Zelle erreichte. Alle diese Versuche hatten mit den in den 1920er Jahren von John Logie Baird in Großbritannien sowie Herbert Eugene Ives und Charles Francis Jenkins in den USA unternommenen Vorführungen gemeinsam, dass mechanische Bildzerleger eingesetzt wurden.
Die erste elektronische Übertragung von Bildern mit einer Elektronenstrahlröhre auf Sender- und Empfangsseite gelang Philo T. Farnsworth am 7. September 1927 bei einer Demonstration für seine Geldgeber in seinem Labor in San Francisco und nicht wie oft fälschlicherweise behauptet von Vladimir K. Zworykin 1923, der damals lediglich ein Patent für das Ikonoskop anmeldete, aber noch keine funktionsfähige Einrichtung bauen konnte. In den 1920er Jahren ersetzte Lev Theremin die Löcher in der Nipkowscheibe durch Spiegelanordnungen und erreichte 1927 bereits Übertragungen bei Tageslicht und Bilder mit 100 Zeilen auf großflächigen Projektionen. Allerdings wurden seine Ergebnisse nicht publiziert, sondern vom sowjetischen Geheimdienst zur Personenüberwachung genutzt. (Der bekannte Weltrekord war damals 48 Zeilen.)
Am 11. Mai 1928 präsentierte D. von Mihály einem kleinen Kreis die erste Fernsehübertragung in Berlin. Im selben Jahr stellte auch August Karolus sein Fernsehen auf der 5. Großen Deutschen Funkausstellung Berlin 1928 vor; das Empfangsbild des Telefunken-Prototyps hatte eine Größe von 8×10 cm und eine Auflösung von etwa 10000 Bildpunkten. Der von D. von Mihály auf der Funkausstellung präsentierte Telehor lieferte mit einer Bildgröße von 4×4 cm und nur 900 Bildpunkten eine wesentlich schlechtere Bildqualität, erzielte aber eine größere öffentliche Resonanz: Im Gegensatz zum unverkäuflichen Telefunken-Prototyp versuchte von Mihály, sein Gerät zu verkaufen – zu diesem Zeitpunkt mangels eines Fernsehsenders jedoch noch ein aussichtsloses Unterfangen. Dennoch gilt der 31. August 1928 als Startdatum des Fernsehens.
Anfang der 1930er Jahre erkannte man auch in Deutschland, dass die mechanische Nipkowscheibe der die Bildqualität begrenzende Faktor war; Ersatz fand man in der Kathodenstrahlröhre (Braunsche Röhre). In Deutschland präsentierte Manfred von Ardenne das System erstmals öffentlich auf der 8. Großen Deutschen Funkausstellung Berlin 1931 („Weltpremiere des elektronischen Fernsehens“).
| Jahr | Anzahl Zeilen | Bildwechsel * |
|---|---|---|
| 1929 | 30 | 12,5 |
| 1931 | 48 | 25 |
| 1932 | 90 | 25 |
| 1934 | 180 | 25 |
| 1936 | 375 | 25 |
| 1937 | 441 | 25* |
Nach dem Krieg wurde bei der Wiederaufnahme des Sendebetriebs dann auf die bis heute verwendete 625-Zeilen-Norm mit 25 Bildwechseln pro Sekunde (Gerber-Norm) umgestellt. Die technischen Eckdaten für die Auflösung und das Seitenverhältnis sowie die Bildwechselfrequenz des Fernsehbildes blieben dann über mehr als ein halbes Jahrhundert unverändert.
Ende 1929 veröffentlichten Elektronik-Bastler erste Bauanleitungen für Fernsehempfänger, die teilweise sogar Bild und Ton empfangen konnten; einen praktischen Nutzen hatten diese Basteleien nur bedingt, da der Versuchssender Witzleben erst ab 1934 Fernsehprogramme mit Ton ausstrahlte.
Ab 1934 wurden Fernsehsendungen mit Bild und Ton übertragen; dem jungen Tonfilm eröffnete sich damit eine zusätzliche Verbreitungsmöglichkeit. Nachdem bekannt wurde, dass die BBC ein Fernsehprogramm plane, entschieden die Nazis den Briten zuvorzukommen, da die deutsche Erfindung auch von Deutschen regulär eingeführt werden solle. Am 22. März 1935 wurde schließlich mit dem DFR des Fernsehsenders "Paul Nipkow" der regelmäßige Programmbetrieb aufgenommen: Deutschland veranstaltete damit den „ersten regelmäßigen Fernsehprogrammdienst der Welt“. Allerdings gab es in Berlin und Umgebung nur etwa 250 Fernsehempfänger; die Industrie war noch nicht zur Massenfertigung von Fernsehempfängern bereit. Daher eröffnete die DRP am 9. April 1935 die erste öffentliche Fernsehempfangsstelle für den Gemeinschaftsempfang; weitere Fernsehstuben und Großbildstellen wurden in rascher Folge eröffnet. Der Eintritt für jeweils etwa 30 Personen, die auf technisch noch unausgereiften Geräten ein 18×22 cm großes, flackerndes Fernsehbild mit wenig Kontrast betrachten konnten, war kostenlos. Die Publikumsreaktionen waren recht verhalten, was angesichts der im Vergleich zur Kinoleinwand bescheidenen Präsentationsfläche verständlich ist.
