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Als gerechten Krieg (lateinisch bellum iustum) bezeichnet das christliche Mittelalter einen Krieg, der nach den Hauptkriterien der kirchlichen Lehre vom gerechten Krieg geführt wird:

  • von einer legitimen Regierung
  • aus einem legitimen Grund
  • mit dem Ziel eines Rechtsfriedens mit dem Gegner,
  • auf eine diesem Ziel gemäße Weise.

Diese Theorie wirkte über die humanistische Rechtstradition der Neuzeit auf das moderne Völkerrecht ein. Heute gilt ein Krieg in den meisten westlichen Staaten vor allem dann als gerecht, wenn er von einem Mandat der UNO als legitime Selbstverteidigung eines Staates oder einer Staatengemeinschaft autorisiert wurde. Darüber entscheidet vor allem der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen. In der Realität legitimieren kriegführende, kriegsbeteiligte und kriegsunterstützende Staaten jedoch auch Kriege ohne ein solches Mandat sehr oft als gerecht.

Der Begriff des gerechten Krieges ist vom Heiligen Krieg zu unterscheiden: Dieser Begriff bezeichnet Kriege, die aus besonderen religiösen Gründen gerechtfertigt werden. Im Bereich des Islam enthält die Lehre vom Dschihad mit beiden Begriffen verwandte Vorstellungen.

Geschichte


Antike

Die im Begriff des „gerechten" Krieges enthaltene Unterscheidung vom „ungerechten" Krieg stammt aus dem Staatsrechtsdenken des Römischen Reiches und wurde zuerst von Cicero (De officiis I,11, 34ff; De re publica 3, 23.35) eingeführt.

Die Kirchenväter lehnten zwar den Kriegsdienst der Christen rigoros ab, nicht aber ebenso eindeutig die Kriege römischer Kaiser. Sie erkannten zunehmend eine Schutz- und Ordnungsaufgabe des römischen Staates gegenüber „Heiden" bzw. „Barbaren" an und schlossen seit Tertullian auch Soldaten in die christliche Fürbitte ein. Schon Origenes griff Ciceros Unterscheidung des gerechten vom ungerechten Krieg auf (Contra Celsum IV, 82; VIII, 73) und bahnte dem Gedanken einer Arbeitsteilung zwischen Staat und Kirche und der katholischen Zweistufenethik den Weg: Danach hatten nur christliche Amtsträger die Forderungen der Bergpredigt Jesu zu erfüllen, während Staatsbeamte unter Umständen auch als Christen am Kriegsdienst teilnehmen durften.

Die Konstantinische Wende veränderte die Situation des Christentums grundlegend: Es war nun erlaubte und privilegierte Religion, deren Theologen sich für die Staatsordnung mitverantwortlich sahen. Die von Diokletian noch verfolgten getauften Soldaten durften ab 313 in das römische Heer zurückkehren, die Kirche schloss 314 ihrerseits jeden Deserteur - auch Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - aus der Heilsgemeinschaft aus, indem sie ihnen den Empfang der Sakramente verweigerte.

Mittelalter

Nachdem das Christentum 380 Staatsreligion wurde und 416 ein Erlass des Kaisers Theodosius II. verfügte, dass nur noch Christen in die Armee aufgenommen werden durften, zog Augustinus von Hippo 420 daraus die Konsequenzen: Er formulierte die christliche Lehre vom Gerechten Krieg, die das Verhältnis des großkirchlichen Christentums zum Krieg im gesamten Mittelalter bestimmte. Von nun an besaß die im Urchristentum angelegte prinzipielle Ablehnung des Krieges und Kriegsdienstes keine theologische Rückendeckung mehr: Es ging nur noch darum, die Kriegsbeteiligung der Christen pädagogisch, seelsorgerlich und rechtlich zu regulieren.

Augustinus stellte heraus, dass das Ziel des gerechten Krieges die Wiederherstellung der Rechtsordnung sein muss, also ein Frieden mit dem besiegten Gegner, nicht dessen Vernichtung (recta intentio). Er setzte ferner noch ohne Problematisierung voraus, dass der gerechte Krieg nur von einer dazu legitimierten Regierung - dem römischen Kaiser - geführt werden darf (legitima auctoritas) und sein Anlass die Verletzung oder Bedrohung der Rechtsordnung sein muss (causa iusta). Diese drei Hauptkriterien blieben für die Weiterentwicklung der Lehre vom iustum bellum in der Folgezeit maßgebend.

