article

European union past enlargements map de.png | European flag.svg Die Geschichte der Europäischen Union ist bislang durch ein Geflecht konkurrierender Motive und Entwicklungstendenzen charakterisiert, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten jeweils richtunggebend auf die Entwicklung der Gemeinschaft eingewirkt haben. Bezeichnend ist daher nicht die geradlinige Verwirklichung einer genau umrissenen Planung, sondern die Umsetzung des Möglichen und Machbaren in der je gegebenen zeitgeschichtlichen Lage. Das die gegenwärtigen Strukturen der Europäischen Union bestimmende unübersichtliche Vertragskonglomerat ist auf diese Weise von Kompromiss zu Kompromiss und von Erweiterung zu Erweiterung der Gemeinschaft komplexer geworden. Für die EU resultiert daraus sowohl ein Akzeptanzproblem bei den EU-Bürgern, denen „Brüssel“ immer undurchsichtiger erscheint, als auch die mit dem Mitgliederwachstum verbundene Schwierigkeit, im bestehenden Institutionengefüge die Arbeits- und Handlungsfähigkeit durch Anpassungsmaßnahmen hinsichtlich Zusammensetzung und Entscheidungsmodalitäten der einzelnen Organe zu gewährleisten (siehe dazu: Politische Grundlagen der Europäischen Union). Ob die einstweilen nicht ratifizierte EU-Verfassung dazu ein Beitrag sein kann, bleibt abzuwarten.

Anfänge einer Idee


Dass erste konkretisierte Vorstellungen von einem geeinten Europa aus Anlass des Abwehrkampfs gegen das Osmanische Reich im 17. Jahrhundert aufkamen, ist für die Beitrittsperspektiven der Türkei zur EU heutzutage vermutlich nicht weiter von Bedeutung. Es war Maximilien de Béthune Herzog von Sully,der in seinen 1662 posthum veröffentlichten Mémoires ou Oeconomies royales d’Estat mit seinem Grand Dessin eine überstaatliche Struktur entwarf, die die europäischen Republiken (einschließlich einer neu zu gründenden italienischen Republik sowie Venedig, Schweiz, Niederlande), Erb- (England, Frankreich, Spanien, Schweden, Dänemark, Lombardei) und Wahlmonarchien (Papsttum, Deutschland, Böhmen, Polen, Ungarn) umfassen sollte. Dieses Konzept einer europäischen Einigung gründete wesentlich auf den mittelalterlichen Voraussetzungen der christlichen Religion und der lateinischen Sprache, die wiederum für die Heiratspolitik des europäischen Hochadels, aber auch für die großräumige Wanderschaft von Handwerksgesellen und Künstlern sowie für den Gedankenaustausch von Gelehrten einen gemeinsamen Orientierungsrahmen boten. Den auszuweiten und nachhaltig zu verankern, war ja längst vordem ein wesentliches Merkmal der Herrschaftsausübung Karls des Großen, des Charlemagne der Franzosen, gewesen.

Noch über das „Grand Dessin“ hinaus ging der Entwurf William Penns für eine Zusammenführung der europäischen Staatenwelt. In seinem Essay toward the Present and Future Peace of Europe wurden auch Russland und die Türkei als potentiell zugehörig behandelt, eine deutlich über die territoriale Ausdehnung der heutigen der EU hinausreichende Vorstellung. Immanuel Kants Schrift Zum ewigen Frieden (1795) enthielt dann bereits die Vorstellung einer aus republikanischen Staaten gebildeten föderalen Organisation Europas. Der französische Schriftsteller Victor Hugo wiederum forderte als Vorsitzender des zweiten internationalen Friedenskongresses 1849 die „Vereinigten Staaten von Europa“. Verwirklichungschancen hatte allerdings im vorgegebenen historischen Umfeld keine dieser Vorstellungen. Hugos Vorstoß richtete sich sogar direkt gegen die vorherrschende politische Tendenz der Zeit, die den souveränen Nationalstaat verherrlichte und alsbald in die Konkurrenz imperialistischer Mächte trieb.