Mitte der 1930er Jahre begann die Forschungsanstalt der Deutschen Reichspost (RPF) mit der Entwicklung eines Farbfernsehverfahrens; die Forschungen mussten jedoch nach Ausbruch des Zweiten Weltkriegs eingestellt werden. Ein technisch ähnliches Verfahren wurde in den 1950er Jahren von den amerikanischen Fernsehgesellschaften RCA und CBS erfolglos eingesetzt.
Die XI. Olympischen Sommerspiele 1936 in Berlin waren nicht nur ein sportliches, sondern auch ein technisches Großereignis. Unter anderem wurde die erste fahrbare Fernsehkamera entwickelt, die so genannte „Fernseh-Kanone“, die nicht nur durch ihre technische Leistungsfähigkeit (Ikonoskop-Kamera, vollelektronisch, Bildauflösung von 180 Zeilen), sondern auch durch ihre Größe (Objektiv: 1,60 m Brennweite, Linsendurchmesser: 40 cm, Gewicht: 45 kg, Gesamtlänge: 2,20 m) beeindruckte.
Ab 1936 strahlte England als zweites Land einen regelmäßigen Fernseh-Programmdienst aus; als drittes Land folgte 1937 Frankreich, sowie 1939 die USA; Japan startete 1954 als erstes Land Asiens einen regelmäßigen Fernsehversuchsdienst.
Zu den Berliner Olympischen Spielen wurde in den mittlerweile 25 Berliner Fernsehstuben der Fernseh-Sprechdienst eröffnet, bei dem aus Telefonzellen heraus Ferngespräche mit Bildschirmsicht des Gesprächspartners geführt werden konnten; die Verbindungen waren jedoch auf die durch Kabel überbrückte Strecke Berlin – Leipzig beschränkt; obwohl sich die Bildtelephonie bis heute nicht auf dem Massenmarkt durchgesetzt hat, handelt sich um eine technisch bemerkenswerte Einrichtung.
Von den Zuschauern heftig bemängelt wurde unter anderem das störende Flimmern des Bildes; die 25 Bildwechsel pro Sekunde reichen nicht aus, um dem Auge eine fließende Bewegung vorzutäuschen. Das Phänomen war bereits aus dem Filmbereich bekannt wo in der Frühzeit mit bis zu 48 Bildern pro Sekunde gearbeitet worden war, um den Eindruck einer kontinuierlichen Bewegung zu erzeugen. Um teures Filmmaterial zu sparen, griff man hier auf einen optisch-mechanischen Trick zurück: Mit Hilfe der Flügelblende (Malteserkreuz-Mechanismus) wurde bei 24 echten Bildern pro Sekunde eine scheinbare Frequenz von 48 Bildern erzielt. Analog dazu wurde beim Fernsehen ab 1935 das Zeilensprungverfahren eingesetzt, das bei der Übertragung von 25 Bildern pro Sekunde 50 Halbbilder für das Auge des Zuschauers erzeugt; der Eindruck des störenden Flimmerns wird dadurch verringert. Das Zeilensprungverfahren ermöglichte es, nur jede zweite Zeile übertragen zu müssen; es wird bis heute bei allen Fernsehsystemen angewandt, außer manchen HDTV-Verfahren; auch bei aktuellen nicht-HDTV Fernsehgeräten, die mit der so genannten 100-Hz-Technologie arbeiten, wird die Anzahl der „echten“ Bilder nicht erhöht, sondern die Bildwechselfrequenz durch digitale Speicherung der Halbbilder verdoppelt.
Im selben Jahr wurde auch das Zwischenfilmverfahren etabliert, das die Möglichkeiten für Außenübertragungen verbesserte; dabei wurde ein zu übertragendes Ereignis zunächst auf einem kontinuierlich durchlaufenden Film aufgenommen, direkt in einem Schnellverfahren entwickelt und fixiert, danach abgetastet und dann gesendet. Der „Zwischenfilmgeber“ verkürzte die Pause zwischen Aufnahme des Films und seiner Übertragung durch den Fernsehsender auf wenige Minuten, so dass man sich einer Live-Übertragung annäherte. Für die Empfangsseite wurde ein auf demselben Prinzip basierender „Zwischenfilmempfänger“ entworfen, der die Aufzeichnung von Fernsehprogrammen auf Film und Großprojektionen von 3×4 Metern ermöglichte. Dieser „Urahn des Video“ konnte sich jedoch im Privatbereich nicht durchsetzen.