Die Scholastik arbeitete Augustins Kriterien immer genauer aus und erwog kasuistisch alle möglichen Situationen, um sie darin zur Geltung zu bringen. Thomas von Aquin nannte als Bedingungen für einen gerechten Krieg:

  • die legitima potestas, also das Alleinrecht der Regierung zur Kriegserklärung,
  • die causa iusta, also den gerechten Kriegsgrund (vor allem einen Angriff von außen oder innen auf die Staatsordnung) und
  • die recta intentio, also den Willen zur Wiederherstellung der Gerechtigkeit einschließlich einer Vergeltungsabsicht, aber ohne Motive von Habgier, Hass, Rache oder Ehrgeiz. Dies schloss den Angriffskrieg ausdrücklich nicht aus. Denn auch der präventive Abwehrkampf gegen Heiden und Ketzer konnte aus dieser katholischen Sicht ein legitimer Kriegsgrund sein: So wurden auch die Kreuzzüge als gerechte Kriege ausgegeben und legitimiert.

Angesichts der häufigen Massaker an Andersgläubigen und Raubzügen von Heeren, die Hungersnöte und Seuchen zur Folge hatten, ergänzten aber schon Spätscholastiker des 16. Jahrhunderts wie Franz von Vitoria, Franciscus Suárez und Luis de Molina das Kriterium des debitus modus: der „geschuldeten Weise", also einer dem Friedensziel gemäßen Kriegführung. Dabei stellten sie die notwendige Verhältnismäßigkeit der Mittel zu den Zielen heraus: Wo die Schäden durch den Krieg absehbar größer wären als die abgewehrten Schäden, könne es sich nicht um einen gerechten Krieg handeln. Ein übermäßiger Verschleiß menschlicher wie technischer Ressourcen sei zu vermeiden. Die Missstände nach dem Krieg sollten nicht die Missstände vor dem Krieg in den Schatten stellen.

Reformation

Martin Luther gab der katholischen Kriegsethik mit seiner Zwei-Reiche-Lehre eine neue Basis. Er übernahm die grundsätzliche Bejahung eines gerechten Krieges, reduzierte ihn aber auf die reine Selbstverteidigung einer legitimen „Obrigkeit". Angriffs- und Religionskriege schloss er aus den legitimen Kriegsgründen aus. Christen dürfen ihren Glauben nicht mit Gewalt verteidigen. Als Staatsbeamte aber sind sie zum notwendigen Gewaltgebrauch im Dienst der Rechts- und Friedensordnung verpflichtet. Dabei dürfen sie ein gutes Gewissen haben, da sie sowohl mit ihrem Gewaltverzicht im Privatbereich wie mit ihrem Gewaltgebrauch in der Politik an Gottes Erhaltungswillen zur Erlösung der Welt mitwirken (Ob Kriegsleute in seligem Stande sein können 1526).

Nur die legitime Regierung darf die Rechtsordnung gegen „Verbrecher" von außen schützen: Damit reduzierte Luther die scholastischen Kriterien weitgehend auf die causa iusta und setzte angreifende Andersgläubige tendenziell mit Kriminellen gleich. Auf dieser Linie bejahte er die bewaffnete Verteidigung der evangelischen Territorien gegen Kaiser und Papst, aber auch deren Verteidigungsmaßnahmen gegen die „Türkengefahr" als gerecht. Einen Kreuzzug gegen die Türken aber lehnte er als ungerechten Religionskrieg ab. Doch diese Unterscheidung von Abwehr- und ideologisch motiviertem Angriffskrieg konnte die späteren Konfessionskriege mit ihren verheerenden Wirkungen im Dreißigjährigem Krieg nicht verhindern.

Aufgrund seiner kritiklosen Anerkennung der Obrigkeit lag es Luther fern, die recta intentio der kriegführenden Regierung und den debitus modus im Kriegsverlauf zu überprüfen: Dies sah er gemäß seiner Trennung von geistlichem und weltlichem Amt nicht länger als kirchliche Aufgabe an.

Die Täuferbewegung, die die Gebote der Bergpredigt Jesu auch auf die politische Gestaltung der von ihnen beherrschten Kommunen anwenden wollte und daraus einen christlichen Pazifismus folgerte, lehnte Luther scharf ab. Gegen sie ermutigte er alle Fürsten, gleich ob katholisch oder evangelisch, zu äußerster Gewaltanwendung. Dies wie auch sein Aufruf an die Fürsten zum Niederschlagen der aufständischen Bauern zeigt, dass er selbst die Trennung von Religion und Politik nicht durchhielt.

