Ein Generalvikar (Latein: vicarius generalis, vicarius bedeutet Stellvertreter) ist in den katholischen Kirchen der Stellvertreter eines residierenden Bischofs bei der Leitung seiner Diözese.
Geschichte
Bereits im
Mittelalter setzten Bischöfe Generalvikare ein, die mit der
Verwaltung des entsprechenden bischöflichen Gebiets betraut wurden. Sie konnten auch Aufgaben des Bischofs ausüben, sei es das Abhalten von
Gottesdiensten, das Weihen von Kirchen oder das Einsetzen von
Pfarrern.
Vollmacht und Aufgabe
Der Generalvikar ist der persönliche Vertreter des Bischofs in allen Verwaltungsangelegenheiten und handelt als solcher mit gleicher Vollmacht und "ordentlicher stellvertretender Gewalt" (
potestas ordinaris vicaria). Man spricht deshalb auch vom "alter ego", dem "anderen Ich" des Bischofs. Da der Generalvikar mit der bischöflichen Gewalt und Vollmacht handelt, ist gegen seine Entscheidungen keine Berufung, auch nicht beim Bischof selbst, möglich.
Er leitet den bischöflichen Verwaltungsapparat, das
Ordinariat oder Generalvikariat.
Eignung, Ernennung und Entlassung
Ein Generalvikar wird gem Can 477
CIC vom Bischof frei ernannt und kann von ihm frei abberufen werden. Der Generalvikar "muss Priester sein, darf nicht jünger als 30 Jahre alt sein und Doktor oder Lizentiat im kanonischen Recht oder in der Theologie oder wenigstens in diesen Disziplinen wirklich erfahren sein", außerdem "ausgewiesen durch Rechtgläubigkeit, Rechtschaffenheit, Klugheit und praktische Verwaltungserfahrung" (Can 478,1 CIC) und mit dem Bischof höchstens im fünften Grad blutsverwandt (Can 778,2 CIC).
Die Gewalt des Generalvikars erlischt mit Zeitablauf der Beauftragung, mit Amtsverzicht oder mit Abberufung durch den Bischof.
Da der Generalvikar der persönliche Stellvertreter des Bischofs ist, verliert er bei Tod, Verzicht, Versetzung, Absetzung oder Suspendierung des Bischofs ebenfalls sofort sein Amt (Can 481 CIC).
Weltliche Generalvikare
Im Mittelalter bezeichneten Vikare auch die Stellvertreter weltlicher Machthaber. Der Generalvikar insbesondere war der Stellvertreter des Königs oder Kaisers in einem Gebiet, das keiner direkten herzoglichen Gewalt unterstand. Siehe auch Reichsvikar.
Siehe auch: Vikar, Bischofsvikar, Weihbischof, Koadjutor, Patriarchalvikar, Kapitularvikar, Provikar
Bischof | Römisch-katholischer Geistlicher
Generální vikář | Vicar general | Vikaris episkopalis | Generalvikar