General, Plural Generale oder Generäle, bezeichnet im Militär den in den meisten Nationen im Frieden höchsten Dienstgrad bei Heer und Luftwaffe. In manchen Nationen kann im Kriege für besondere Verdienste auch der über dem General stehende Rang eines Marschalls, Feldmarschalls oder General of the Army verliehen werden.
Die Generaldienstgrade seit dem 19. Jahrhundert (aufsteigende Reihenfolge):
In der NVA wurde der Dienstgrad des General (der Waffengattung) aufgegeben und der Armeegeneral kam nach russischem Vorbild hinzu und war seitdem der äquivalente Dienstgrad zum heutigen General.
Der Dienstgrad des Marschalls der DDR wurde mit Beschluss des Staatsrates vom 25. März 1982 geschaffen. Es wurde aber niemand in diesen Rang befördert. Der Dienstgrad des Armeegenerals blieb dem Minister für Nationale Verteidigung vorbehalten. Die einzigen Träger dieses Dienstgrades in der NVA waren Willi Stoph, Heinz Hoffmann und Heinz Keßler. In den Dienstgrad des Armeegenerals wurde außerhalb der NVA nur Erich Mielke und Friedrich Dickel befördert.
Der dem General entsprechende Rang bei der Deutschen Marine lautet Admiral.
Im Sanitätsdienst der Bundeswehr gibt es keinen Dienstgrad der dem General entspricht. Ferner gibt es im Veterinärwesen keinen Dienstgrad in der Dienstgradgruppe der Generale/Admirale.
Ein Brigadegeneral kann im deutschen Heer unter anderem eine Brigade führen (wenn er denn befördert wurde (Wartezeiten sind die Regel), ein Generalmajor beispielsweise eine Division, ein Generalleutnant ein Korps. Daneben gibt es eine Vielzahl weiterer Dienstposten für Generale, zum Beispiel im Ministerium oder in verschiedenen Kommandobehörden, Ämtern und Schulen.
Der Generalrang bleibt in der nationalen Hierarchie dem Generalinspekteur der Bundeswehr vorbehalten. Weitere Vier-Sterne-Generaldienstposten können von Offizieren der Bundeswehr im multinationalen Bereich (NATO) wahrgenommen werden. Beispiel hierfür war General Harald Kujat in seiner Zeit als Vorsitzender des Militärausschusses der NATO.
Zum General wird man nicht „planmäßig“ befördert, sondern (in Deutschland) durch den Bundespräsidenten ernannt, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist (Art. 60 Abs. 1 GG). Die Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) regelt die Ernennung zum Brigadegeneral und die eventuell folgenden Beförderungen bis hin zum General nur allgemein.
Da jedoch die Beförderung zum Oberst im Allgemeinen mittels „mindestens 15 Jahre Offizier gewesen sein“ (§25 (3) SLV) geregelt ist, und wenn man im besten Falle annimmt, dass man mit 18 Jahren als Offizieranwärter beginnt, mit 21 Jahren Leutnant und mit 36 Jahren Oberst wird, so könnte man theoretisch mit 37 Jahren Brigadegeneral werden - tatsächlich wird eine Generalbeförderung frühestens mit 47 Jahren, in der Regel aber deutlich später durchgeführt.
Die Bezeichnungen General der Infanterie, General der Fernmeldetruppen, General Flugsicherung sind in der Bundeswehr im Gegensatz zur Wehrmacht allerdings keine Dienstgradbezeichnung mehr, sondern Dienstpostenbezeichnungen. So kommt es regelmäßig vor, dass der General der Nachschubtruppe ein Oberst ist.
Ein General wird in der Bundeswehr nach der Bundesbesoldungsordnung (BBesO) mit B-10 besoldet.
In der Schweiz wird nur bei einer Kriegsmobilmachung ein General als Oberbefehlshaber der Armee eingesetzt. Dieser wird von der Bundesversammlung gewählt. Aus Gleichstellungsgründen wird dem leitenden Offizier des schweizerischen Detachements an der Waffenstillstandlinie in Panmunjeom, Korea ehrenhalber der Dienstgrad General zuerkannt.
Die bekanntesten Schweizer Generale sind:
Der momentan ranghöchste Schweizer ist Korpskommandant Christophe Keckeis (Dreisternegeneral)
vor 2002:
nach 2002:
Derzeit ist General Roland Ertl als Chef des Generalstabes in Österreich der ranghöchste Offizier.
Außerdem wird die Verwendungsbezeichnung General für Leitende Beamte (E1) der Exekutive in Österreich, dazu gehören Bundespolizei und Justizwache, verwendet. Da es sich bei den genannten Wachkörpern um zivile Körperschaften handelt, die lediglich nach militärischem Muster organisiert sind, handelt es sich jedoch nicht um "Polizeioffiziere", sondern sie führen lediglich Offiziersränge als Verwendungsbezeichnung.
Siehe auch zu General unter Heilsarmee
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