Am 28. Juli 1939 wurde zur 16. Großen Deutschen Rundfunk- und Fernseh-Rundfunk-Ausstellung Berlin 1939 der Deutsche Einheits-Fernseh-Empfänger E1 vorgestellt; der Bildschirm erlaubte einen „heimfreundlichen“ Betrachtungsabstand von 1,7 bis 2,0 m und gilt als technische Meisterleistung. Reichspostminister Dr. Wilhelm Ohnesorge kündigte die bevorstehende Freigabe des privaten und kostenlosen Fernsehens an. Aufgrund der politischen und wirtschaftlichen Situation (nur einen Monat später begann Deutschland den Zweiten Weltkrieg) fand der E1 jedoch keinen Markt; von geplanten 10000 Geräten wurden schließlich nur etwa 50 Stück abgesetzt.
Nach Kriegsbeginn wurde die Fernsehentwicklung in Deutschland nahezu ausschließlich für militärische Zwecke fortgesetzt; unter anderem wurde das Fernsehen auch auf Eignung für Luftaufklärung geprüft. Dabei wurden 1940 eine Bildqualität von 1029 Zeilen und einem Zeilensprung bei 25 Bildwechseln pro Sekunde erreicht. Die Auflösung dieses Verfahrens entspricht etwa dem eines HDTV-Bildes (HDTV = High Definition Television, „hochauflösendes Fernsehen“), einem der Anwärter für das Fernsehen der Zukunft. Es blieb bei Experimenten.
Im Winter 1944 wurde das Fernsehprogramm eingestellt. Fernsehen in Deutschland sollte es erst wieder ab 1952 geben.
Im besetzten Frankreich wurde für die Betreuung der deutschen Truppen und um die Franzosen mit pro-deutscher Propaganda zu versorgen 1942 ein deutsches Okkupationsfernsehen eingerichtet (siehe Fernsehsender Paris).
Nach Kriegsende wurde jede unbeaufsichtigte Sendetätigkeit von Deutschen verboten; die betriebsbereiten Sendeanlagen standen unter Besatzungsrecht:
Die Programme wurden kontrolliert und teilweise auch realisiert von Besatzungsoffizieren; die Inhalte zielten auf die „Re-Education“ der Deutschen ab, boten aber auch praktische Ratschläge für den Alltag (zum Beispiel „Was wir wissen müssen“ vom „Berliner Rundfunk“), Unterhaltung oder politisches Kabarett. Auch Jazz-Musik war wieder erlaubt, hier etablierten sich neben den deutschsprachigen Sendern vor allem die Soldatensender AFN und BFN.
In Berlin verlangten die westlichen Siegermächte schließlich Zugang zu dem von den Sowjets besetzten Haus des Rundfunks in der Masurenallee, was ihnen verwehrt wurde. Die Briten richteten daraufhin in Berlin eine Zweigstelle des NWDR ein. Die Amerikaner setzten ab dem 7. Februar 1946 die alten Anlagen zur Durchgabe der Luftlagemeldungen über Draht ein. Eine Telefonbuchse reichte aus, um von 17 bis 24 Uhr den Drahtfunk im Amerikanischen Sektor (DIAS) zu empfangen. Der DIAS ist ein frühes Beispiel für Rund-„Funk“, der nicht drahtlos übertragen wird. Bei Stromausfällen versorgte ein Lautsprecherwagen die Zuhörer mit aktuellen Sendungen. Nach einem halben Jahr wurde der DIAS in Rundfunk im Amerikanischen Sektor (RIAS) umbenannt. Der RIAS führte am 1. Januar 1948 als erster Nachkriegssender wieder Werbung ein.
Zwischen 1948 und 1949 wurden die bisherigen Militärsender in Landessender des öffentlichen Rechts unter deutscher Verwaltung umgewandelt; es entstanden die föderalistischen Strukturen, die auch im heutigen Mediensystem der Bundesrepublik Deutschland noch Bestand haben: Bayerischer Rundfunk in Bayern, Südwestfunk in Baden-Baden, Hessischer Rundfunk in Frankfurt am Main usw.
