FlaggeGeneralinspekteurDeutschland.png Der Generalinspekteur der Bundeswehr (GenInspBw) ist der ranghöchste General oder Admiral der Bundesrepublik Deutschland. Er ist militärischer Berater des Bundesverteidigungsministers und der Bundesregierung. Er ist dem Verteidigungsminister für die Entwicklung und Realisierung der Gesamtkonzeption der militärischen Verteidigung verantwortlich und hat an seiner Seite je einen Inspekteur für Heer, Luftwaffe, Marine, Sanitätsdienst und Streitkräftebasis. Im Rahmen seiner Aufgaben ist er weisungsbefugt gegenüber den Inspekteuren, jedoch nicht befehlsbefugt im Sinne eines truppendienstlichen Vorgesetzten. Er steht dem Führungsstab der Streitkräfte (FüS) vor, aber man sprach lange Zeit gerne vom "General ohne Kommando", da er keine truppendienstliche Vorgesetztenfunktion gegenüber den Teilstreitkräften hat. Seit August 2002 ist ihm aber die Befehlsgewalt für alle Einsätze der Streitkräfte übertragen worden. Dazu ist ihm das Einsatzführungskommando in Potsdam unterstellt. Diese Neuregelung stärkt die Stellung des Generalinspekteurs erheblich.
Der Generalinspekteur der Bundeswehr wird vom Bundespräsidenten auf Vorschlag des Bundesverteidigungsministers ernannt, seine Amtszeit ist jedoch nicht von der des Bundesministers der Verteidigung abhängig. Er hat seinen Dienstsitz beim Bundesministerium der Verteidigung in Berlin.
Ihm unterstellt sind die Inspekteure der Teilstreitkräfte und Organisationsbereiche:
Der erste "Generalinspekteur der Bundeswehr", General Adolf Heusinger, wurde am 1. Juni 1957 ernannt.
This article is licensed under the GNU Free Documentation License.
It uses material from the
"Generalinspekteur der Bundeswehr".
Home Page • arts • business • computers • games • health • hospitals • home • kids & teens • news • physicians • recreation• reference • regional • science • shopping • society • sports • world