Ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) stellt in der Schweiz die vertragliche Grundlage für jeden Arbeitsvertrag eines bestimmten Berufes bzw. für sämtliche Arbeitsverhältnisse in einer bestimmten Branche. In Deutschland heißt es Tarifvertrag und in Österreich Kollektivvertrag. Im Gesamtarbeitsvertrag werden in der Regel Arbeitszeiten, Ferien, Kündigungsfrist und Mindestlöhne festgelegt. Der Gesamtarbeitsvetrag wird jeweils zwischen den Gewerkschaften und Unternehmerverbänden ausgehandelt. Es gibt sowohl gesamtschweizerische wie auch kantonale Gesamtarbeitsverträge.
Es gibt verschiedene Gesamtarbeitsverträge:
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"Gesamtarbeitsvertrag".
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