Die Genossenschaftsbewegung tritt als soziale Bewegung in England und auf dem europäischen Festland ab Mitte des 19. Jahrhunderts mit neuen wirtschaftspolitischen Zielsetzungen auf und ist als bedeutender Lösungsversuch derjenigen sozialen Problemen zu verstehen, die der im Wettbewerb sehr effiziente frühe Kapitalismus aufwarf. Genossenschaften in diesem Sinne sind dabei ökonomisch als "fördernde Betriebswirtschaften" (R. Henzler) zu verstehen.
Umfang der Bewegung
Alle in der aufkommenden
Industrialisierung notleidend werdenden
Wirtschaftszweige griffen zu neuen genossenschaftlichen Formen organisatorischer
Selbsthilfe:
Bauern (
Raiffeisen-Genossenschaften),
Handwerker und Einzelhändler (
Kreditgenossenschaften,
Einkaufsgenossenschaften), Wohnungsuchende (
Wohnungsbaugenossenschaften),
Arbeiter als Verbraucher (
Konsumgenossenschaften). (Auch die "
Ritterschaften" des niedergehenden Gutsadels sind in diesem Zusammenhang auffällig.)
Ihre Auswirkung reichte schon früh in die entstehende Arbeiterbewegung, aber auch in die Gewerkschaftsbewegung und den Anarcho-Syndikalismus hinein.
Historische Anbindung
Historisch-terminologisch griff die Genossenschaftsbewegung – zumal im deutschen Sprachbereich – auf die bereits vom
Mittelalter her bekannten „
Genossenschaften“ („Einungen“, „
Gilden“) zurück (z. B. Waldgenossenschaften,
Deichgenossenschaften, Beerdigungsgenossenschaften), sie unterscheidet sich aber von den herkömmlich-„
gemeinschaftlich“ überkommenen Formen in ihrer
zweckrationalen und theoriegestützten Planung. Diese
neuzeitliche Genossenschaftsbewegung ist auch nicht die erste wirtschaftspolitisch antikapitalistische Reformbewegung (z. B. liegt die Entstehung des
Sparkassenwesens mit seinen
gemeinnützigen Zügen zwei Generationen davor). Genossenschaftlich ließen sich
alle betrieblichen Funktionen bündeln, wie Finanzierung, Einkauf, Fertigung, Absatz, je nach Wirtschaftszweig mit besonderen
Schwerpunkten.
Analysen der Genossenschaftsbewegung(en)
Für die Einzelzweige der Genossenschaftsbewegung wirkten je und je branchentypische Theoretiker und Gründer (z. B.
Raiffeisen,
Schulze-Delitzsch,
Huber u. a. m.). Wissenschaftlich haben
Otto von Gierke als
Staatswissenschaftler (Zweiformenlehre: römischrechtliche "
Herrschaft" vs. deutschrechtliche "
Genossenschaft") und
Ferdinand Tönnies als
Soziologe (zwei
Normaltypen: "
Gemeinschaft" und "
Gesellschaft") schon früh richtungweisende Analysen zu dieser
sozialen Bewegung vorgelegt.
Juristische Ausprägung
Rechtlich erwirkte die Genossenschaftsbewegung im
Deutschen Reich das
Genossenschaftsgesetz (GenG), in dem die Formen der "eingetragenen Genossenschaft mit unbeschränkter Haftsumme" (eGmuH) bzw. "mit beschränkter Haftsumme" (eGmbH) ausgebildet wurden, aber traditionale Genossenschaften gerade nicht einbezogen waren. Auch andere
Rechtsformen konnten genossenschaftsmäßig ausgestaltet werden (eingetragene
Vereine,
Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit,
Stiftungen).
Siehe
Soziale Bewegung | Genossenschaft | Betriebswirtschaftslehre