Gerhard Noodt (* 4. September 1647 in Nimwegen; † 15. August 1725) war Jurist der eleganten Schule in den Niederlanden.
Nach dem Weggang aus Nimwegen wechselt er nach Franeker, dort bleibt er bis 1684. Anschließend war er für 2 Jahre Professor in Utrecht und dann bis zu seinem Tod 1725 in Leiden. Er wurde Rektor der Leidener Universität.
Gleichzeitig forderte er aber auch die Einführung des Naturrechts als eigenes Lehrfach.
In seinen Leidener Rektoratsreden klingen aufklärerische Gedanken an. Noodt sprach sich dafür aus, dass dem Fürsten vom Volk die Macht wieder genommen werden könne (1699: Dissertatio de jure summi imperii et lege regia). In seiner zweiten berühmten Rede von 1706 vertrat er die Auffassung, dass die Untertanen gegenüber dem Herrscher in Religionsfragen absolut frei seien.
Zu der heftig diskutierten Frage, ob es verboten sei, Zinsen zu nehmen, sprach Noodt sich gegen das Zinsverbot aus, trotz der eindeutig verneinenden Bibelstellen und eines päpstlichen Verbots. Er begründet dies damit, dass die Gewinne aus geliehenem Geld eigentlich dem Eigentümer zustehe, sodass es gerecht sei, den Eigentümer durch Zinsen zu entschädigen. Das biblische Zinsverbot hielt Noodt für unbeachtlich, da es kein jus gentium sei, sondern nur für die Juden untereinander gelte.
Mann | Niederländer | Rechtswissenschaftler (17. Jh.) | Rechtswissenschaftler (18. Jh.) | Geboren 1647 | Gestorben 1725 | Rechtsgeschichte
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