Nach dem Zweiten Weltkrieg gab es zunächst Widerstände gegen die Gründung einer neuen deutschen Armee, sowohl von Seiten der Besatzungsmächte als auch von Teilen der Bevölkerung. In den folgenden Jahren nahmen aber die Stimmen zu, die eine Wiederbewaffnung der Bundesrepublik Deutschland forderten. Die Geburtsstunde der Bundeswehr selbst schlug schließlich am 12. November 1955, als den ersten Soldaten ihre Ernennungsurkunden überreicht wurden. Die Geschichte der Bundeswehr umfasst vorausgehende Debatten und die Entwicklung der Bundeswehr seit 1955.
Konrad Adenauer bezeichnete bereits im März 1949 den vollen Beitritt eines westdeutschen Staates zur NATO als eine vordringliche Aufgabe der ersten westdeutschen Regierung und spricht im Dezember 1949 erstmals öffentlich über die damit zusammenhängende Wiederbewaffnung. Anfang der 1950er Jahre rückte zunehmend der Ost-West Konflikt in den Fokus der deutschen Regierung. Adenauer ernannte am 24. Mai 1950 den ehemaligen Panzergeneral Gerhard Graf von Schwerin zu seinem Berater in technischen Fragen der Sicherheit. Er sollte im Geheimen Vorbereitungen zum Aufbau westdeutscher Streitkräfte treffen. Besonders der am 27. Juni 1950 beginnende Koreakrieg verstärkte sowohl in Deutschland wie auch im Westen Europas und in den USA Bestrebungen, deutsche Streitkräfte für die Abwehr einer Bedrohung aus dem Osten aufzustellen, damals als „westdeutschen Verteidigungsbeitrag“ bezeichnet. Der damals regierende Konrad Adenauer (CDU) war der Meinung, eine neue deutsche Armee sei notwendig, um den Westen und seine Demokratie zu schützen und dadurch mehr Stabilität und Stärke der Demokratie zu erreichen. So könne sich die westliche Demokratie in der Bundesrepublik gegen das antidemokratische System der DDR wehren.
Für Adenauer spielte außerdem die Erlangung der weitgehenden Souveränität der Bundesrepublik Deutschland, die noch immer durch das Besatzungsstatut stark eingeschränkt war, eine wichtige Rolle. In den Verhandlungen mit den Alliierten galt für ihn der Grundsatz: Wiederbewaffnung gegen Souveränität.
Vom 5. bis zum 9. Oktober 1950 tagte eine Kommission ehemaliger hoher Wehrmachtsangehöriger im Eifelkloster Himmerod. Sie verfassten eine „Denkschrift über die Aufstellung eines deutschen Kontingents im Rahmen einer internationalen Streitmacht zur Verteidigung Westeuropas“, in der erstmals Strukturen und Umfänge neuer deutscher Streitkräfte beschrieben wurden, die so genannte Himmeroder Denkschrift. Sie enthielt auch erste Überlegungen zur inneren Ordnung der Bundeswehr, der später so genannten Inneren Führung.
Am 26. Oktober 1950 berief Konrad Adenauer Theodor Blank zum Beauftragten des Bundeskanzlers für die mit der Vermehrung der alliierten Truppen zusammenhängenden Fragen. Aus diesem so genannten Amt Blank entstand später das Bundesministeriums der Verteidigung. Die Arbeit des Amts Blank, die der Vorbereitung einer Wiederbewaffnung diente, widersprach eigentlich den Bestimmungen der Alliierten, wonach Deutschland langfristig entmilitarisiert bleiben sollte; sie war jedoch den Westalliierten bekannt und wurde von ihnen angesichts des sich abzeichnenden Kalten Krieges geduldet und sogar gefördert.
Am 16. März 1951 wurde der Bundesgrenzschutz gegründet. Die mit Infanteriewaffen und Schützenpanzern ausgestattete Polizeitruppe gilt in ihrer damaligen Form als Vorläuferorganisation der Bundeswehr und stellte das Gegenstück zu den kasernierten Einheiten der Deutschen Volkspolizei der DDR dar.
Die innenpolitischen Widerstände gegen eine Wiederbewaffnung der Bundesrepublik waren enorm. Vor allem die beiden großen Parteien SPD und CDU waren völlig gegensätzlicher Meinung über die Frage, ob es moralisch zu verantworten sei, dass Deutschland nach der Hitler-Diktatur jemals wieder über eine Armee verfügen sollte. Dass schließlich die Bundeswehr gegründet werden konnte, ist vor allem auf das überragende Wahlergebnis für die CDU bei der Wahl zum Zweiten Deutschen Bundestag 1953, bei der 50,2 % der Stimmen auf Adenauers CDU entfielen. Trotzdem führte schon die Debatte um die Wiederbewaffnung zur Gründung von Friedensbewegungen wie z. B. der „Ohne-mich-Bewegung“.