Folgewirkung zweier Weltkriege


Die verhängnisvollen Entstehungsmechanismen des Ersten Weltkriegs, das Massensterben in den Materialschlachten des Stellungskriegs und der Schwächezustand des Kontinents als Kriegsfolge haben in den 20er Jahren des 20. Jahrhunderts erstmals breiter fundierte europäische Einigungsbewegungen hervorgebracht. Ein ausgeprägtes inhaltliches Profil hatte insbesondere die Paneuropa-Union, gegründet und geführt von Richard Nikolaus Graf von Coudenhove-Kalergi, der aus der untergegangenen österreichisch-ungarischen Monarchie stammte. In dem europäischen Manifest vom 1. 5. 1924 beschwor er drei Gefahren herauf: einen weiteren europäischen Vernichtungskrieg, die Eroberung durch ein zur Weltmacht aufsteigendes, diktatorisch geführtes Russland und den wirtschaftlichen Ruin Europas, verbunden mit der Perspektive, als amerikanische Wirtschaftskolonie fortzuexistieren.

Trotz der Unterstützung, die die Paneuropa-Union durch ihren Ehrenpräsidenten, den mehrmaligen französischen Außen- und Premierminister Aristide Briand erhielt, gelang es nicht, die wirtschaftlichen Interessenverbände und andere internationale Friedensbewegungen in das Boot der Paneuropa-Union zu holen. Nationale und nationalistische Strömungen behielten – zumal in den Turbulenzen der Weltwirtschaftskrise – die Oberhand.

Das von Adolf Hitler im Zweiten Weltkrieg verfolgte Ziel, Europa in ein „Großgermanisches Reich“ unter nationalsozialistischer Führung zu verwandeln, in dem gemäß rassistischer NS-Doktrin arische „Herrenmenschen“ über zu Vasallen degradierte „Untermenschen“ hätten herrschen sollen, löste unmittelbar nach dem Kriegsende neuerliche Aktivitäten für einen gleichberechtigten Zusammenschluss europäischer Staaten aus. Winston Churchill hielt am 19. September 1946 an der Universität Zürich eine Rede, in der er – wie schon Victor Hugo - von den "United States of Europe" nach dem Vorbild der "United States of America" sprach. Die unmittelbare Reaktion auf diese Äußerungen war die Gründung des Europarates im Jahr 1949, der allerdings mit Ausnahme des in Verbindung damit geschaffenen Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die Souveränität der Mitgliedstaaten kaum berührte.

An die von Coudenhove-Kalergi genannten Motive einer europäischen Einigung konnte dennoch nahezu nahtlos angeknüpft werden, wobei die USA mit den Marshallplan-Geldern sogar wichtige positive Impulse für den Einigungsprozess setzten. Ausschlaggebend für den schließlich erfolgreichen Anlauf war, dass sich nun die Regierungen der Gründerstaaten das Einigungsprojekt zu Eigen machten. Für die deutsche Bundesregierung unter Kanzler Konrad Adenauer konnte damit die internationale Isolierung durchbrochen und eine gewünschte Westbindung eingeleitet werden; für Frankreich ergab sich nun endlich die Möglichkeit, sich vor deutscher Wirtschaftsmacht und Revanchegelüsten zu schützen: Das Ende der „Erbfeindschaft“ zeichnete sich ab.

Übersicht


Quai d'Orsay.jpg | EuropäischeGemeinschaftKohleStahl(EGKS)VertragParis18April1951.JPG

Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS, „Montanunion“)


Hauptartikel: Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl

Nach dem Krieg entwickelte sich aus dem zum Wiederaufbau der europäischen Staaten ins Leben gerufenen Wirtschaftsprogramm (Marshallplan) die OEEC, welche die wirtschaftliche Zusammenarbeit in Europa maßgeblich ankurbelte. Als dann am 9. Mai 1950 die Erklärung von Frankreichs Außenminister Robert Schuman (Schuman-Erklärung) im Quai d’Orsay schließlich demokratische und friedliche Grundsätze einer gemeinsamen europäischen Zukunft und die Gründung einer Kohle- und Stahl-Produktionsgemeinschaft festgelegt hatte, gründeten "die Sechs" Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande am 18. April 1951 in Paris die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) - die sogenannte Montanunion. Der EGKS-Vertrag trat am 23. Juli 1952 in Kraft und lief - wie im Vertrag vorgesehen - nach 50 Jahren am 23. Juli 2002 aus. Sie verband ökonomische und politische Ziele, indem durch eine gemeinschaftliche Nutzung der Kohle- und Stahlressourcen ein künftiger Krieg gegeneinander unmöglich gemacht werden sollte.

Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG)


Am 27. Mai 1952 wurde in Paris der Vertrag über die Gründung der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) unterzeichnet, in der die westeuropäischen Armeen aufgehen sollten und die den Rahmen für die deutsche Wiederbewaffnung durch eine Einbindung in eine europäische Verteidigung bilden sollte. Die Gründung der EVG scheiterte jedoch an der französischen Nationalversammlung, welche die Ratifizierung des EVG-Vertrags am 30. August 1954 ablehnte. Mit den Pariser Verträgen (1954) erfolgte dann aber der Beitritt der BRD in die WEU und NATO (1955), was den Weg für die Gründung der Bundeswehr frei machte. EU Roma Musei Capitolini close-up.jpg

Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EAG)

Am 25. März 1957 wurden in Rom von den sechs Staaten der Montanunion die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom bzw. EAG) gegründet. Diese sogenannten Römischen Verträge traten zu Beginn des Jahres 1958 in Kraft.

Während die Euratom eine Kooperation aller Mitgliedsstaaten bei der zivilen Nutzung der Kernenergie anstrebte, war das wichtigste Ziel der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft die zukünftige wirtschaftliche Zusammenarbeit und die Einführung einer Zollunion zwischen ihren Mitgliedern. Dieses Ziel wurde 1968 erreicht. Zweiter Schwerpunkt war die Gemeinsame Agrarpolitik, die in der Folgezeit die Gemeinschaft zu lähmen drohte. Zur Mitte der siebziger Jahre wendete die EWG fast 90% ihres Haushaltes für Subventionen an die Landwirtschaft auf. Der hohe Agraranteil war dadurch begründet, dass kein anderer Subventionsbereich auf die EWG-Ebene verlagert wurde. Bei anderen Vorhaben, z.B. der Herstellung eines Binnenmarktes, die in den Römischen Verträgen als Ziel der EWG formuliert worden waren, kam man ebenso wenig voran wie bei der Bildung einer Währungsunion, die 1970 erstmals ernsthaft diskutiert wurde (Werner-Plan). Lähmend wirkte auch der faktische Zwang zur Einstimmigkeit bei Entscheidungen im Ministerrat, der in den Verträgen nicht vorgesehen war, seit 1966 aber herrscht der sogenannte Luxemburger Kompromiss.

Diese drei Gemeinschaften wurden 1965 organisatorisch zusammengefasst – die EG entstand.

Einheitliche Europäische Akte


Dieser Lähmung der EWG wurde durch die erste Reform des Vertragswerkes, der 1986 gegründeten Einheitlichen Europäischen Akte, entgegengewirkt. Mit ihr wurde einerseits die Vollendung eines Binnenmarktes bis zum 31. Dezember 1992 zum verbindlichen Ziel erklärt. Bis dahin sollten alle Hindernisse für den freien Waren-, Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehr zwischen den Mitgliedern beseitigt werden (die sog. Vier Freiheiten). Andererseits wurden auch die Entscheidungsprozesse reformiert, so dass Beschlüsse leichter gefasst werden können; Insbesondere wurde in Binnenmarktfragen das Prinzip der Einstimmigkeit weitgehend abgeschafft und durch das der qualifizierten Mehrheit ersetzt. Um wirtschaftlich rückständigen Regionen den Binnenmarkt schmackhaft zu machen, wurde außerdem eine EU-Regionalpolitik im Vertragswerk verankert, um bei der Schaffung des Binnenmarktes voran zu kommen.