Im Sommer 1948 wurde auf der „Kopenhagener Wellenplan“ eine Neuverteilung der Radiowellen beschlossen, durch die Deutschland bewusst benachteiligt wurde; große Teile Deutschlands konnten nicht mehr über Mittelwelle erreicht werden. Die Kopenhagener Beschlüsse forcierten die Erschließung eines neuen Wellenbereichs in Deutschland: Kurz vor Inkrafttreten der Kopenhagener Beschlüsse nahmen die ersten deutschen Rundfunkanstalten bereits den Sendebetrieb über Ultrakurzwelle (UKW) auf. Die „Chance zu einem völligen Neuanfang“ wurde genutzt, die Bundesrepublik entwickelte sich zum „Schrittmacher für HiFi im Rundfunk“. Neben einer deutlich verbesserten Übertragungsqualität ermöglichten UKW-Sender auch eine Vollversorgung der Bevölkerung mit Rundfunkempfang.
Nicht genutzt beim Neuanfang wurde jedoch das demokratisierende und aufklärerische Potential des Fernsehens: „Wie von einer Dialektik der Aufklärung konnte man auch von einer Dialektik des Fernsehens sprechen; der Verkehrung einer kulturellen Möglichkeit in ihr Gegenteil“.
Im Juni 1950 schlossen sich die Landesrundfunkgesellschaften zur Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammen. In den folgenden Jahren wurde der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland erweitert:
Zu Beginn des Jahres 1951 gab es in den USA bereits 10.000.000 Fernsehzuschauer; in Großbritannien verfügten immerhin 600.000 und in Frankreich noch 4.000 Zuschauer über Fernsehempfänger. Das als „Flimmerkasten“ bespöttelte Medium war noch keine Konkurrenz für den Hörfunk, zumal das Programm auf zwei Stunden Programm pro Tag begrenzt war.
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Die Anzahl der Fernsehteilnehmer nahm in den folgenden Jahren weltweit rapide zu: 1952 gab es in den USA bereits 15 Millionen Teilnehmer, in Großbritannien 1,2 Millionen, in Frankreich knapp 11.000, in der Bundesrepublik Deutschland rund 300. Für diese 300 Teilnehmer wurde das Programm des Deutschen Fernsehens am 25. Dezember 1952 eröffnet. Die DDR begann den regelmäßigen Fernsehbetrieb einige Tage vor der Bundesrepublik Deutschland: am 21. Dezember 1952, dies war der 73. Geburtstag Stalins, empfangsbereit waren etwa 60 Geräte, alle in BerlinRecherche des Deutschen Rundfunkarchivs zu einem Fernsehbeitrag *. 1955 gab es 100.000, und 1957 war dann die erste Fernsehteilnehmer-Million im Bundesgebiet erreicht; in der Folgezeit entwickelte sich der Fernseher zum Prestigeobjekt. Der Durchbruch zum Massenmedium gelang dem Fernsehen in der Bundesrepublik Deutschland 1959: Täglich wurden 5.000 Geräte verkauft, Ende des Jahres gab es zwei Millionen, 1960 vier Millionen Teilnehmer. 1961 gab es schließlich in 26 Ländern der Welt weit über 100 Millionen Fernsehteilnehmer.
1960 gab es mit knapp 16 Millionen Radioteilnehmern etwa ebenso viele Hörer wie 1945. Gesteigert wurde der Absatz durch die Einführung des Transistors, der den Bau kleiner und leichter Koffer-, Reise- und Autoradios ermöglichte; der Hörfunk erlebte damit Anfang der 1960er Jahre seine stärkste Verbreitung. Das Fernsehen nahm jedoch auch an Beliebtheit zu; 1960 gab es knapp 3,5 Millionen Fernsehteilnehmer, bis 1964 verdoppelte sich die Zahl der Fernsehzuschauer. Bis Anfang der 1970er Jahre kehrten sich die Zuwachsraten um: die Zahl der Hörfunkteilnehmer nahm zwar weiterhin zu, jedoch nur um etwa 2 Prozent pro Jahr; die Zahl der Fernsehteilnehmer stieg pro Jahr um fast 20 Prozent. Ab Mitte der 1960er Jahre war der Markt für Radiogeräte weitgehend gesättigt; die Industrie reagierte mit einer Diversifizierung der Produktpalette, die vom Kunden akzeptiert wurde: Es wurden Zweit- und Drittgeräte gekauft.
