Das veraltete Wort Genugtuung wird durch die Substantivierung von "genug tun" gebildet. Es beschreibt den Zustand der inneren Zufriedenheit, wenn jemand 'seine Arbeit getan' hat. Als ein innerlich bleibendes Gefühl ist es vom sich gegenüber Anderen äußernden Stolz zu unterscheiden. Es ist als Wort ungebräuchlich geworden, seit sich die europäischen Gesellschaften von der Hochachtung der bürgerlichen Arbeit entfernt haben.
In der Bedeutung "Genugtuung geben" (d.h. Jemanden zufrieden stellen) spielt es noch in studentischen Ehrenhändeln im Verbindungswesen eine Rolle; vgl. dazu Satisfaktion.
Im Recht die Wiederherstellung eines verletzten Rechtsgutes, besonders der Ehre, z. B. durch (öffentliche) Entschuldigung oder Zurücknahme (Widerruf); nicht dagegen eine Strafe oder Buße. Emotion
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"Genugtuung".
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