Vertrag von Maastricht


Hauptartikel: Vertrag über die Europäische Union

Der Vertrag von Maastricht wurde am 7. Februar 1992 unterzeichnet. Er ersetzt die Europäische Gemeinschaft durch die Europäische Union und führt Europas Politik auf eine neue Basis der drei Säulen

Wichtigste Änderung des Vertragswerkes der Gemeinschaft durch den Vertrag von Maastricht war die Gründung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion. Um den Ländern mit Einkommensrückstand die Zustimmung zu erleichtern, wurde außerdem der Kohäsionsfonds etabliert, mit dem Infrastrukturprojekte in Griechenland, Portugal, Spanien und Irland gefördert werden. Außerdem wurde der Vertrag um Vereinbarungen zur Sozialpolitik erweitert, die vom Vereinigten Königreich, das seit jeher einen Sonderstatus einnimmt, allerdings abgelehnt wurden. Wichtigste innerinstitutionelle Änderung des Vertrags von Maastricht war die Einführung des Mitentscheidungsverfahrens, das den Volksvertretern im Europäischen Parlament das Mitentscheidungsrecht in vielen Themen garantiert.

Die gegründete KSZE und die 1995 daraus hervor gegangene Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) schufen durch vertrauensbildende Maßnahmen die Voraussetzung für eine Auflösung des Ost-West-Gegensatzes und die spätere Osterweiterung der EU. Die WEU, die Verteidigungsorganisation der Europäer, konnte nie aus dem Schatten der NATO heraustreten und erlangte keine große Bedeutung.

Vertrag von Amsterdam


Hauptartikel: Vertrag von Amsterdam

Im Mittelpunkt der Regierungskonferenz von Amsterdam (1997) stand die Politische Union, insbesondere die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union. Zudem vergrößerte der Vertrag von Amsterdam die Entscheidungsbefugnisse des Europäischen Parlaments weiter.

Vertrag von Nizza


Hauptartikel: Vertrag von Nizza

Im Mittelpunkt der Konferenz von Nizza im Jahr 2000 stand die Vorbereitung der Gemeinschaft auf die Osterweiterung. Sie endete mit einem Kompromiss über die Stimmengewichtung im Ministerrat, die Zahl der Kommissare und die Sitzverteilung im Europäischen Parlament, der Anlass zu späteren Kontroversen gab.

Europäischer Konvent und europäische Verfassung


Hauptartikel: Europäischer Konvent, Vertrag über eine Verfassung für Europa

Der Europäische Konvent hat am 20. Juni 2003 dem Europäischen Rat in Thessaloniki seinen Entwurf eines Verfassungsvertrages vorgelegt. Die am 4. Oktober 2003 unter italienischem Vorsitz begonnene und seit dem 1. Januar 2004 unter irischem Vorsitz weitergeführte Regierungskonferenz hat sich lange Zeit nicht auf einen umfassenden Kompromiss einigen können.

Im Vordergrund der Debatten steht die Definition der sogenannten "qualifizierten Mehrheit" bei Abstimmungen im Europäischen Rat und im Ministerrat. Deutschland und Frankreich befürworten die vom Konvent vorgeschlagene Formel (einfache Mehrheit der Mitgliedstaaten (50 %), die Zugleich drei Fünftel (60 %) der Bevölkerung der Union repräsentieren, siehe Art. I-24 (1) des Verfassungsentwurfs), während vor allem Spanien und Polen an der Formel des Nizza-Vertrages (3-stufiges Verfahren) festhalten wollen, da insbesondere diese beiden Länder fürchten, durch die geänderte Stimmengewichtung an Einfluss zu verlieren. Dies war einer der Hauptdiskussionspunkte im Streit um die Verabschiedung der neuen Verfassung. Nach den Regierungswechseln in den beiden Mitgliedsstaaten, haben Polen und Spanien ihre politische Position geändert, da ihnen bei einer Fortführung dieser Haltung eine innergemeinschaftliche Isolation drohte.