Mit dem wachsenden Publikumsinteresse am Fernsehen nahmen auch die Begehrlichkeiten der Politik wieder zu; Bundeskanzler Konrad Adenauer versuchte, ein privatwirtschaftlich organisiertes Fernsehen, die Deutschland-Fernsehen-GmbH, einzurichten. Adenauers Vorstellungen, Rundfunk als „politisches Führungsmittel der jeweiligen Bundesregierung“ zu etablieren, konnten sich jedoch nicht durchsetzen. Mit dem Fernsehurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Februar 1961 wurde jedoch die Autonomie der Länder in Rundfunkfragen bestätigt. Ersatzweise wurde eine weitere gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts eingerichtet: das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) mit Sitz in Mainz, welches den Sendebetrieb am 1. April 1963 aufnahm. Zusätzlich richtete die ARD zwischen 1964 und 1969 fünf regionale Fernsehprogramme ein.
Der Hörfunk stellte dem immer attraktiver werdenden Programmangebot des Fernsehens am 30. August 1963 eine technische Innovation entgegen: Hörfunk im Zweikanalton (Stereofonie). 1967/68 betrieb jede Landesrundfunkanstalt mindestens ein UKW-Sendernetz stereophon. Damit konnte Hörfunk in einer besseren Tonqualität ausgestrahlt werden, als dies beim Fernsehen möglich war. Weitere qualitative Vorteile erzielte der Hörfunk 1973 mit der Einführung der Kunstkopf-Stereofonie.
Als Besonderheit des UKW-Hörfunkprogramms gilt der Verkehrsfunk (Verkehrsrundfunk, Verkehrswarnfunk); dabei handelt es sich generell um in regelmäßigen Abständen von bestimmten UKW-Sendern ausgestrahlten Verkehrsmitteilungen für Autofahrer, die aber auch bei Bedarf zwischen den festen Sendeterminen über die aktuelle Verkehrssituation Auskunft geben. Spezielle Decoder im Autoradio sprechen auf Sender- und Bereichskennung an, so dass das Autoradio beispielsweise bei einer Musikwiedergabe von einer Kassette regionale Verkehrsfunksender wiedergibt beziehungsweise den Lautsprecher einschaltet wenn das Gerät Stumm geschaltet ist. Das ursprünglich zur Steuerung dieser Funktionen von den Sendern ausgestrahlte ARI-Signal wurde in den 90er Jahren durch die Signalisierungsfunktionen des Radio-Daten-Systems RDS ergänzt und schließlich ersetzt. 2001 wurde ARI abgeschaltet, ältere nicht RDS-fähige Autoradios können daher keine automatische Umschaltung auf Verkehrsfunksendungen mehr durchführen.
Das Fernsehen setzte den technischen Verbesserungen des Hörfunks ebenfalls eine technische Neuerung entgegen: Die Einführung des Farbfernsehens in der Bundesrepublik Deutschland am 25. August 1967. Bereits 1963 erfolgte die Ausstrahlung des ersten Farbfernseh-Testbilds.
Die Weiterentwicklung von Schwarz-Weiß zu Farbe ist nicht zwingend; gerade aus der Frühzeit des Films ist eine Vielzahl von Farbexperimenten bekannt. Zwischen 1900 und 1935 wurden verschiedene Farbsysteme vorgestellt. Dabei wurden zwei unterschiedliche Verfahren eingesetzt. Beim Kolorieren wurden die Einzelbilder des Films in Kolorierateliers von Hand beziehungsweise mit Hilfe von Schablonen koloriert. Eine Gruppe von Koloristen schaffte etwa 128 Bilder pro Tag; die Filme bestanden aus bis zu 112.000 Einzelbildern. Der erste handkolorierte Film stammt aus dem Jahr 1895. Beim Viragieren wurden einzelne Szenen des Films nach dem Entwickeln in einen Farbbottich getaucht; dieses Verfahren war einfacher und billiger, es hinterließ auf jedem Film nur einen einzigen Farbton. Über Jahre entstand eine Farb- und Viragesprache, bei der jede Farbe eine bestimmte dramaturgische Bedeutung besaß. Ähnlich funktionierte das Tonen (Einfärben) von Filmsequenzen mittels verschiedener chemischer Substanzen.
Der erste farbige Kurzspielfilm stammt aus dem Jahr 1916; er wurde nach dem Kodachrome-Zweifarbenverfahren hergestellt. In den folgenden Jahren wurden verschiedenartigste Farbsysteme angewandt; ab 1952 etablierten sich im Westen Technicolor und Eastmancolor. Etwa seit 1968 gilt der Farbfilm als Norm.
