article

Ein Generaldirektor ist der Leiter einer größeren Institution, bspw. eines großen Unternehmens, Museums, Theaters oder Opernhauses. Auch die Verwaltungseinheiten der EU-Kommission oder der Vereinten Nationen werden von Generaldirektoren geleitet.

Unter dem Generaldirektor sind im Allgemeinen weitere Direktoren für Einzelbereiche wie Personal, künstlerische Leitung oder Öffentlichkeitsarbeit tätig.

Auch in Wirtschaftsunternehmen fand man im deutschsprachigen Raum lange Zeit den Titel Generaldirektor für den obersten Chef. Allerdings hat diese Bezeichnung eine rein interne Bedeutung, im Handels- oder Gesellschaftsrecht findet sich kein Generaldirektor, dort heißen die Unternehmensleiter „Geschäftsführer“ (bei einer GmbH) oder „Vorstand“ (bei einer Aktiengesellschaft). Der Titel „Generaldirektor“ gilt auch im unternehmensinternen Gebrauch heute als antiquiert.

In der Deutschen Demokratische Republik war ein Generaldirektor der Leiter eines Kombinates.

Im vielen ausländischen Regierungen ist der Generaldirektor (z.B. frz.: Directeur-général) eine Amtsbezeichnung für hohe Ministerialbeamte. Er entspricht dem deutschen Ministerialdirektor.

Siehe auch


Beruf | Europäische Kommission | Behörde (Europäische Union)

 

This article is licensed under the GNU Free Documentation License. It uses material from the "Generaldirektor".

Home Pageartsbusinesscomputersgameshealthhospitalshomekids & teensnewsphysiciansrecreationreferenceregionalscienceshoppingsocietysportsworld