Als gerechten Krieg (lateinisch bellum iustum) bezeichnet das christliche Mittelalter einen Krieg, der nach den Hauptkriterien der kirchlichen Lehre vom gerechten Krieg geführt wird:
Diese Theorie wirkte über die humanistische Rechtstradition der Neuzeit auf das moderne Völkerrecht ein. Heute gilt ein Krieg in den meisten westlichen Staaten vor allem dann als gerecht, wenn er von einem Mandat der UNO als legitime Selbstverteidigung eines Staates oder einer Staatengemeinschaft autorisiert wurde. Darüber entscheidet vor allem der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen. In der Realität legitimieren kriegführende, kriegsbeteiligte und kriegsunterstützende Staaten jedoch auch Kriege ohne ein solches Mandat sehr oft als gerecht.
Der Begriff des gerechten Krieges ist vom Heiligen Krieg zu unterscheiden: Dieser Begriff bezeichnet Kriege, die aus besonderen religiösen Gründen gerechtfertigt werden. Im Bereich des Islam enthält die Lehre vom Dschihad mit beiden Begriffen verwandte Vorstellungen.
Die Kirchenväter lehnten zwar den Kriegsdienst der Christen rigoros ab, nicht aber ebenso eindeutig die Kriege römischer Kaiser. Sie erkannten zunehmend eine Schutz- und Ordnungsaufgabe des römischen Staates gegenüber „Heiden" bzw. „Barbaren" an und schlossen seit Tertullian auch Soldaten in die christliche Fürbitte ein. Schon Origenes griff Ciceros Unterscheidung des gerechten vom ungerechten Krieg auf (Contra Celsum IV, 82; VIII, 73) und bahnte dem Gedanken einer Arbeitsteilung zwischen Staat und Kirche und der katholischen Zweistufenethik den Weg: Danach hatten nur christliche Amtsträger die Forderungen der Bergpredigt Jesu zu erfüllen, während Staatsbeamte unter Umständen auch als Christen am Kriegsdienst teilnehmen durften.
Die Konstantinische Wende veränderte die Situation des Christentums grundlegend: Es war nun erlaubte und privilegierte Religion, deren Theologen sich für die Staatsordnung mitverantwortlich sahen. Die von Diokletian noch verfolgten getauften Soldaten durften ab 313 in das römische Heer zurückkehren, die Kirche schloss 314 ihrerseits jeden Deserteur - auch Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - aus der Heilsgemeinschaft aus, indem sie ihnen den Empfang der Sakramente verweigerte.
Augustinus stellte heraus, dass das Ziel des gerechten Krieges die Wiederherstellung der Rechtsordnung sein muss, also ein Frieden mit dem besiegten Gegner, nicht dessen Vernichtung (recta intentio). Er setzte ferner noch ohne Problematisierung voraus, dass der gerechte Krieg nur von einer dazu legitimierten Regierung - dem römischen Kaiser - geführt werden darf (legitima auctoritas) und sein Anlass die Verletzung oder Bedrohung der Rechtsordnung sein muss (causa iusta). Diese drei Hauptkriterien blieben für die Weiterentwicklung der Lehre vom iustum bellum in der Folgezeit maßgebend.
Die Scholastik arbeitete Augustins Kriterien immer genauer aus und erwog kasuistisch alle möglichen Situationen, um sie darin zur Geltung zu bringen. Thomas von Aquin nannte als Bedingungen für einen gerechten Krieg:
Angesichts der häufigen Massaker an Andersgläubigen und Raubzügen von Heeren, die Hungersnöte und Seuchen zur Folge hatten, ergänzten aber schon Spätscholastiker des 16. Jahrhunderts wie Franz von Vitoria, Franciscus Suárez und Luis de Molina das Kriterium des debitus modus: der „geschuldeten Weise", also einer dem Friedensziel gemäßen Kriegführung. Dabei stellten sie die notwendige Verhältnismäßigkeit der Mittel zu den Zielen heraus: Wo die Schäden durch den Krieg absehbar größer wären als die abgewehrten Schäden, könne es sich nicht um einen gerechten Krieg handeln. Ein übermäßiger Verschleiß menschlicher wie technischer Ressourcen sei zu vermeiden. Die Missstände nach dem Krieg sollten nicht die Missstände vor dem Krieg in den Schatten stellen.
Nur die legitime Regierung darf die Rechtsordnung gegen „Verbrecher" von außen schützen: Damit reduzierte Luther die scholastischen Kriterien weitgehend auf die causa iusta und setzte angreifende Andersgläubige tendenziell mit Kriminellen gleich. Auf dieser Linie bejahte er die bewaffnete Verteidigung der evangelischen Territorien gegen Kaiser und Papst, aber auch deren Verteidigungsmaßnahmen gegen die „Türkengefahr" als gerecht. Einen Kreuzzug gegen die Türken aber lehnte er als ungerechten Religionskrieg ab. Doch diese Unterscheidung von Abwehr- und ideologisch motiviertem Angriffskrieg konnte die späteren Konfessionskriege mit ihren verheerenden Wirkungen im Dreißigjährigem Krieg nicht verhindern.
Aufgrund seiner kritiklosen Anerkennung der Obrigkeit lag es Luther fern, die recta intentio der kriegführenden Regierung und den debitus modus im Kriegsverlauf zu überprüfen: Dies sah er gemäß seiner Trennung von geistlichem und weltlichem Amt nicht länger als kirchliche Aufgabe an.
Die Täuferbewegung, die die Gebote der Bergpredigt Jesu auch auf die politische Gestaltung der von ihnen beherrschten Kommunen anwenden wollte und daraus einen christlichen Pazifismus folgerte, lehnte Luther scharf ab. Gegen sie ermutigte er alle Fürsten, gleich ob katholisch oder evangelisch, zu äußerster Gewaltanwendung. Dies wie auch sein Aufruf an die Fürsten zum Niederschlagen der aufständischen Bauern zeigt, dass er selbst die Trennung von Religion und Politik nicht durchhielt.
In der Neuzeit kamen noch folgende Bedingungen hinzu:
Auf katholischer Seite wurde das ius ad bellum auf eine sittlich begründete Verteidigung reduziert, sowie eine anerkannte Weltautorität gefordert.
In den Auseinandersetzungen des Kalten Krieges suchten die Kirchen in beiden Teilen Deutschlands in den 1980er Jahren die Idee eines „Gerechten Friedens“ anstelle der Lehre vom Gerechten Krieg zu etablieren. Nach dem Fall des Eisernen Vorhangs wird jedoch wieder verstärkt für das Verteidigungsrecht, militärische Zwangsmaßnahmen bzw. humanitäre Interventionen argumentiert.
Ethische Handlung | Kriegsart | Politischer Begriff
Just War | Doctrine de la guerre juste | Doktrin tentang Perang yang Sah
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"Gerechter Krieg".
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