Genossenschaftsbanken sind Kreditinstitute in der Rechtsform einer Genossenschaft.
Genossenschaftsbanken sind in Deutschland in der Regel Banken in der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft. Die Ansätze der Genossenschaftsbanken gehen auf die Grundsätze der Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung von Franz Hermann Schulze-Delitzsch und Friedrich Wilhelm Raiffeisen Mitte des 19. Jahrhunderts zurück. Diese beiden gründeten unabhängig voneinander die ersten Kreditgenossenschaften. Während Volksbanken vorwiegend in städtischen Bereichen entstanden, wurden in ländlichen Gebieten Raiffeisenbanken gegründet. Heute noch haben die meisten Genossenschaftsbanken in ihrem Namen Volksbank ("Voba"), Raiffeisenbank ("Raiba") oder Volks- und Raiffeisenbank (VR-Bank). So firmierten Ende 2004 von den 1.335 Genossenschaftsbanken 540 als Volksbank, 477 als Raiffeisenbank und 166 als Volks- und Raiffeisenbank bzw. VR-Bank. Darüber hinaus gibt es noch einige Genossenschaftsbanken mit der Firma Spar- und Darlehnskasse, nämlich 11, Genossenschaftsbank 10 sowie Spar- u. Kreditbank ebenfalls 10. Insbesondere in Großstädten existieren auch Genossenschaftsbanken, die den Ortnamen in ihrer Firma besonders herausstellen - wie die Hamburger Bank oder die Münchner Bank (46). Schließlich findet man noch einige andere Genossenschaftsbanken (73) wie z.B. die Sparda-Banken, die GLS Gemeinschaftsbank und die PSD Banken.
Die deutschen Kreditinstitute können in drei Gruppen eingeteilt werden: öffentlich-rechtliche Kreditinstitute, private Geschäftsbanken und Genossenschaftsbanken. Die Stärke der Genossenschaftsbanken liegt vor allem in ihrer flächendeckenden Struktur. Ihr Marktanteil am deutschen Bankenmarkt gemessen an der Bilanzsumme lag 2003 bei 16,8%.
Ende 2005 gibt es in Deutschland 1.290 Genossenschaftsbanken mit einer addierten Bilanzsumme von 591 Mrd. Euro, wobei über 200 Genossenschaftsbanken neben dem Bank- auch das Warengeschäft betreiben.
Der Aufbau des Genossenschaftssektors in Deutschland ist zweistufig. Auf regionaler Ebene sind die Genossenschaftsbanken tätig. Darüber befinden sich die beiden genossenschaftlichen Zentralbanken DZ Bank und WGZ-Bank, mit einer (Gesamt-)Bilanzsumme von 261 Mrd. Euro (Stand Ende 2005).
Genossenschaftsbanken in Deutschland sind in Regionalverbänden organisiert, die neben der Betreuung und Unterstützung der jeweiligen regionalen Bank (z.B. durch Beratungstöchter oder Bildungsangebote) auch die Prüfung gemäß Kreditwesengesetz sicherstellen. Somit tritt der Regionalverband auch als Prüfungsverband auf.
An Genossenschaftsbanken kann man Geschäftsanteile erwerben. Meist muss man, um Geschäftsanteile erwerben zu können, Kunde der Bank sein. Bei manchen Geno-Banken können auch Geschäftsanteile von Nicht-Kunden erworben werden. Entsprechendes ist in der jeweiligen Satzung festgelegt.
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