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Ein Generalkonsulat ist neben der Botschaft eine der Auslandsvertretungen eines souveränen Staates, welche Verwaltungsaufgaben erledigt. Hierzu gehören u. a. die Abnahme von Namenserklärungen, Passanträge oder auch Hilfeleistungen für Angehörige des souveränen Staates in Not. Der Leiter des Generalkonsulates ist der Generalkonsul. In großen Ländern kann es mehrere Generalkonsulate geben.

Bei dem Konsulat selbst handelt es sich nicht unbedingt um exterritoriales Gebiet.

Politischer Begriff

Generalkonsulat

 

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