Ein Geschäftsführer ist die Person, die in einem Unternehmen oder einem anderen Personenzusammenschluss (etwa einem größeren Verein oder auch einer Parlamentsfraktion) die Geschäfte leitet.
Im besonderen wird das Organ der Gesellschaft mit beschränkter Haftung als Geschäftsführer bezeichnet. Weiterhin führen häufig die Mitglieder des hauptamtlichen Führungskreises von Kammern und Verbänden die Amtsbezeichnung Geschäftsführer als Ehrentitel in Abgrenzung zum Hauptgeschäftsführer. Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich. Gegenüber Dritten (also im Außenverhältnis) ist seine Vertretungsmacht unbeschränkt (gegebenenfalls gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer, die Alleinvertretungsbefugnis ist ein Sonderfall). Er hat aber im Innenverhältnis den Entscheidungen der Gesellschafterversammlung zu folgen. Der Geschäftsführer wird durch die Gesellschafterversammlung der GmbH bestellt und abberufen. Die Verpflichtung der Gesellschaft, ihm für seine Dienste ein Gehalt zu zahlen, folgt aus dem zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer abgeschlossenen Geschäftsführervertrag.
Siehe auch: GmbH-Geschäftsführer-Haftung
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"Geschäftsführer".
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