Ein Gerüst ist eine vorübergehende, im allgemeinen wiederverwendbare Hilfskonstruktion aus meist standardisierten Gerüstbauteilen aus Holz oder Metall, die als Arbeitsplattform oder als Schutzeinrichtung verwendung findet.
Ein Arbeitsgerüst dient dazu Arbeiten an Bauwerksteilen auszuführen die ansonsten nicht oder nur schwer zugänglich sind wie z. B. Verputzarbeiten oder Arbeiten an der Dachrinne. Es muss ausreichend tragfähig sein, um die darauf Arbeitenden, ihr Arbeitsgerät sowie das erforderliche Arbeitsmaterial zu tragen. Ein Arbeitsgerüst, auf dem nur ein Spengler eine Dachrinne anzubringen hat, kann also in einer leichteren Art ausgeführt sein, als ein Gerüst von dem aus Natursteinarbeiten an der Fassade ausgeführt werden.
Schutzgerüste sind nicht dazu gedacht um von dort aus Arbeiten am Bauwerk auszuführen sondern um die Arbeiter und Passanten gegen Absturz zu sichern oder vor herabfallenden Bauteilen zu schützen. Diese Schutzgerüste sind das Fanggerüst welches Erforderlich ist wo Arbeitsflächen sind die noch keine Absturzsicherung haben, weil z. B. die Wände noch nicht hochgezogen sind. Das Dachfanggerüst ist erforderlich um die auf dem Dach Arbeitenden vor einem tieferen Absturz zu sichern. Das Dachfanggerüst dient auch als Schutz der darunter befindlichen Personen gegen herabfallende Gegenstände. Bei Flächen über denen für einen längeren Zeitraum Arbeiten Ausgeführt werden kann es erforderlich sein Schutzdächer auf Gerüsten anzuordnen um Passanten oder Arbeiter vor herabfallenden Gegenständen sicher zu schützen.
Ein Lehrgerüst ist eine Hilfskonstruktion, die zum Mauern von Bögen und Gewölben verwendet wird.
Im Betonbau kommen Schalungsgerüste zur Unterstützung der leeren Schalungsform zum Einsatz.
Die senkrechten Rahmen stehen auf Füßen, die durch eine Spindel höhenverstellbar sind, so dass Unebenheiten des Untergrundes ausgeglichen werden können. Auf einen Rahmen kann oben ein weiterer Rahmen aufgesteckt werden. Auf die Rahmen werden Böden gelegt, die die Etagen des Gerüstes bilden. Moderne Systemgerüste klemmen die Böden zwischen den beiden Rahmen so ein, dass sie nicht aus Versehen oder durch Windsog herausgehoben werden können. Für einen reibungslosen Auf- und Abbau ist es wichtig, dass alle Rahmen genau senkrecht stehen und alle Gerüstböden waagerecht liegen. Den Auf- und Abstieg zwischen den Etagen ermöglichen die Leitergänge, die heute in der Regel aus speziellen Gerüstböden mit eingearbeiteter Klappe und festmontierter, hochklappbarer Leiter bestehen.
Die Rahmen übernehmen die Ableitung der Lasten in den Baugrund, die Gerüstböden verhindern, dass einzelne Rahmen umfallen. An der Außenseite des Gerüstes werden diagonal verlaufende Streben angebracht, die verhindern, dass das ganze Gerüst in Längsrichtung umsinken kann. Damit es nicht in Querrichtung umfällt, wird das Gerüst in der Regel durch Dübelschrauben am Gebäude verankert. Grundsätzlich ist für jedes Gerüst ein Standsicherheitsnachweis ("Statik") erforderlich. Bei Systemgerüsten kann sie unter der Voraussetzung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs durch die Typenzulassung ersetzt werden.
Die Stützen der Rahmen sind mit Haken versehen, in die in zwei Ebenen Geländer eingehängt werden. Unten muss außerdem ein Bordbrett zwischen die Stützen geklemmt werden, damit man nicht beim Ausrutschen unter den Geländern hindurchgleiten kann. Auch die Schmalseiten werden durch Geländer und Bordbretter gesichert.
Um den Konturen eines Gebäudes (z. B. auskragende Gesimse) folgen zu können, können an die Stützen Kosolen geschraubt werden, in die weitere Belagbohlen eingehängt werden können. Größere Abstände, z.B. für Einfahrten, können durch den Einbau von Gitterträgern überbrückt werden, an denen die untersten Rahmen mit Kupplungen befestigt werden.
DIN 18451 VOB/C Allgemeine Technische Vertragsbedigungen für Bauleistungen. Gerüstarbeiten. bildet meistens die Grundlage für Ausführung und Abrechnung.
Außerdem sind die Arbeitsschutzvorschriften zu beachten.
Der Gerüstbauvertrag besteht aus den Elementen des Aufbaus, der Vorhaltung und des Abbaus. Er hat die Besonderheit, dass das "Werk" nicht in das Eigentum des Bestellers übergeht. Während der Auf- und Abbau des Gerüsts als Werkvertrag zu qualifizieren ist, erfüllt das Vorhalten des Gerüsts die Kriterien des Mietvertrages. Wegen dieser Zwitterstellung ist strittig, welche Rechtsvorschriften auf den Gerüstbauvertrag anzuwenden sind.
Allgemein bezeichnet man als Gerüst auch eine Kletterhilfe, die das Erreichen gewisser Höhen ermöglichen soll. Es gibt dabei Spielgerüste und solche zum Bau.
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