Das Generalkapitel (lat. capitulum abbatum), bei dem sich sämtliche Äbte - und heutzutage auch Äbtissinen - aller Zisterzen (mittlerweile) weltweit im ersten Kloster der Zisterzienser in Cîteaux treffen, bildet eine Art oberstes Gremium, das, durch seine Beschlüsse, auf alle neuen Anforderungen an das Leben im Kloster reagieren kann und gewährleisten soll, dass sämtliche bereits gefassten Beschlüsse, sowie die Regeln der Charta Caritatis eingehalten werden. So fungierte es als horizontales Bindeglied (im Gegensatz zur vertikalen Bindung zwischen den Zisterzen durch das Filiations- und Visitationsprinzip) und avancierte anhand der raschen Verbreitung des Ordens vor allem im Gründungszeitraum schnell zu einem zentralen und identitätsstiftenden Gremium; alle Äbte waren zur Teilnahme verpflichtet. Außerdem wurden disziplinäre Richtlinien erstellt und Strafen erteilt. Des Weiteren hatte es dafür Sorge zu tragen, dass in Not geratenen Zisterzen die Unterstützung der Ordensgemeinschaft erhielten. Aus all diesen Funktionen ergeben sich demnach die Hauptaufgaben des Generalkapitels: Absicherung der Einheitlichkeit innerhalb des Ordens der Zisterzienser, möglichst vorbeugende Reformen zur Stellung der Klöster innerhalb einer sich entwickelnden Gesellschaft, Rechtsprechung und Pflege des Gemeinschaftsbewußtseins. Zu unterscheiden sind heute die Generalkapitel der Zisterzienser und der abgespaltenen Trappisten. Das Generalkapitel der Zisterzienser tagt meist in Rom, allerdings sind auch andere Tagunsorte möglich. 1968-1969 wurde das Generalkapitel auf zwei Sitzungen verteilt, um dem großen Umfang der zu behandelnden Materie nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil gerecht zu werden.
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"Generalkapitel".
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