Am 19. Juni 2004 einigte sich der Regierungsrat auf dem Gipfeltreffen in Brüssel auf einen Kompromiss für eine neue Europäische Verfassung. Kernpunkte der Einigung sind:

  • Die Verfassung enthält eine Grundrechte-Charta. Anstelle eines eindeutigen Gottesbezugs, der von den Kirchen gefordert worden war, verweisen die Staatsoberhäupter der 25 Mitgliedstaaten in der Präambel auf die "Inspiration des kulturellen, religiösen und humanistischen Erbes Europas".
  • Der Europäische Rat bekommt einen Präsidenten. Er wird von den Staats- und Regierungschefs für die Dauer von zweieinhalb Jahren bestimmt.
  • Die EU bekommt einen Außenminister. Er wird vom Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit, in Übereinstimmung mit dem Präsidenten der Kommission, ernannt.
  • In die erste nach der Verfassung nominierte Kommission wird noch jeder Mitgliedstaat einen Kommissar entsenden. Nach Ablauf von deren Amtszeit in fünf Jahren werden nur noch zwei Drittel aller Mitgliedstaaten einen Kommissar stellen.
  • Das Mittel der Mehrheitsentscheidung wird ausgeweitet und soll verhindern, dass in einer EU mit 25 und mehr Mitgliedstaaten einzelne Länder Beschlüsse blockieren. Ausnahmen von dieser Regel bilden die Justiz-, Innen-, Außen-, Wirtschafts- und Finanzpolitik.

Zur Annahme des Verfassungsvertrages ist die Ratifizierung in allen 25 Mitgliedsländern notwendig. Am 29. Mai 2005 lehnten die Franzosen und am 1. Juni 2005 die Niederländer in Volksabstimmungen diese Ratifizierung ab. Damit ist die Verfassung trotz der Zustimmung anderer Staaten vorläufig gescheitert.

Erweiterungen der EU


Hauptartikel: EU-Erweiterung

Norderweiterung

In einer ersten Erweiterungsrunde wurden 1973

aufgenommen, allerdings nicht die außenpolitsch zu Dänemark gehörende Inselgruppe der Färöer, wo es ein eigenes Referendum gab. Auch Norwegens Bevölkerung entschied sich in einer Volksabstimmung gegen den Beitritt.

Süderweiterung

In der zweiten Erweiterungsrunde, die gelegentlich auch als "Süderweiterung" bezeichnet wird, traten 1981

Teilerweiterung

Mit der Vollendung der deutschen Einheit am 3. Oktober 1990 wurde das Gebiet der

  • ehemaligen DDR Teil der Gemeinschaft.

Dritte Erweiterung

Am 1. Januar 1995 wurden

Mitglieder der Europäischen Union. Die Norweger hatten den ausgehandelten Beitritt in einer Volksabstimmung am 28. November 1994 erneut abgelehnt.

Osterweiterung

Am 1. Mai 2004 wurden

Mitglieder der Europäischen Union.

Beitrittskandidaten

Hauptartikel: Beitrittskandidaten der EU

Mit dem Beschluss über die Osterweiterung wurde bekräftigt, dass für 2007 der Beitritt Rumäniens und Bulgariens angestrebt wird. Der Beitrittsvertrag wurde am 25. April 2005 unterzeichnet. Er enthält allerdings einige Klauseln, durch die der für den 1. Januar 2007 geplante Beitritt der beiden Länder um ein Jahr nach hinten verschoben werden kann, falls Defizite bei der Anpassung an EU-Recht festgestellt werden. Am 18. Juni 2004 haben die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union Kroatien den Status eines offiziellen Beitrittskandidaten verliehen. Anfang 2005 sollten die Beitrittsverhandlungen aufgenommen werden, was aber wegen Disputen über die mangelnde Kooperation der kroatischen Regierung mit dem Kriegsverbrechertribunal in Den Haag auf unbestimmte Zeit verschoben wurde. Kroatien strebt den Beitritt für 2007 an. Das wird jedoch von Experten stark angezweifelt, da um den Beitrittsvertrag 2007 in Kraft setzen zu können hierfür schon Ende 2005 die Verhandlungen abgeschlossen und der Beitrittsvertrag unterschrieben werden müsste.

Die Republik Mazedonien hat am 22. März 2004 in Dublin seine Aufnahme offiziell beantragt. Nach dem Tod des Präsidenten Trajkovski am 26. Februar 2004 wurde das Verfahren aber aufgeschoben.

Im Oktober 2004 schlug die EU-Kommission vor, Beitrittsverhandlungen mit der Türkei aufzunehmen, was am 17. Dezember bei einem EU-Gipfel von den Staats- und Regierungschefs bestätigt wurde. Der Beginn der Verhandlungen wurde auf den 3. Oktober 2005 festgesetzt.