Die ersten Experimente mit farbigen Fernsehbildern basieren ebenfalls auf der Aufteilung des Farbspektrums in Grundfarben; John Logie Baird verwendete bei seinen Experimenten in den späten 1920er Jahren eine Nipkowscheibe mit „Spiralarmen“ für die Farben Rot (R), Grün (G) und Blau (B). Das Verfahren wurde 1930 von E. Andersen verbessert und 1935 von der Forschungsanstalt der Deutschen Reichspost (RPF) aufgegriffen, als sie mit der Entwicklung eines Farbfernsehverfahrens begann. Man arbeitete nach einem bisequentiellen Verfahren, das auf dem Kinemacolor-Zweifarbenfilm beruhte und ein Zweifarbenbild mit 2 × 90 Zeilen und 25 Rastern pro Sekunde ermöglichte. Der Zweite Weltkrieg unterbrach die deutsche Farbfernseh-Entwicklung.
Ab Juni 1951 wurde in New York von der CBS (Columbia Broadcasting System) das erste Farbfernsehprogramm der Welt ausgestrahlt, das ebenfalls auf dem bisequentiellen Verfahren beruhte; es wurde nach wenigen Monaten eingestellt. Das CBS-Verfahren wies verschiedene gravierende Nachteile auf, unter anderem war das System inkompatibel zum Schwarz-Weiß-Fernsehen, die Bildwechselfrequenz musste von 60 Hz auf 140 Hz erhöht werden, um Flickererscheinungen zu vermeiden; dies wiederum erforderte aufgrund der begrenzten Frequenzbandbreite eine Reduktion der Auflösung.
Um weitere kostspielige Fehlschläge zu vermeiden wurde mit einem erheblichen Aufwand von der eigens gegründeten NTSC (National Television System Committee; das Gremium setzte sich aus Wissenschaftlern aller namhaften Elektronik-Firmen zusammen) anschließend eine technisch leistungsfähigere Lösung entwickelt; das Ergebnis, die NTSC-Norm, wurde am 23. Dezember 1953 für verbindlich erklärt. Sie ist gekennzeichnet durch zwei Eigenschaften:
Zu den entscheidenden Nachteilen von NTSC gehört das instabile Farbsignal, das auch während einer Übertragung zu „drastischen Farbverschiebungen *, zum Beispiel von Blau nach Grün“ führen kann; Ursache ist die Verknüpfung der Phase des Farbhilfsträgers mit dem Farbton. Spötter interpretieren daher die Abkürzung NTSC als „Never The Same Color“. Als Abhilfe verfügt jeder NTSC-Fernsehempfänger über einen so genannten „Tint“-Regler (Tint für „Farbton“), mit dem die Farbwiedergabe angepasst werden kann.
Um 1955 tauchte der Gedanke auf, in ganz Europa ein einheitliches Farbfernsehsystem einzuführen. In einer vom CCIR einberufenen Konferenz wurde festgestellt, dass die unterschiedlichen Zeilennormen erhebliche Probleme bei der Standardisierung aufwerfen würden: In den USA wurde eine 525-Zeilen-Norm verwendet, in England 405 Zeilen, in Frankreich 819 und in den übrigen europäischen Ländern 625 Zeilen.
Beim Schwarz-Weiß-Fernsehen wurde nur ein Signal gesendet, ein Helligkeitssignal von weiß bis schwarz. Der Entwicklung des Farbfernsehens lag der Gedanke zugrunde, auch weiterhin nur ein einziges Signal zu senden. Im Studiobereich wird jedoch mit RGB-Signalen gearbeitet, die theoretisch auch gesendet werden könnten; dazu müsste jede der drei Farben auf eine eigene Welle aufmoduliert werden, was eine enorme Bandbreite erfordert und unwirtschaftlich ist. Die Farbfernsehsysteme NTSC, SECAM und PAL dienen also dazu, die drei RGB-Signale auf ein einziges zu übertragendes Signal zu reduzieren.
In Frankreich wurde mit massiver Unterstützung durch die Regierung das SECAM-Farbfernsehsystem entwickelt (SECAM = Séquentiel (couleur) à mémoire). Aufgrund technischer Unzulänglichkeiten musste es mehrfach überarbeitet werden; es entstanden die Varianten SECAM 2, SECAM 3, SECAM 3a und schließlich SECAM 3b. Während der PAL-Erfinder Walter Bruch die Notwendigkeit zu ständigen Modifikationen als konzeptionelle Schwäche von SECAM ansah, äußerte sich der damalige WDR-Fernsehingenieur Franz Josef In der Smitten folgendermaßen: „Ich habe die Glanzleistungen der französischen Ingenieure bewundert, denen es immer wieder gelungen ist, das SECAM-System weiter zu verbessern *“.
In Deutschland studierte der Telefunken-Ingenieur Walter Bruch die Farbfernsehsysteme NTSC und SECAM, um aus den Fehlern der Konkurrenzsysteme zu lernen; basierend auf NTSC entwarf er das PAL-Farbfernsehsystem (PAL = Phase Alternating Line, „Phasenwechsel je Zeile“). Es unterschied sich vor allem durch eine integrierte Farbkompensation, die das Auftreten des entscheidenden Problems der NTSC-Norm, der Farbverzerrungen, verhinderte; das „PAL-Verfahren * im Vergleich mit NTSC und SECAM das stabilste Verfahren“.
