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Ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) stellt in der Schweiz die vertragliche Grundlage für jeden Arbeitsvertrag eines bestimmten Berufes bzw. für sämtliche Arbeitsverhältnisse in einer bestimmten Branche. In Deutschland heißt es Tarifvertrag und in Österreich Kollektivvertrag. Im Gesamtarbeitsvertrag werden in der Regel Arbeitszeiten, Ferien, Kündigungsfrist und Mindestlöhne festgelegt. Der Gesamtarbeitsvetrag wird jeweils zwischen den Gewerkschaften und Unternehmerverbänden ausgehandelt. Es gibt sowohl gesamtschweizerische wie auch kantonale Gesamtarbeitsverträge.

Es gibt verschiedene Gesamtarbeitsverträge:

  • Der Gesamtarbeitsvertrag ist nur bindend für die Unternehmen, die Mitglied des jeweiligen Unternehmerverbandes sind.
  • Der Gesamtarbeitsvertrag ist nur bindend für das Unternehmen, das den Vertrag abgeschlossen hat.
  • Der Gesamtarbeitsvertrag kann von der Kantonsregierung für allgemeinverbindlich erklärt werden. Dieser ist dann für alle Arbeitgeber im Kanton verbindlich.
  • Der Gesamtarbeitsvertrag kann vom Bundesrat für allgemeinverbindlich erklärt werden. Dieser ist dann für alle Arbeitgeber verbindlich.

Weblinks


Tarifvertragsrecht | Recht (Schweiz)

 

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