Am 26. Februar 1954 wird im Deutschen Bundestag über einen „deutschen Wehrbeitrag“ debattiert. Das war nötig geworden, weil die auch von der Bundesrepublik angenommenen Verträge über die Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG) die Schaffung einer gemeinsamen Armee in Westeuropa vorsahen. Schließlich wird nach der dritten Lesung die 1. Wehrnovelle („Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes“) mit 2/3-Mehrheit (v. a. durch Mitglieder CDU/CSU-Fraktion) angenommen. Auch der Bundesrat stimmte zu, sodass das Gesetz mit der Unterzeichnung durch Bundespräsident Theodor Heuss am 26. März 1954 in Kraft treten konnte. Das Grundgesetz wurde in drei Punkten geändert:
Sofort nach Inkrafttreten der Verfassungsänderung wurde mit der Rekrutierung Freiwilliger für die neue europäische Armee, die in den EVG-Verträgen vorgesehen war, begonnen. Als allerdings am 31. August 1954 die französische Nationalversammlung die Verabschiedung des EVG-Vertrages vertagte, war diese Armee gescheitert. Es musste eine neue Möglichkeit für einen deutschen Wehrbeitrag gesucht werden.
Am 12. November 1955, überreichte Theodor Blank den ersten 101 freiwilligen Soldaten ihre Ernennungsurkunden. Anfang des folgenden Jahres wurden die ersten drei Standorte in Betrieb genommen und insgesamt 1000 Soldaten dort stationiert:
Mit der Wahl des 12. Novembers als Tag der Gründung der neuen deutschen Streitkräfte zeigte sich bereits, in welcher Tradition die Bundeswehr stehen sollte: Der 12. November 1955 war der 200. Geburtstag des preußischen Generals Gerhard von Scharnhorst, der sich um die preußische Heeresreform von 1807 bis 1813 verdient machte. Hervorzuheben ist die Schaffung eines Reservisten- und Wehrpflichtsystems mit der gedanklichen Grundlage „jeder Bürger eines Staates müsse zugleich dessen geborener Verteidiger sein“ (bundeswehr.de). Scharnhorst hatte außerdem auf die Abschaffung der Prügelstrafe im preußischen Militär hingewirkt.
1956 wechselten 9.572 der ca. 17.000 Beamten des damals noch militärisch gegliederten Bundesgrenzschutzes (heute Bundespolizei) freiwillig zur Bundeswehr.
Besonders problematisch in den Anfangsjahren der Bundeswehr war die Einstellung neuer Offiziere höherer Dienstgrade. Eine „saubere“ Besetzung dieser Posten war kaum möglich, da nahezu alle militärisch Vorgebildeten Deutschen eine belastete Vergangenheit während der Nazi-Diktatur hatten, solche Personen aber zur Schaffung einer Führungsstruktur unbedingt notwendig waren. Um das Risiko die „falschen“ Soldaten einzustellen zu minimieren, wurden alle Offiziere vom Oberst aufwärts durch den Personalgutachterausschuss überprüft, ein Gremium aus 38 Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung und nach Bestätigung durch den Bundestag ernannt worden waren. Dieser Ausschuss prüfte bis zum 25. November 1957 insgesamt 600 Bewerber, nahm 486 an und lehnte 53 ab.Norbert M. Arnoldi: Chronologie der Bundeswehr (Teil 1), Abrufdatum: 17. April 2006, 18 Uhr Auf den Vorwurf, alle hohen Offiziere hätten in der Wehrmacht gedient, antwortete Bundeskanzler Adenauer sinngemäß, die NATO „nehme ihm keine 18-jährigen Generäle ab“.
Schon vor der Gründung der Bundeswehr wurde in der Himmeroder Denkschrift ein Wehrpflichtsystem vorgeschlagen, da nur so eine angemessene Truppenstärke erreicht werden könne. Außerdem sollte die Wehrpflicht ein enges Bindeglied zwischen Staat bzw. Staatsbürgern und Armee sein. So sollte die Bildung eines „Staats im Staat“, wie er sich mit der Reichswehr in der Weimarer Republik nach dem Versailler Vertrag herausbildete, vermieden werden. Auch ist die Wehrpflicht fester Bestandteil der Idee des „Staatsbürgers in Uniform“. Mit dem Erlass des Wehrpflichtgesetzes vom 7. Juli 1956 wurde der Vorschlag der Himmeroder Denkschrift dann umgesetzt und die zunächst 12-monatige allgemeine Wehrpflicht eingeführt, sodass noch im gleichen Jahr die ersten Wehrdienstleistenden eingezogen werden konnten. Auf erst wenige Wehrdienstleistende 1956 im Heer kamen dann am 11. April 1957 weitere 10.000 Wehrdienstleistende, sowie am 16. Januar 1958 weitere 7.600 Wehrpflichtige erstmals auch in Luftwaffe und Marine. Bis 1960 dienten in der Bundeswehr zusätzlich zu den freiwilligen Soldaten bereits 268.629 GrundwehrdienstleistendeBeitrag der „Agence France-Presse“ auf 123recht.net: Oberstes Gericht verhandelt über Einberufungspraxis der Bundeswehr, 18.01.2005, Seite 4. Abrufdatum 19. Dezember 2005, 16 Uhr. Darüber hinaus war es auch möglich seinen Wehrdienst beim Bundesgrenzschutz abzuleisten. Bis heute (2005) leisteten über 8 Millionen junge Männer in Deutschland ihren Wehrdienst.