Mit der Schweiz, seit dem Beitritt Österreichs 1995 eine Enklave im EU-Gebiet, wurden bilaterale Verträge abgeschlossen. Ein Beitritt der Schweiz zur EU wäre kurzfristig möglich, es wird jedoch nicht damit gerechnet, dass die Schweiz einen EU-Beitritt ernsthaft in Betracht zieht. Norwegen ist Teil des Europäischen Wirtschaftsraums, hat aber 1972 und 1994 den Beitritt zur EU in Volksabstimmungen abgelehnt. Mit Russland werden bisher keine Gespräche über den Beitritt zur EU geführt. Dies ist auch unwahrscheinlich, da sich ein Großteil des russischen Territoriums außerhalb Europas befindet und sich bis nach Ostasien erstreckt. Die Ukraine hat nach Worten des neuen Präsidenten Wiktor Juschtschenko bekundet, eine baldige EU-Mitgliedschaft anzustreben, ebenso auch die Republik Montenegro, die nach der angestrebten Unabhängigkeit von Serbien einen schnellen EU-Beitritt will. Im April 2005 wurde erstmals auch Serbien ein möglicher EU-Beitritt in Aussicht gestellt, jedoch können erst Beitrittsgespräche aufgenommen werden, wenn die serbische Regierung uneingeschränkt mit dem UN-Kriegsverbrechertribunal zusammenarbeitet. Interesse an einer EU-Mitgliedschaft hat auch die Republik Georgien bekundet, die jedoch geographisch vollkommen in Asien liegt. Kulturell sehen sich die Georgier aber eher als Europäer.
Mit den übrigen Ländern Europas Island, Moldawien, Weißrussland, Bosnien und Herzegowina, Albanien, Andorra, Liechtenstein, Monaco, San Marino und Vatikanstadt gibt es bisher keine Gespräche über eine Aufnahme. Allerdings sind Monaco und San Marino bereits Teil des EU-Zollgebiets und haben wie auch Andorra und die Vatikanstadt den Euro als Währung übernommen.

Nachbarschaftspolitik


Am 12. Mai 2004 legte die EU-Kommission ein Strategiepapier für eine Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) vor. Es soll den Nachbarländer im östlichen Europa, im südlichen Kaukasus und der südlichen Mittelmeerregion wirtschaftliche Privilegien gewähren. Dafür soll die grenzüberschreitende Zusammenarbeit intensiviert werden. Dabei geht es auch um die Beilegung von regionalen Konflikten, illegale Migration aus Drittländern, Menschenhandel und Terrorismus. Am 14. Juni 2004 sind Georgien, Armenien und Aserbaidschan als erste Länder in das Programm aufgenommen worden.

Europäische Union am Scheideweg?


Gut ein halbes Jahrhundert nach Beginn des europäischen Einigungsprozesses steht die Union einmal mehr vor wichtigen Weichenstellungen:

  • Kann sie weiter als anschlussfähiges Modell wirken und allen Beitrittswilligen, die sich ihre Normen zu Eigen machen und die Beitrittskriterien erfüllen, mit offenen Armen aufnehmen?
  • Soll sie, um ihre innere Stabilität zu fördern und ihr weltpolitisches Gewicht zu erhöhen, sich stärker auf Bemühungen um eine Vertiefung der bestehenden Gemeinschaft konzentrieren und die dafür notwendigen Voraussetzungen sorgfältig ausloten?
  • Kann sie auch fernerhin das eine tun, ohne das andere zu lassen?
  • Braucht sie die im Ratifizierungsverfahren vorläufig ausgebremste Verfassung zwingend für die gedeihliche Fortentwicklung?