In der Erprobungsphase von PAL konnten PAL-Signale noch nicht magnetisch aufgezeichnet werden; alle Fernsehsendungen aus dieser Zeit waren also Live-Übertragungen. Spielfilme wurden mittels optischer Systeme (16-mm-/35-mm-Filmgeber und Diageber) projiziert und dann ebenfalls live von dieser Projektion übertragen.
Die ersten industriell gefertigten Aufzeichnungssysteme für PAL-Signale stammten von der US-Firma RCA (= Radio Corporation of America); die Systeme wurden erstmals Ende 1966, etwa ein dreiviertel Jahr nach dem erfolgreichen Test des ersten Prototypen beim Kölner Karneval, geliefert.
Die ersten Live-Farbfernsehsendungen wurden per Kabel ins Sendehaus übermittelt. Den ersten Farbübertragungswagen erhielt der WDR im Frühjahr 1967, weitere mobile Sendestudios besaßen damals nur der NDR und das ZDF. Bis in die 1970er Jahre besaßen nicht alle Landesrundfunkanstalten Farbübertragungswagen; stattdessen existierte ein Pool, der von einigen Fernsehanstalten gemeinsam genutzt wurde. Zwischen 1967 und 1970 wurde in der Bundesrepublik Deutschland das Fernsehen auf Farbe umgestellt. 1968 wurden in den USA erstmals Olympische Spiele (Mexiko) in Farbe übertragen. 1972 wurden erstmals Olympische Spiele (München) weltweit, über Satellit und in Farbe übertragen.
Das Fernsehbild wurde von einer Farbbildröhre wiedergegeben, die auf einem 1931 angemeldeten Patent von Manfred von Ardenne basierte: Drei mikroskopisch schmale Streifen eng nebeneinander liegender Leuchtstoffe in den drei Primärfarben waren so angeordnet, dass sie sich mit einem Elektronenstrahl abgetastet zu weißem Licht ergänzten; ein Verfahren zur getrennten Ansteuerung der drei Farben enthielt das Patent nicht.
Das Heimfarbfernsehen basiert auf der Idee, die farbigen Lichter aus der photographischen Projektion (Lochricht-Rasterverfahren von Raphael E. Liesegang, 1896) durch Elektronenstrahlen zu ersetzen. Diese frühe Lochmaskenröhre wurde von Werner Flechsig zur Schattenmasken-Farbbildröhre weiterentwickelt (patentiert 1938). Weitere Verbesserungen des Verfahrens brachte A. N. Goldsmith und Harold B. Law von der amerikanischen RCA ein. Der Durchbruch gelang der Konkurrenz; CBS-Hydron konstruierte erstmals eine Farbröhre, wie sie schließlich auch beim deutschen Nachkriegsfernsehen ab den 1960er Jahren eingesetzt wurde.
Deutliche Verbesserungen der Bildschärfe und Farbwiedergabe konnten durch eine Schattenmaskenröhre mit Langlochschlitzen erzielt werden. Bei diesem Verfahren sind alle drei Elektronenkanonen (Inline) in einem System vereinigt; die Produktion ist allerdings so schwierig, dass diese Trinitron-Röhre nur von der japanischen Firma Sony gefertigt wird.
Von besonderer Bedeutung für die Entwicklung des Fernsehens als Massenmedium waren internationale Großereignisse des Sports; dies hatte sich bereits mit den Olympischen Spielen 1936 in Berlin angedeutet und wurde mit den Spielen von Tokyo 1964 bestätigt. Seitdem gehören Satellitenübertragungen zur Berichterstattung von Olympischen Spielen; Die Olympischen Spiele 1968 in Mexiko setzten den Starttermin für Fernsehübertragungen in Farbe,
1971 wurden erste Ultraschall-Fernbedienungen vorgeführt. Nordmende präsentierte das drahtlose „Fernhören“ über Infrarot-Kopfhörer. 1981 wurde der Stereoton beim Fernsehen eingeführt.
Mit der zunehmenden Verbreitung von Satelliten bildeten sich mehrere Typen von Satelliten heraus. Die klassischen Verteilsatelliten fungierten als Relaisstation, deren Empfang an erdgebundene Zwischenstationen gekoppelt ist; daneben bildeten sich Direktsatelliten heraus, die Direkt von „Herrn und Frau Jedermann“ mit Parabolspiegelantennen von ca. 60 cm Durchmesser empfangen werden konnten, gleichzeitig aber eine höhere Sendeleistung erforderten. Die Zuteilung weltweiter Satellitenkanäle wurde im Februar 1972 auf einer Konferenz in Genf geregelt, bei der für die Bundesrepublik Deutschland fünf Fernsehkanäle reserviert wurden.
