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Als Generalhandel gelten jene Vorgänge, bei denen Waren und Dienstleistungen die Landesgrenzen eines Staats überschreiten. Dabei ist zu beachten, dass die Überschreitung einer Landesgrenze nicht sofort auch die Überschreitung der Zollgrenze bedeutet, da die Waren auch in Zollfreigebiete, Zoll-Lager oder Feihafen-Lager geliefert werden könne, dort veredelt oder bearbeitet werden und dann weiter transportiert werden. Dieser Transport kann dann sowohl nur über die Zollgrenze (Innland) oder über eine weiter Landesgrenze (Ausland) erfolgen

Beim Generalhandel wird nur das Überschreiten der Landesgrenzen registriert, somit gelten folgende Vorgänge als Generalhandel:

  1. auf der Ausfuhrseite (Export)
  2. auf der Einfuhrseite (Import)

Siehe auch


Handel

 

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