Der Blick auf den Werdegang des Prozesses zeigt, dass es in seinem Verlauf vielfache Wechsel zwischen Phasen dynamischen Aufbruchs und solchen relativer Stagnation gegeben hat. Immer waren die erreichten Zustände nur provisorische, auf Vervollkommnung in der Zukunft angelegte. Wie soll man sich in der heutigen Welt die Europäische Union an ihrem Ziel vorstellen? Darüber Einigkeit herzustellen, könnte schwieriger sein, als sich von Kompromiss zu Kompromiss weiterzuhangeln. Hält man sich nur einige Haupterrungenschaften der vergangenen Jahrzehnte vor Augen, wird man auch die Verfahrensweisen milder beurteilen, die zu diesen Ergebnissen geführt haben:

  • die Praxis des zwar im nationalstaatlichen Sinne engagierten, aber stets friedlichen Interessenausgleichs (Wer hielte heute noch einen Krieg zwischen EU-Gründungsmitgliedern für wahrscheinlich?);
  • ein europäischer Binnenmarkt, der unterdessen 25 Mitgliedsstaaten einschließt, verbunden mit einem unionsweiten Förderprogramm für strukturschwache Regionen;
  • eine gemeinsame Währung für etwa die Hälfte der gegenwärtigen Mitgliedstaaten, die auf Dauer beträchtliche Sogwirkung auch auf noch nicht Beteiligte ausüben dürfte;
  • endlich die Integration der meisten Staaten Mittel- und Osteuropas, die als „sozialistische Bruderstaaten“ im Einflussbereich der Supermacht Sowjetunion weder von den Marshallplan-Hilfen hatten profitieren können, noch sich dem westeuropäischen Einigungsprozess anzuschließen in der Lage waren. (Im Zeichen des Kalten Krieges waren sie auf die mit starken Zwängen verbundene Integration in den Ostblock festgelegt: auf den Warschauer Pakt als Militärbündnis und den Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe COMECON)

Dem gegenüberzustellen sind Beispiele weiterhin unerledigter bzw. nicht befriedigend gelöster Aufgaben:

  • die drohende Lähmung der Arbeitsfähigkeit und Effizienz des EU-Institutionengefüges mangels hinreichender Anpassungsreformen im Erweiterungsprozess;
  • das noch vielfach ungenügende Zusammenwirken der Mitglieder in den nicht konsequent vergemeinschafteten Politikfeldern, insbesondere in der Außenpolitik;
  • die trotz sinnvoller Reformschritte weiterhin unverhältnismäßig hohen Kosten der EU-Agrarpolitik und deren negative Auswirkungen auf Agrarstrukturen in Entwicklungsländern;
  • der zu geringe Rückhalt der EU an den Unionsbürgern als Folge tatsächlicher oder vermeintlicher Missstände.

Muss das Dauerprovisorium, als das die Europäische Union seit ihren Anfängen funktioniert hat, also nun in eine Verfassung gegossen werden, um zukunftsfähig zu sein? Einige wesentliche Inhalte des Entwurfs könnten sich als wichtiger erweisen als das Etikett „Verfassung“ - und die sind unter Umständen auch mit Hilfe erprobter Methoden umsetzbar. Die Hauptakteure und –verantwortlichen auf der politischen Bühne der EU könnten aus der Geschichte des Einigungsprozesses gelernt haben, auf Zeit zu spielen, wenn es gelegentlich nicht weitergeht, und auf einen günstigeren Augenblick zu warten oder Blockaden mit einem Schlenker zu umgehen. Die für den Ratifizierungsprozess der EU-Verfassung verhängte „Denkpause“ weist in diese Richtung.

Europas Rolle und Bedeutung in heutiger Zeit ist weder unumstritten noch eindimensional zu erfassen. Einen orientierenden Fingerzeig aber hat der Philosoph Hans-Georg Gadamer gegeben (Das Erbe Europas, 2. Aufl. 1990, S. 31):

Siehe auch


Literatur


  • Gerhard Brunn: Die Europäische Einigung'', Stuttgart 2002.
  • Peter Hüttenberger / Hein Hoebink: Geschichte der europäischen Einigungsbewegung und der Europäischen Gemeinschaften, München 1981.
  • Frank R. Pfetsch: ''Die Europäische Union. Geschichte, Institutionen, Prozesse. 2. Auflage, München 2001.
  • Werner Weidenfeld und Wolfgang Wessels: Europa von A-Z. Taschenbuch der europäischen Integration, 8. Aufl., Bonn 2002 (auch bei der BPB erhältlich).

Weblinks


Europäische Geschichte | Geschichte der Europäischen Union

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