Neuzeit

Vor allem seit Hugo Grotius wurde die christliche Vorstellung vom gerechten Krieg mehr und mehr durch das säkulare Völkerrecht verdrängt, für das andere Maßstäbe gelten. Im 19. und 20. Jahrhundert kamen weitere Bedingungen hinzu. Heute gewinnt die Auffassung, dass ein legitimer Krieg die Zustimmung der UNO erfordert, an Boden, ohne sich jedoch bisher durchgesetzt zu haben.

In der Neuzeit kamen noch folgende Bedingungen hinzu:

  • Krieg ist ultima ratio. Solange nicht alle vernünftigen diplomatischen und politischen Mittel ausgeschöpft sind, kann man von Gerechtem Krieg nicht sprechen.
  • Ein gerechter Krieg unterscheidet bei der Auswahl seiner Ziele. Er richtet sich gegen die militärischen Verursacher des Übels und schont die Zivilbevölkerung. Er unterlässt die Bombardierung ziviler Wohngebiete, die kein militärisches Ziel darstellen, sowie Terrorakte oder Repressalien gegen die Zivilbevölkerung.
  • Ein gerechter Krieg hat das Prinzip der Proportionalität zu achten. Die aufgewendete Stärke hat dem Übel zu widerstehen, und dem Guten zum Wachstum zu verhelfen. Je höher die Zahl der Kollateralschäden, desto verdächtiger der moralische Anspruch der kriegführenden Partei.
  • Die Folter von Kriegsgegnern ist untersagt.
  • Kriegsgefangene sind human zu behandeln.

Nach 1945

Die Folgen der großen Kriege des 20. Jahrhunderts leiteten auf kirchlicher Seite ein Umdenken ein. Die 1. Vollversammlung des ÖRK (1948) formulierte mit dem Satz Krieg soll nach Gottes Willen nicht sein eine grundsätzliche Absage an eine Gerechtigkeit moderner (Nuklear-)Kriege, sowie eine Absage an die ultima-ratio-Option. Auch der prinzipielle Pazifismus fand Unterstützer.

Auf katholischer Seite wurde das ius ad bellum auf eine sittlich begründete Verteidigung reduziert, sowie eine anerkannte Weltautorität gefordert.

In den Auseinandersetzungen des Kalten Krieges suchten die Kirchen in beiden Teilen Deutschlands in den 1980er Jahren die Idee eines „Gerechten Friedens“ anstelle der Lehre vom Gerechten Krieg zu etablieren. Nach dem Fall des Eisernen Vorhangs wird jedoch wieder verstärkt für das Verteidigungsrecht, militärische Zwangsmaßnahmen bzw. humanitäre Interventionen argumentiert.

Kritik


Das Konzept des gerechten Krieges wird von Pazifisten weitgehend abgelehnt, weil ihrer Auffassung nach
  • Krieg, insbesondere in Anbetracht der Vernichtungskraft der modernen Waffen, kein unter ethischen Gesichtspunkten zu rechtfertigendes und verhältnismäßiges Mittel zur Herstellung gerechter Verhältnisse sein kann. Im Gegenteil bildet das durch einen Krieg verursachte Leid häufig den Keim für den nächsten Krieg, wie an der Entwicklung nach dem Ersten Weltkrieg gezeigt werden kann.
  • die "Zähmung" und Begrenzung von Kriegsführung zum Scheitern verurteilt ist, da sich mit der stets postulierten Gerechtigkeit der eigenen Sache und der in Gang gesetzten Gewaltspirale jede Maßnahme und Eskalation bis hin zum totalen Krieg (scheinbar) rechtfertigen lässt. In diesem Zusammenhang ist auch die Fragwürdigkeit der Unterscheidung zwischen Kombattanten und Zivilisten zu sehen: In Anbetracht von Wehrpflicht und der damit verbundenen Massenmobilisierung ganzer Bevölkerungen ist jede(r) (potentieller) Kombattant, wie sich am deutschen Volkssturm zeigte; zum anderen ist ethisch schwer begründbar, weshalb ein Mensch, der in eine Uniform gezwungen wurde, weniger schützenswert sein sollte als einer, der mit Begeisterung in der Waffenproduktion oder der Aufrechterhaltung der Kriegswirtschaft arbeitet.

Theoretiker des gerechten Krieges


Siehe auch


Weblinks


Grundlagendokument der deutschen Bischöfe: "Gerechter Friede"

Ethische Handlung | Kriegsart | Politischer Begriff

Just War | Doctrine de la guerre juste | Doktrin tentang Perang yang Sah

 

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