Unter der Administration des Bundespostministers Christian Schwarz-Schilling wurde nicht die Satellitentechnik, sondern die flächendeckende Verkabelung aller Haushalte mit breitbandigen Koaxialkabelnetzen angestrebt. Das ab 1983 von der Deutschen Bundespost verlegte Breitbandkommunikationskabelnetz ermöglichte unter Ausnutzung des Frequenzbereichs bis 300 MHz die gleichzeitige Übertragung von maximal 29 Fernsehprogrammen und 24 Stereo-Hörfunkprogrammen. Der „verkabelte Rundfunk“, das Kabelfernsehen, wurde zunächst in vier Pilotprojekten getestet, die als Modellversuche in Ludwigshafen, München, Dortmund und Berlin ausgeschrieben waren. Das Ludwigshafener Kabelpilotprojekt war auch gleichzeitig die Geburtsstunde des Privatfernsehens, das am 1. Januar 1984 mit PKS (heute SAT.1) seinen Sendebetrieb aufnahm.
1954 brachte die RCA ein Gerät auf den Markt, das Fernsehbilder aufzeichnen und wiedergeben konnte; dieses „welterste Video-Gerät“ verschlang 21.600 Meter Magnetband pro Stunde und arbeitete noch nicht nach dem heute verwendeten Schrägspur-Aufzeichnungsverfahren, sondern basierte auf Patenten der deutschen Firmen Telefunken und Loewe. In Verbindung mit weiteren Lizenzen von einem amerikanischen Hersteller von Profi-Equipment, der Firma Ampex, gelang es den japanischen Firmen Sony und JVC (Japan Victor Company), die klobigen und teuren professionellen Magnetbandaufzeichnungs- und Wiedergabegeräte zu einem handhabbaren und preiswerten Massenprodukt der Komsumelektronik zu machen. Das Aufzeichnen von Fernsehübertragungen bedeutete eine Loslösung von zeitlichen Abhängigkeiten fester Sendetermine. Auf der Funkausstellung 1971 wurden von Philips und Grundig die ersten Video-Cassetten-Rekorder nach dem VCR-System vorgestellt.
Ab den 1980er Jahren kam es zu massiven Veränderungen der bundesdeutschen Medienlandschaft. Vorboten der Entwicklung waren die so genannten neuen Medien, zum Beispiel das auf Glasfasertechnik basierende Bigfon, das „Breitbandige, Integrierte Glasfaser-Fernmelde-Orts-Netz“, das Satelliten-Pilot-Projekt TV-SAT; Bildschirmtext (BTX) und Videotext (VTX) und das Kabelfernsehen, wobei es sich jedoch lediglich um „neue Verteiltechniken, andere Organisationsformen und größere Programmquantitäten“ handelte.
Mit der Einführung des dualen Rundfunksystems in Folge auf das 4. Rundfunk-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. November 1986 kam es zu einem Paradigmenwechsel, der die bundesdeutsche Medienlandschaft bis heute entscheidend prägt. Ab Mitte der 1980er Jahre wurde begonnen, auch terrestrische Frequenzen an private Anbieter zu vergeben. Hierbei wurden UKW-Frequenzen im Bereich von 100 bis 104 MHz aus dem Bereich des Flugnavigationsfunkdienst verwendet, die zuvor durch das Genfer Abkommen von 1984 freigegeben worden waren.
Neben der Deregulierung der Medienlandschaft deuten sich auch technische Veränderungen an. Nach der in den 1990er Jahren begonnenen Digitalisierung des Rundfunks über Satellit (siehe auch DVB-S) und Kabel (siehe auch DVB-C) ( (mit dem 1999 wieder eingestellten DSR, ADR und DVB) stehen insbesondere die flächendeckende Einführung des terrestrischen digitalen Fernsehens (DVB-T) und Hörfunks (DAB) und die zukünftige Abschaltung der analogen Ausstrahlung (bis 2010) auf der Agenda (siehe dazu Analoger "switch-off").
Teletext (auch Fernsehtext, Videotex oder Videotext) ist ein Verfahren, bei dem Text- und Blockgrafik-Zeichen übertragen werden. Wegen der Namensgleichheit kann es zu Verwechslungen mit dem Bildschirmtext-System kommen.
2006 wird ein Dt. Fernsehmuseum in Berlin eröffnet.
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