Genusstauglichkeitskennzeichen_01_KMJ.png Genusstauglichkeitskennzeichen ist die amtliche Bezeichnung für ein EU-einheitliches Symbol auf Lebensmittelverpackungen. Die darin enthaltene Betriebsnummer wird auch als Veterinärkontrollnummer bezeichnet.
Man findet es auf Milch und allen Milchprodukten wo es EU-weit durch die Milchverordnung vom 20. Juli 2000 vorgeschrieben ist. Es wird auch für sonstige tierische Lebensmittel verwendet. In Deutschland wird das Kennzeichen von den Veterinäruntersuchungsämtern der Bundesländer vergeben. Das Kennzeichen besagt, das der Betrieb welcher das Produkt zuletzt behandelt bzw. verpackt hat nach EU-weiten Hygienestandards arbeitet und entsprechend überwacht wird. Es ist demnach nicht für den Verbraucher sondern die Überwachungsbehörden gedacht. Der Verbraucher kann aus der Kennzeichnung nur Rückschlüsse auf den Transportweg ziehen. Rückschlüsse z. B. auf die Herkunft der Rohstoffe sind darüber nicht möglich.
Deutsche Genusstauglichkeitskennzeichen bestehen aus einem 4-teiligen Code, z. B. „D-HH-000-EWG“ der von einer Ellipse umrandet ist. Die ersten drei Teile stehen für:
In anderen Ländern können für den zweiten und dritten Teil des Codes andere Regeln gelten.
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