Offiziell eingeführt wurde der Begriff „Innere Führung“ am 10. März 1953, obwohl das Konzept bereits in der Himmeroder Denkschrift entworfen wurde. Seine praktische Umsetzung fand die Konzeption insbesondere im Juni 1958 mit der Bildung des „Beirats für Innere Führung“, der aus zivilen Persönlichkeiten vieler Bereiche der Gesellschaft besteht und die Praxis der Inneren Führung beobachtet und begleitet, und 1959 mit der Schaffung der besonders bemerkenswerten Institution des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages. Der Wehrbeauftragte, der Hilfsorgan des Bundestages bei der Ausübung von Kontrolle über das Militär ist, ist mit weit reichenden Befugnissen ausgestattet. Jeder Soldat kann sich ohne Einhaltung des Dienstweges an den Wehrbeauftragten wenden, wenn er Beschwerden oder Vorschläge hat und hat deswegen keine Benachteiligung zu befürchten.
Als am 3. Juni 1957 bei einer Übung 15 Wehrpflichtige ertranken, gab es um die neue Bundeswehr einen ersten Skandal. Ein Unteroffizier des Luftlandejägerbataillons in Kempten befahl seinen Untergebenen, ungesichert die Iller zu durchqueren. Dies war zwar im Vorfeld verboten wordenAlmut Lüder interviewt Wolfgang Schneiderhan: „Die Zeit der Masseneinsätze ist vorbei“, „Das Parlament“ 21/2005 vom 23.05.2005. Abrufdatum 19. Dezember 2005, 17 Uhr, trotzdem wurde die gefährliche Übung durchgeführt, bei der schließlich 15 Rekruten zu Tode kamen. In der Folge dieses Unglücks wurde das Soldatenhilfswerk der Bundeswehr gegründet, das Soldaten und ihren Angehörigen in Not unterstützt.
Am 25. Juli 1963 bricht auf einem Gepäckmarsch der 19-jährige Rekrut Gert Trimborn wegen der Hitze zusammen und stirbt eine Woche später im KrankenhausFilm von Heinrich Billstein: Der Fall Nagold „GeschichtsZeit“ (WDR) 21/2005 vom 28.09.2001. Abrufdatum 19. Dezember 2005, 18 Uhr. Es wird bekannt, dass in der betreffenden Ausbildungskompanie 6/9 nicht den Vorschriften entsprechende Ausbildungsmethoden an der Tagesordnung waren, woraufhin der befehlshabende General die Kompanie komplett auflöste. In mehreren Gerichtsprozessen werden die Verantwortlichen, von denen einer als „Schleifer von Nagold“ bekannt wurde, zur Rechenschaft gezogen.
Beide Vorfälle lösten sowohl in der Bundeswehr als auch in der Öffentlichkeit die Diskussion darüber aus, ob die betroffenen Soldaten als Staatsbürger in Uniform nicht den unrechtmäßigen Befehlen hätten widersprechen müssen und insbesondere, inwiefern das Prinzip der Inneren Führung versagt haben könnte.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass in den frühen 60er Jahren durchaus Probleme bestanden, die größtenteils von übernommenen Wehrmachtsoffizieren verursacht wurden. Diese Soldaten lehnten das Konzept der Inneren Führung ab, da sie eine „Verweichlichung“ ihrer Untergebenen fürchteten, wenn sie die Grundsätze der Verfassung in Bezug auf Menschenrechte und Demokratie auch in der Armee anwendeten.
Der erste große Hilfseinsatz fand dann im Januar 1965 statt, als es in Algerien zu einem Erdbeben kam. Die Bundeswehr beteiligte sich an der internationalen Hilfsaktion mit insgesamt 12 Maschinen des Typs Noratlas der Lufttransportgeschwader 62 und 63, die Hilfsgüter in die Katastrophenregion flogen.
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